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Dressing25 06.12.2013 16:29

@mausefusses:
Ich habe da mal ein paar Fragen an dich !
1. Wenn du wirklich so ein Problem mit Trockenfutter hast, warum bittest du es noch online in deinem Shop an? Deine Flips sehen verdächtig nach Coni an.
Link: [url=http://www.ebay.de/itm/1-kg-Flips-Leckerlies-fur-Kaninchen-Kaninchenfutter-Pappelfutter-/151183083838?pt=de_haus_garten_tierbedarf_klein_na getiere&hash=item233336c93e]1 kg Flips Leckerlies für Kaninchen , Kaninchenfutter , Päppelfutter | eBay[/url]

Was natürlich die 2. Frage aufwirft warum du dort dies Schreibst:
Zitat:

Alle Produkte die ich anbiete füttere ich meinen eigenen Tieren , daher kann ich alles guten Gewissens weitergeben und weiß das es den Muckels schmeckt und auch bekommt. Ich kaufe nur Ware bester Qualität (Lebensmittelqualität / Apothekenqualität). Ich halte mein Angebot bewußt überschaubar und konzentriere mich auf die nötigen und sinnvollen Produkte, so kann ich Ihnen stets frische Ware garantieren die noch nicht abgelagert ist.
Heißt das etwa du stehst nicht hinter deinen Eigenen Produkten ? Die zeigt mir das du sehr unseriös bist!!
Genauso fehlt deinem Shop eine AGB und ein Impressum. Da du dich ja als gewerblicher Verkäufer registriert hast. Möchte ich von dir gern deine USt-IdNr wissen ! hoffe du hast dich auf als Shop eintragen lassen in deiner Stadt. Wenn nicht machst du dich Strafbar!

3. Wenn du dich sachen unter anderen Namen anbietest und es passiert was! Bist du ganz alleine für die deine Marke haftbar !

*USt-IdNr : [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer]Umsatzsteuer-Identifikationsnummer[/url]
Zitat:

Gemäß § 5 TMG muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn vorhanden, im Impressum einer Website angezeigt werden.
Weiterhin muss in einer Rechnung, in der über eine innergemeinschaftliche Leistung abgerechnet wird, nach § 14a Abs. 1 Satz 1 UStG sowohl die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Leistenden als auch des Empfängers enthalten sein. Fehlt eine Rechnung mit diesen Inhalten, fehlt der für die innergemeinschaftliche Lieferung notwendige Buchnachweis (§ 17a Abs. 2 Nr. 1 UStDV).

mausefusses 06.12.2013 16:29

Moment: Ich fütter einige, wenige als Leckerlie , als "Hauptfutter" bekommen sie das nicht. Ich verkaufe sie auch als "Leckerlie".
Zitat:

Was für Erfahrungen hast du denn damit gemacht?
Vor allem praktische: Ich nutze meine "Schüttelbox" (mit Leckerlies gefüllte Plastikdose) um die Tiere aus dem Garten ins gehege zu holen. Früher nutze ich darin Rosinen was aber immer nervte denn im Sommer war alles klebrig und im Winter sind sie gefroren....
Die Cunis bleinen gleich egal wie warm oder kalt es ist.

Einen gesundheitlichen Nutzen oder gesundheitliche Folgen konnte ich nicht feststellen!

Zitat:

Katja kaut bis zu 26 mal an so einem Bröckchen das habe ich mal Nachgezählt bei Möhre oder Wirsing ist es deutlich weniger
Theoretisch machen die Cunis aber ja auch länger satt als vergleichbare Menge Wirsing und somit würden sie vom Wirsing wiederum mehr fressen und das würde dann auch wieder die Zähne abnutzen.....

mausefusses 06.12.2013 16:36

Zitat:

Zitat von Dressing25 (Beitrag 587146)
@mausefusses:
Ich habe da mal ein paar Fragen an dich !
1. Wenn du wirklich so ein Problem mit Trockenfutter hast, warum bittest du es noch online in deinem Shop an? Deine Flips sehen verdächtig nach Coni an.
Link: [url=http://www.ebay.de/itm/1-kg-Flips-Leckerlies-fur-Kaninchen-Kaninchenfutter-Pappelfutter-/151183083838?pt=de_haus_garten_tierbedarf_klein_na getiere&hash=item233336c93e]1 kg Flips Leckerlies für Kaninchen , Kaninchenfutter , Päppelfutter | eBay[/url]

Was natürlich die 2. Frage aufwirft warum du dort dies Schreibst:


Heißt das etwa du stehst nicht hinter deinen Eigenen Produkten ? Die zeigt mir das du sehr unseriös bist!!
Genauso fehlt deinem Shop eine AGB und ein Impressum. Da du dich ja als gewerblicher Verkäufer registriert hast. Möchte ich von dir gern deine USt-IdNr wissen ! hoffe du hast dich auf als Shop eintragen lassen in deiner Stadt. Wenn nicht machst du dich Strafbar!

