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Kaninchenaußengehege ohne Baugenehmigung auf Kaninchen Forum

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  • 1 Post By gerti

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Ninchen
 
Registriert seit: 16.06.2014
Beiträge: 3
Miesi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 04.07.2014, 09:40

Kaninchenaußengehege ohne Baugenehmigung


Hi ihr lieben,
Ich würde gerne einen 2,4mx 4m großen und 1,8m hohen Außenstall für meine Kaninchen im Garten bauen. das Bauamt sagt der Stall darf ohne Genehmigung nur 5m3 groß sein. Das wäre aber viel kleiner als das was ich möchte. Weiß einer was es für Konsequenzen gibt wenn ich ohne Genehmigung baue und mich jemand anschwärzt? Mit dem Nachbarn hab ich gesprochen, den würde es nicht stören. Ich hoffe mir kann jemand helfen. Und habt ihr Genehmigungen für eure Aussenställe?
Liebe Grüße und danke!



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Benutzerbild von gerti
Kaninchen
 
Registriert seit: 18.11.2012
Beiträge: 15.579
gerti befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 04.07.2014, 09:49

Ich habe bei mir erst gar nicht nachgefragt, weil wir sehr viel und groß gebaut haben, sondern mit unseren Nachbarn abgesprochen. Ich denke, wenn Dich jemand hinhängt wirst Du es halt ändern sollen. Aber wo kein Kläger da kein Richter . Wenn Du es ansehnlich baust, wird schon keiner meckern.



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Ninchen
 
Registriert seit: 16.06.2014
Beiträge: 3
Miesi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 04.07.2014, 10:24

Wir haben leider mit dem einen Nachbar ( nicht der der an den Stall angrenzen würde) aber er schaut aus seinem Fenster genau in unseren Garten. Immer Probleme ich hab sorge, dass der uns dann anzeigt. Der hat sein Gartenhaus direkt an unserer Grenze leider weiß ich nicht ob das genehmigt ist.




Benutzerbild von NiTi
Kaninchen
 
Registriert seit: 24.02.2014
Beiträge: 3.289
NiTi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 04.07.2014, 10:30

Schau mal, vielleicht hilft dir das weiter:

http://www.123recht.net/Ueberdachter-Unterstand-an-Grundstuecksgrenze-__f95298.html

https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=5820031106092333838
Hier ist besonders interessant: § 52. Da steht nämlich, dass Ställe so zu errichten sind, dass eine ordnungsgemäße Tierhaltung sichergestellt ist. Also artgerecht, also genug Platz.

Ansonsten würde ich empfehlen, wenn du wirklich auf Nummer Sicher gehen willst, einen Termin bei einem Anwalt zu vereinbaren, der sich mit Grundstücks- und Baurecht auskennt.




Benutzerbild von gerti
Kaninchen
 
Registriert seit: 18.11.2012
Beiträge: 15.579
gerti befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 04.07.2014, 10:34

Ich denke bei einer Genehmigung hättet ihr wahrscheinlich unterschreiben müssen. Könnt ihr nicht Büsche an die Seite des Nachbarn pflanzen, dass er gar nicht erst so gut rübergucken kann?
Außerdem würd ich kein Fundament gießen. Ein Schutzhaus könntet ihr evtl auch außerhalb des Geheges machen, welches dann nicht so hoch ist und oben zu öffnen. Das gesicherte Gehege ist natürlich begehbar einfach richtig praktisch, ein Kunststoffwelldach hält Regen fern und windschutz könntet ihr anstelle von Holz mit dicken Folien wie z. B. Schweißerfolien machen. Solche haben wir auch drangemacht, damit es schön hell bleibt.



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Benutzerbild von NiTi
Kaninchen
 
Registriert seit: 24.02.2014
Beiträge: 3.289
NiTi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 04.07.2014, 10:42

Bei fb hast du geschrieben, dass du 5 qm überdachen darfst, aber gerne 10 qm überdachen würdest. Und wenn du das Gehege 10 qm groß machst und nur die Hälfte überdachst? Dürfte doch dann gehen.




