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Schockierendes in der Schweiz gesehen bei dem Verein gegen TierfabrikenIm netz sah ich neulich das Rassekaninchenzüchter vom Verein gegen Tierfabriken im Internet als Tierquäler bezeichnet werden, mit Adressen und Fotos der betreffenden Personen abgebildet sind. Sogar von Kaninchen KZ war die Rede. DAS IST DAS ÜBELSTE was ich je gesehen habe möchte mal wissen was Lupine und Brausemaus da zu denken.
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AW: Schockierendes in der Schweiz gesehen bei dem Verein gegen TierfabrikenWas ich dazu denke willst du wissen, Klausi? Meine ganz persönliche Meinung? Ganz klar: Die Haltung in solch engen Stallbuchten IST Tierquälerei. Kaninchen haben ein Bewegungsbedürfnis das ungefähr dem einer Katze entspricht. Wenn jemand seine Katze derart einsperren würde, was glaubst du was dann passiert, Klausi? Dem steht der Tierschutzverein vor der Tür, mit Anzeige wegen Tierquälerei und allem drum und dran. Aber mit Kaninchen kann man das ja machen - denn die schreien dann nicht. Die leiden im Gegensatz zu einer Katze stumm. Meine Meinung: 2 qm pro Nin und Kontakt zu Artgenossen müssen endlich im Tierschutzgesetz verankert werden. Und das geht, es ist nur eben deutlich aufwändiger. Und alles was mehr Aufwand und auch Kosten bedeutet, wird natürlich von herkömmlichen Züchtern gar nicht gern gesehen - nicht wenige wollen sogar mit ihrer Zucht Geld verdienen. Dabei ist das mit einer verantwortungsvoll geführten Zucht unmöglich. An der Tatsache, dass eine Buchtenhaltung nicht artgerecht ist, ändert das alles aber rein gar nichts. Was die Nennung mit Foto und Namen betrifft, bin ich nicht informiert wie der Datenschutz in der Schweiz geregelt ist. Ich glaube aber kaum, dass ein solcher Verein das Risiko eingeht sich eine dicke Klage einzufangen - in Deutschland wäre es verboten, deshalb macht es hier keiner. Ich weiß aber, dass Deutschland eines der strengsten Datenschutzgesetze der Welt hat.
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AW: Schockierendes in der Schweiz gesehen bei dem Verein gegen TierfabrikenZitat:
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AW: Schockierendes in der Schweiz gesehen bei dem Verein gegen TierfabrikenIn Deutschland ist das je nach Gericht was die Entscheidung trifft noch strittig, ein Grundsatzurteil gibt es soweit ich weiß bislang nicht. Und der Schutz der Persönlichkeitsrechte wird hier groß geschrieben, d. h. Berichterstattung unter offener Namensnennung ist immer eine heikle Sache. Anonymisiert darf aber berichtet werden - also mit Abkürzung des Namens, lediglich Bezeichnung des größeren Umfeldes statt des genauen Wohnortes, und evtl. Balken über den Augen bei Fotos.
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