![]() |
@mausefusses: Ich habe da mal ein paar Fragen an dich ! 1. Wenn du wirklich so ein Problem mit Trockenfutter hast, warum bittest du es noch online in deinem Shop an? Deine Flips sehen verdächtig nach Coni an. Link: [url=http://www.ebay.de/itm/1-kg-Flips-Leckerlies-fur-Kaninchen-Kaninchenfutter-Pappelfutter-/151183083838?pt=de_haus_garten_tierbedarf_klein_na getiere&hash=item233336c93e]1 kg Flips Leckerlies für Kaninchen , Kaninchenfutter , Päppelfutter | eBay[/url] Was natürlich die 2. Frage aufwirft warum du dort dies Schreibst: Zitat:
Genauso fehlt deinem Shop eine AGB und ein Impressum. Da du dich ja als gewerblicher Verkäufer registriert hast. Möchte ich von dir gern deine USt-IdNr wissen ! hoffe du hast dich auf als Shop eintragen lassen in deiner Stadt. Wenn nicht machst du dich Strafbar! 3. Wenn du dich sachen unter anderen Namen anbietest und es passiert was! Bist du ganz alleine für die deine Marke haftbar ! *USt-IdNr : [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer]Umsatzsteuer-Identifikationsnummer[/url] Zitat:
|
Moment: Ich fütter einige, wenige als Leckerlie , als "Hauptfutter" bekommen sie das nicht. Ich verkaufe sie auch als "Leckerlie". Zitat:
Die Cunis bleinen gleich egal wie warm oder kalt es ist. Einen gesundheitlichen Nutzen oder gesundheitliche Folgen konnte ich nicht feststellen! Zitat:
|
Zitat:
Erst informieren , dann meckern oder auch sich um seine eigenen Dinge kümmern.... |
Zitat:
Ich gebe z.b. auch nicht die menge die laut dem Futter ( Cuni) empfohlen wird |
So ist ein gewerblicher Verkäufer verpflichtet, a) ein ordnungsgemäßes Impressum vorzuhalten (Anbieterkennzeichnung), b) ein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht einzuräumen, c) bei dem Verkauf von Neuwaren bei eBay eine Gewährleistung von 24 Monaten und bei dem Verkauf von Gebrauchtwaren mindestens eine Gewährleistung von 12 Monaten gegenüber Verbrauchern zu gewähren, d) umfangreiche Informationspflichten vor und nach Abschluss des Vertrages gegenüber Verbrauchern zu erfüllen und e) schließlich trägt der gewerbliche Verkäufer auch das Risiko, dass die Ware unbeschädigt beim Verbraucher ankommt (sog. Versandrisiko), anderenfalls muss der gewerbliche Verkäufer erneut erfüllen, d.h. ein neues Produkt übersenden. Schließlich kann ein gewerblicher Verkäufer wegen Verletzung des Markenrechts, wegen Wettbewerbsrechtsverstößen sowie wegen Urheberrechtsverletzungen kostenpflichtig abgemahnt werden. Gewerbeanmeldung Als gewerblicher Verkäufer sind Sie gesetzlich verpflichtet, bei der zuständigen Behörde ein Gewerbe anzumelden. Sie können Ihr Gewerbe in der Gewerbemeldestelle (z.B. Gewerbeamt) der Gemeinde anmelden, in der Sie Ihren Betriebssitz einrichten wollen. Die Anmeldung muss der Gewerbetreibende selber ausführen. Bei einem Einzelunternehmen ist dies der Inhaber, bei einer Personengesellschaft (GbR, OHG) der (oder die) geschäftsführende(n) Gesellschafter und bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) der vertretungsberechtigte Geschäftsführer. Wenn Sie Ihr Gewerbe nicht anmelden, stellt dies nach § 146 Abs. 2 GewO eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann. Eintragung in das Handelsregister Sie müssen unter Umständen nicht nur ein Gewerbe anmelden, sondern sich auch ins Handelsregister eintragen. Verpflichtend ist eine Eintragung in das Handelsregister nur für die sog. Handelsgesellschaften und für Gewerbetreibende, deren Gewerbe nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (sog. Kaufleute). Ob ein entsprechender Geschäftsumfang vorliegt, hängt von verschiedenen Kriterien ab, zum Beispiel den erzielten Umsätzen, dem vorhandenen Kapital oder der Zahl der Beschäftigten. Die Eintragung in das Handelsregister können Sie beim zuständigen Amtsgericht - Registergericht - anmelden. Wenn Sie nicht zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet sind (sog. Kleingewerbetreibende), können Sie Ihr Gewerbe freiwillig eintragen lassen. Dadurch gilt das Gewerbe als Handelsgewerbe, was mit bestimmten Rechten und Pflichten verbunden ist. Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer örtlichen IHK beraten, ob für Sie eine Eintragung im Handelsregister erforderlich oder sinnvoll ist. Firmenbezeichnung Während Kleingewerbetreibende im Geschäftsverkehr immer mit ihren Vor- und Zunamen auftreten müssen und allenfalls zusätzlich eine Geschäftsbezeichnung führen können, tritt der Kaufmann unter seiner im Handelsregister eingetragenen Firma auf. Hinweis: Auch beim Vorliegen einer Firma bestehen nach dem Telemediengesetz bzw. dem Fernabsatzrecht bestimmte Informationspflichten, die die Angabe des Vor- und Zunamens des Kaufmanns erforderlich machen. Weitere Informationen finden Sie hier. Die Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB). Die Firma kann aus einer Personen-, Sach- oder sogar Phantasiebezeichnung bestehen. Dabei darf der gewählte Name nicht irreführend sein. Nach § 19 HGB muss die Firma außerdem einen Zusatz über die Rechtsform (z.B. GmbH, AG, KG usw.) enthalten. Bei Einzelkaufleuten kann das der Zusatz "eingetragener Kaufmann" oder "eingetragene Kauffrau" oder eine verständliche Abkürzung wie "e.K.", "e.Kfm." oder "e.Kfr." sein. Bevor Sie sich für einen Firmennamen entscheiden, sollten Sie überprüfen, ob dieser oder ein ähnlicher Name bereits verwendet wird und ob er eventuell markenrechtlich problematisch ist. Weitere Informationen zu den Anforderungen nach dem Gewerbe- und Handelsrecht erhalten Sie bei Ihrer örtlichen IHK oder hier. Euer Forum ist öffentlich daher habe ich erst gelesen und dann mich angemeldet. Ja es ist mein erster Beitrag bzw. dies mein Zweiter. |
Zitat:
@Moehre Wie viel gibst Du etwa?? |
auf der Verpackung steht 50 - 80 gr pro tier ich füttere ca.50gr für beide ich habe es eben abgewogen 2 hädevoll sind bei meiner Handgröße 50 gramm Cuni und das gibt es rationiert eine handvoll morgens eine handvoll abends |
Alles klar, interessant! |
Hallo Dressing25 willkommen hier im forum Mausefusses Shop haben wir hier schon zu genüge ausdiskutiert. http://www.kaninchenforum.de/kaninchen-ern%E4hrung-futter/30853-n%F6seberger-unter-anderem-namen-verkaufen-erlaubt.html sie hat sich informiert und niemand ist gezwungen bei ihr zu kaufen. wenn sie was falsch macht wird sie irgendwann mit den folgen leben müssen und nicht wir. ich finde es nicht gut dass hier ständig auf mausefusses rumgehackt wird. übrigens sind doppelaccs nicht erlaubt... |
Ich gebe die Cunis auch als Leckerli. Sie mögen sie einfach total gern und man kann sie z.B. damit ganz einfach in die TB locken zum Wiegen. Meine bekommen zusammen 1-2 Hände voll. Maximal 50g alle (3 1/2 Riesen) zusammen. Da ich keine Zahnnins habe, kann ich das auch nicht bestätigen oder dementieren. Aber gelesen habe ich es jetzt schon sehr oft, dass damit Zahnkorrektur-Abstände deutlich verlängert wurden, bei Zu-Fütterung wohlgemerkt. Die übliche Fütterung klang dann oft auch ganz akzeptabel. Da füttern hier einige im Forum schlimmer ;) @Dressing 25: Herzlich Willkommen im Forum. Ich freue mich auf deinen ersten konstruktiven Beitrag :) |
Zitat:
Häh Doppel Account? Ich habe hier nur einen! Wenn du jetzt anspielst auf die IP von Möhre22 und mir oder jemand anderem. Das kann ich erklären. Hier im Viertel gehen wir alle über ein Internet ins Internet daher auch die selbe IP. Zahlen Im Monat ein Beitrag an den Vermieter und können das Haus-Netzwerk mit verwenden! Sonst ist mir nicht klar wie du jetzt auf Doppel Accounts kommst! Diesbezüglich schreib mir doch eine PN. Statt hier in dieser Diskussion! |
Es geht hier um ein friedliches Miteinander und wir wollen alle nur das beste für die Kaninchen.... |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:41 Uhr. |