3. Wenn du dich sachen unter anderen Namen anbietest und es passiert was! Bist du ganz alleine für die deine Marke haftbar !

*USt-IdNr : [url=http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer]Umsatzsteuer-Identifikationsnummer[/url]

Das ist also Dein erster Beitrag in einem neuen Forum....interessasant!

Erst informieren , dann meckern oder auch sich um seine eigenen Dinge kümmern....

Moehre222 06.12.2013 16:37

Zitat:

Zitat von mausefusses (Beitrag 587147)
Moment: Ich fütter einige, wenige als Leckerlie , als "Hauptfutter" bekommen sie das nicht. Ich verkaufe sie auch als "Leckerlie".

Vor allem praktische: Ich nutze meine "Schüttelbox" (mit Leckerlies gefüllte Plastikdose) um die Tiere aus dem Garten ins gehege zu holen. Früher nutze ich darin Rosinen was aber immer nervte denn im Sommer war alles klebrig und im Winter sind sie gefroren....
Die Cunis bleinen gleich egal wie warm oder kalt es ist.

Einen gesundheitlichen Nutzen oder gesundheitliche Folgen konnte ich nicht feststellen!

Theoretisch machen die Cunis aber ja auch länger satt als vergleichbare Menge Wirsing und somit würden sie vom Wirsing wiederum mehr fressen und das würde dann auch wieder die Zähne abnutzen.....

das stimmt das Cuni wohl länger satt machen bei mir gibt es die deswegen rationiert so das sie auch anderes Futter fressen.

Ich gebe z.b. auch nicht die menge die laut dem Futter ( Cuni) empfohlen wird

Dressing25 06.12.2013 16:43

So ist ein gewerblicher Verkäufer verpflichtet,

a) ein ordnungsgemäßes Impressum vorzuhalten (Anbieterkennzeichnung),
b) ein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht einzuräumen,
c) bei dem Verkauf von Neuwaren bei eBay eine Gewährleistung von 24 Monaten und bei dem Verkauf von Gebrauchtwaren mindestens eine Gewährleistung von 12 Monaten gegenüber Verbrauchern zu gewähren,
d) umfangreiche Informationspflichten vor und nach Abschluss des Vertrages gegenüber Verbrauchern zu erfüllen und
e) schließlich trägt der gewerbliche Verkäufer auch das Risiko, dass die Ware unbeschädigt beim Verbraucher ankommt (sog. Versandrisiko), anderenfalls muss der gewerbliche Verkäufer erneut erfüllen, d.h. ein neues Produkt übersenden.
Schließlich kann ein gewerblicher Verkäufer wegen Verletzung des Markenrechts, wegen Wettbewerbsrechtsverstößen sowie wegen Urheberrechtsverletzungen kostenpflichtig abgemahnt werden.

Gewerbeanmeldung

Als gewerblicher Verkäufer sind Sie gesetzlich verpflichtet, bei der zuständigen Behörde ein Gewerbe anzumelden.

Sie können Ihr Gewerbe in der Gewerbemeldestelle (z.B. Gewerbeamt) der Gemeinde anmelden, in der Sie Ihren Betriebssitz einrichten wollen.

Die Anmeldung muss der Gewerbetreibende selber ausführen. Bei einem Einzelunternehmen ist dies der Inhaber, bei einer Personengesellschaft (GbR, OHG) der (oder die) geschäftsführende(n) Gesellschafter und bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) der vertretungsberechtigte Geschäftsführer.

Wenn Sie Ihr Gewerbe nicht anmelden, stellt dies nach § 146 Abs. 2 GewO eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.

Eintragung in das Handelsregister

Sie müssen unter Umständen nicht nur ein Gewerbe anmelden, sondern sich auch ins Handelsregister eintragen.