Kaninchen
 
Registriert seit: 17.12.2012
Beiträge: 7.295
Angora-Angy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 04.07.2014, 11:01

Bei uns in Thüringen ist es so, dass so Sachen wie Carports und Garagen gar nicht genehmigungspflichtig sind. Nicht fest umbauter Raum sowieso nicht, da zählen Gittergehege ja dazu. Erkundige dich doch mal, wie es bei dir ist. Weiß ja nicht wo du wohnst und wie es da ist, aber ich mach mir überhaupt kein Brett, weder mit dem Kaninchen- noch mit dem Hühnergehege. Ich wohne allerdings auch richtig aufm Dorf, da ist Tierhaltung normal und mehr als akzeptiert...




Ninchen
 
Registriert seit: 16.06.2014
Beiträge: 3
Miesi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 04.07.2014, 12:32

Ich hab jetzt nach langem hin und her raus gefunden das ich einen Schutzstände von 2,4m x 1,25m und 1,7m hoch bauen darf. Davon mache ich dann zwei die miteinander durch ein holzgestell mit Kaninchendraht drauf verbunden werden. So haben sie freie fälsche und ihre schutzstände mit ihren Häusern




Benutzerbild von gerti
Kaninchen
 
Registriert seit: 18.11.2012
Beiträge: 15.579
gerti befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 04.07.2014, 14:59

Nimm bitte keinen Kaninchendraht, sondern Volierendraht. Gibts günstig im Internet z. B. bei Drahtexpress.de



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Benutzerbild von NiTi
Kaninchen
 
Registriert seit: 24.02.2014
Beiträge: 3.289
NiTi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 04.07.2014, 15:19

Genau, Kaninchendraht ist weder ein- noch ausbruchsicher, die Kaninchen selber können ihn durchnagen, Marder und Füchse erst recht. Volierendraht ist zwar etwas teurer, aber dafür auch sicher.




Kaninchen
 
Registriert seit: 20.07.2012
Beiträge: 1.323
Hase2 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 04.07.2014, 17:03

Miesi schreibt 5m3, nicht 5m2. Das ist ein Unterschied, mit 5m3 braucht man gar nicht erst anfangen, das ist winzig. Leider, leider ist es vermutlich so, dass wohl bei Miesi Gartenhäuser viel grösser sein dürfen als Kleintierställe, das ist bei us auch so. Daher ist vermutlich der Nachbar mit dem Gartenhaus im Recht, Miesi würde aber bei einem Gehege in dieser Grösse eventuell Ärger bekommen, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt.




Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 20.05.2014
Beiträge: 249
Medu befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 04.07.2014, 17:28

Hallo
Ich bin das Risiko auch eingegangen und wir haben einfach angefangen zu bauen, nachdem ich mit den Nachbarn gesprochen hatte und alle meinten "ja, die müssen nach draußen"
Jetzt, wo das Gerüst steht haben alle große Augen gemacht und gefragt "wieviele kommen denn da rein??", aber nun ja, 14qm finden wir hier ja wirklich nicht viel für 3 Kaninchen. Meine Nachbarn schon und tun so, als ob ich tierisch übertreibe.

Falls etwas passiert bauen wir es wieder ab - so etwas wie Bußgeld gibt es doch nicht, oder?




Benutzerbild von Wildchild
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 13.09.2012
Beiträge: 151
Wildchild befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 08.07.2014, 11:25

Wer viel fragt, geht viel irr. Dann ist es eben ein Gartenhaus und KEIN Stall, kommt nur auf die Definition an. Es wird auch immer Nachbarn geben die was zu maulen haben ... mir persönlich ist wollkommen bums was mein Nachbar auf seinem Grundstück baut und so gehe ich davon aus, dass viele andere auch so denken. Immerhin soll nach tierschutzrechtlichen Richtlinien gebaut werden, wer soll da was dagegen haben?! Hundert Buchten nebeneinander ist erlaubt - ein schönes Gehege nicht ... wäre zu dämlich, aber in Deutschland durchaus möglich.



 
 
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