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Begehbares Gehege auf Kaninchen Forum

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  • 1 Post By Sir.Hoppselot

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Ninchen
 
Registriert seit: 27.08.2020
Beiträge: 2
Margrit befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 27.08.2020, 16:35

Begehbares Gehege


Hallo,
auch ich bin neu hier und brauche Rat.
Mein Sohn ist dabei, ein begehbares Gehege zu bauen ( auf meinen Wunsch hin).
Er hat alles sehr professionell gemacht (selbst angeeignet) und total Mardersicher, sprich Betonboden in 80 cm Tiefe mit Erde drauf zum Buddeln, Mauern etc. .
er hat sich vorher auch erkundigt (im Internet), was er ohne Baugenehmigung darf, wobei dort nur u.a. etwas von Gartenhütten stand aber nicht von begehbaren Gehegen.
Es ist 3 m lang, 2,40 breit und an der höchsten Stelle 2,40 m hoch, abfallend zum Garten hin. Es steht am Zaun zu Nachbarn von uns, deren Terrasse in ca. 3 m Entfernung von Hohen, 3m hohen Büschen verdeckt ist.
Nun hat sich der Nachbar heute beschwert, was wir da für ein riesiges "Haus" bauen würden,damit wäre er nicht einverstanden ( In einem Telefonat letzte Woche erklärte ich ihm, dass dies kein Haus sei und mein Sohn sich vorher erkundigt hätte, es sei alles legal, er tat beruhigt). Plötzlich schaltete sich die Ehefrau ein, nachdem sie scheinheilig gefragt hatte, wie es mir ginge ( ich bin seit einem Jahr verwitwet) und sagte zu meinem Sohn, dass sie uns angezeigt hätten, das wüssten wir wohl ( woher denn?). Das mein Sohn( 22) erstmal ziemlich fertig war versteht sich. Tja, was ist nun zu tun? Gartenhütten dürfen in Hessen genehmigungsfrei gebaut werden, wenn sie nicht mehr als 3m hoch sind an der höchsten Stelle, keine Feuerstätte vorhanden ist , und das Volumen wohl 30 m³ (?) nicht überschreitet, was es ja nicht tut. Hat jemand einen Rat dazu?
Grüße
Margrit



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Benutzerbild von Sir.Hoppselot
Kaninchenfreund
 
Registriert seit: 10.06.2019
Beiträge: 623
Sir.Hoppselot befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 27.08.2020, 16:58

Hallo und willkommen!

Was für eine blöde Angelegenheit. Da will man ein mardersicheres, großes Gehege bauen und dann sowas... Vorweg, ich kenne mich mit dem rechtlichen nicht aus und hoffe, dass sich hier jemand dazu äußer kann der vielleicht selbst ein ähnlich großes Außengehege in Grenznähe hat. Mit Bäumen muss man immer einiges (ich glaube es waren 2-3 m bin mir aber nicht sicher) an Abstand zur Grenze einrechnen, aber sobald der eingehalten ist, können die so hoch werden wie sie wollen. Das ist bei Bauten vielleicht ähnlich? Etwas Abstand zur Grenze wäre denke ich auch sinnvoll, damit sich die Nachbarn - die scheinbar lieber direkt anzeigen statt wie Erwachsene zu kommunzieren - später nicht über evtl. Gerüche aufregen können.

Ich wünsche euch alles Gute!

Edit: Schau mal, ich habe das noch hier im Forum gefunden: https://www.kaninchenforum.de/kaninchenstall-kaninchengehege/27348-gehegenabstand-zum-nachbar.html



-Flöckchen- likes this.

Geändert von Sir.Hoppselot (27.08.2020 um 17:07 Uhr). Grund: Forenbeitrag verlinkt

Benutzerbild von Keksdame
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 09.01.2019
Beiträge: 121
Keksdame befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 27.08.2020, 20:11

Hallo,

ich habe keine Ahnung von Bestimmungen zu Bauten im Garten. So eine Anzeige klingt erstmal schlimm aber bei solchen Nachbarstreitigkeiten haben die Behörden oft keine Lust auf das hin und her.

Wir wurden oft angezeigt weil unser Hund ausgerissen war und im Dorf herum gelaufen ist. Wir wurden postalisch darüber informiert aber irgendwelche Konsequenzen gab es nie. Was wollen die da auch machen?

Wenn dein Sohn sich erkundigt hat. Und es in Hessen so ist das man Gartenhütten etc ohne Genehmigung bauen darf dann kann ja niemand kommen und sagen ihr müsst es weg machen.
Es wird halt zu einer Nachbarstreitigkeit. Damit muss man eher umgehen.




Kaninchenfreund
 
Registriert seit: 03.01.2019
Beiträge: 765
Solkinok befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 27.08.2020, 20:55

Hi,



ohne die (bau-, nachbar-)rechtlichen Rahmenbedingungen Hessens zu kennen oder den für euch geltenden Bebauungsplan: 3 Meter erscheint mir im Grundsatz ausreichend, das entspricht eigentlich dem, was in den meisten Bundesländern als üblicher Grenzabstand gilt (sogar für weit größere Bauvorhaben, wie z.b. Garagen). Ich glaube daher, die blöffen nur.


(EDIT: Ich glaub, ich hab's falsch verstanden. Margrit schrieb von 3m Abstand zur Terrasse, nicht zur Grenze. Wenn das Dingens direkt auf der Grenze steht, sieht es uU. anders aus. "Genehmigungsfrei" heißt ja nicht, dass es keine rechtlichen Einschränkungen gibt. Aber da bin ich überfragt, also bitte alles, was ich weiter unten schreibe, relativieren.)



Fragt doch mal, bei wem sie euch angezeigt haben wollen. Bauamt? Polizei?
Bei der Gelegenheit würde ich auch fragen, was genau sie eigentlich stört, bzw. warum sie glauben, dass das nicht rechtens wäre. (Geht's um das "Bauwerk"? Oder geht's darum, dass sie durch die Tiere Geruch oder Lärm befürchten?)



Im Idealfall ruft ihr davor beim Bauamt an und fragt, ob/welche baurechtlichen Bestimmungen für ein Vorhaben wie das eure gelten. Problem: Das Bauamt gibt normalerweise keine Auskunft über nachbarrechtliche Aspekte, dafür ist es nämlich eigentlich nicht zuständig (da Privatrecht). Dafür müsstet ihr einen spezialisierten Anwalt konsultieren. Es gibt aber so weit ich weiß keine eindeutige Rechtsprechung, wie weit ein Gehege vom Nachbarn entfernt sein muss, um keine Geruchs- oder Lärmbelästigung mehr zu sein. Das sind eigentlich immer Einzelfallentscheidungen (was ja auch logisch ist, denn Stall ist nicht gleich Stall und Tier ist nicht gleich Tier).




In Hessen sollte es eigentlich auch in jeder Stadt/Gemeinde ein Schiedsgericht für Nachbarschaftsstreitigkeiten geben, dachte ich. macht euch da doch mal klug, ob es das bei euch gibt.



Grüße
S.




Geändert von Solkinok (28.08.2020 um 13:16 Uhr).

AIL AIL ist offline
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 31.07.2020
Beiträge: 190
AIL befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 28.08.2020, 09:41

Ich kann diese Mentalität absolut nicht nachvollziehen. Wie kommt man denn bitte auf die Idee seine Nachbarn anzuzeigen, wenn die bei sich auf'm Grundstück etwas bauen?

Man ruiniert sich auf ewig den Ruf mit seinen Nachbarn ohne selber auch nur im geringsten irgendwas davon zu haben. Außer man ist Sadist und erfreut sich daran anderen das Leben schwer zu machen. Und nichtmal das werden sie bekommen, wenn ihr im Recht seid. Sprich Alles was ihnen die Aktion eingebracht hat, ist ihren Ruf bei euch zu ruinieren.




Kaninchenfreund
 
Registriert seit: 03.01.2019
Beiträge: 765
Solkinok befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 28.08.2020, 10:19

Hi,



>Wie kommt man denn bitte auf die Idee seine Nachbarn anzuzeigen, wenn die bei >sich auf'm Grundstück etwas bauen?


Ich seh's im Prinzip wie du, aber es kann schon Fälle geben, wo das durchaus legitim und angebracht ist. Gerade Grenzbebauung/-bepflanzungen sind eine heikle Kiste, denn da kann man schon die Rechte des Nachbarn erheblich verletzen.

Jeder hat ein "nachbarliches Abwehrrecht" (so nennen Juristen das wirklich ) gegen Störungen durch den Nachbarn und das ist auch gut so, weil leider manchmal nötig. Beispiel aus eigener Erfahrung: Bevor wir unser Haus gekauft haben, hat darin ein älteres Ehepaar gelebt. Je älter die wurden, desto dreister wurden gewisse Nachbarn. Da haben gewisse Leute die Schwäche (später auch Demenz) der alten Herrschaften schamlos ausgenutzt, richtig asozial. Das geht von Wasserableitung aufs ihr Grundstück bis hin zu offensichtlichen Grenzüberbauungen. Alles in Nacht-und-Nebelaktionen ohne Absprache/Genehmigung. Das meiste dulden wir (zumindest vorläufig), weil es uns nicht wirklich stört, aber z.T. mussten wir, nachdem wir das Haus übernommen hatten, schon auch etwas massiver auftreten, damit das eine oder andere rückgängig gemacht wird.


Im konkreten Fall halte ich das Ganze aber auch für eine absolute Dummheit.




S.




Benutzerbild von PollyBrow
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 14.06.2019
Beiträge: 203
PollyBrow befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 28.08.2020, 11:38

Da kommt es ganz auf den Bebauungsplan dieses Gebietes, in dem ihr wohnt, an. Du schreibst, das Gehege steht am Zaun zu den Nachbarn. Das könnte ein Problem sein, wenn Abstände einzuhalten sind. Die bemessen sich ja an dem Abstand zu der Grenze, nicht zu der Terrasse des Nachbarn. Hier bei uns ist es so, dass Garagen direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen. Alles andere nicht.
Behörden werden euch da nicht weiterhelfen. Ihr müsst da selber die entsprechenden Schriftstücke finden. Wenn ihr diese habt, entsprechende Absätze markieren und den Nachbarn vorlegen. Ein Gehege würde ich als Gartenhütte durchgehen lassen, wenn nicht, macht Bretter davor mit riesigen Gitterfenstern und gebt das als Gartenhütte aus

Unsere Nachbarn sind hier alle, wirklich alle Egoisten, auch wenn sie am Anfang auf Nett getan haben. Es gab wegen allem Möglichem schon Zoff - auch unbegründet. Deshalb würde ich auch nichts an die Grundstücksgrenze bauen, ohne mir vorher was Schriftliches rausgesucht zu haben, dass dies so erlaubt ist.




Ninchen
 
Registriert seit: 27.08.2020
Beiträge: 2
Margrit befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 28.08.2020, 12:14

Begehbares Gehege


Erstmal danke an Alle, die bereits geantwortet haben. Ich habe heute mal beim Bauamt hier und bei der Bauaufsicht angerufen. Die Dame von der Bauaufsicht sagte mir dann beruhigend, ich solle erstmal abwarten, wer weiß ob und wo die Nachbarn uns angezeigt hätten. Ich werde jetzt erstmal versuchen herauszufinden, was im Bebauungsplan darüber steht und ob dort etwas brauchbares ist.




Kaninchenfreund
 
Registriert seit: 03.01.2019
Beiträge: 765
Solkinok befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 28.08.2020, 13:09

Zitat:
Zitat von PollyBrow Beitrag anzeigen
Du schreibst, das Gehege steht am Zaun

Ah, schau, das hatte ich überlesen/falsch verstanden. Ich dachte, es steht 3m von der Grenze weg...



 
 
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