Verpflichtend ist eine Eintragung in das Handelsregister nur für die sog. Handelsgesellschaften und für Gewerbetreibende, deren Gewerbe nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (sog. Kaufleute).

Ob ein entsprechender Geschäftsumfang vorliegt, hängt von verschiedenen Kriterien ab, zum Beispiel den erzielten Umsätzen, dem vorhandenen Kapital oder der Zahl der Beschäftigten.

Die Eintragung in das Handelsregister können Sie beim zuständigen Amtsgericht - Registergericht - anmelden.

Wenn Sie nicht zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet sind (sog. Kleingewerbetreibende), können Sie Ihr Gewerbe freiwillig eintragen lassen. Dadurch gilt das Gewerbe als Handelsgewerbe, was mit bestimmten Rechten und Pflichten verbunden ist.

Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer örtlichen IHK beraten, ob für Sie eine Eintragung im Handelsregister erforderlich oder sinnvoll ist.

Firmenbezeichnung

Während Kleingewerbetreibende im Geschäftsverkehr immer mit ihren Vor- und Zunamen auftreten müssen und allenfalls zusätzlich eine Geschäftsbezeichnung führen können, tritt der Kaufmann unter seiner im Handelsregister eingetragenen Firma auf.

Hinweis: Auch beim Vorliegen einer Firma bestehen nach dem Telemediengesetz bzw. dem Fernabsatzrecht bestimmte Informationspflichten, die die Angabe des Vor- und Zunamens des Kaufmanns erforderlich machen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB).

Die Firma kann aus einer Personen-, Sach- oder sogar Phantasiebezeichnung bestehen. Dabei darf der gewählte Name nicht irreführend sein.

Nach § 19 HGB muss die Firma außerdem einen Zusatz über die Rechtsform (z.B. GmbH, AG, KG usw.) enthalten. Bei Einzelkaufleuten kann das der Zusatz "eingetragener Kaufmann" oder "eingetragene Kauffrau" oder eine verständliche Abkürzung wie "e.K.", "e.Kfm." oder "e.Kfr." sein.

Bevor Sie sich für einen Firmennamen entscheiden, sollten Sie überprüfen, ob dieser oder ein ähnlicher Name bereits verwendet wird und ob er eventuell markenrechtlich problematisch ist.

Weitere Informationen zu den Anforderungen nach dem Gewerbe- und Handelsrecht erhalten Sie bei Ihrer örtlichen IHK oder hier.

Euer Forum ist öffentlich daher habe ich erst gelesen und dann mich angemeldet. Ja es ist mein erster Beitrag bzw. dies mein Zweiter.

mausefusses 06.12.2013 16:46

Zitat:

Euer Forum ist öffentlich daher habe ich erst gelesen und dann mich angemeldet. Ja es ist mein erster Beitrag bzw. dies mein Zweiter.
Willkommen! Können wir zurück zum Thema ?

@Moehre
Wie viel gibst Du etwa??

Moehre222 06.12.2013 16:54

auf der Verpackung steht 50 - 80 gr pro tier ich füttere ca.50gr für beide
ich habe es eben abgewogen 2 hädevoll sind bei meiner Handgröße 50 gramm Cuni
und das gibt es rationiert eine handvoll morgens eine handvoll abends

mausefusses 06.12.2013 16:55

Alles klar, interessant!

Selkie 06.12.2013 17:35

Hallo Dressing25

willkommen hier im forum

Mausefusses Shop haben wir hier schon zu genüge ausdiskutiert.

http://www.kaninchenforum.de/kaninchen-ern%E4hrung-futter/30853-n%F6seberger-unter-anderem-namen-verkaufen-erlaubt.html

sie hat sich informiert und niemand ist gezwungen bei ihr zu kaufen. wenn sie was falsch macht wird sie irgendwann mit den folgen leben müssen und nicht wir.

ich finde es nicht gut dass hier ständig auf mausefusses rumgehackt wird.


übrigens sind doppelaccs nicht erlaubt...

aliena 06.12.2013 17:37

Ich gebe die Cunis auch als Leckerli. Sie mögen sie einfach total gern und man kann sie z.B. damit ganz einfach in die TB locken zum Wiegen. Meine bekommen zusammen 1-2 Hände voll. Maximal 50g alle (3 1/2 Riesen) zusammen.

Da ich keine Zahnnins habe, kann ich das auch nicht bestätigen oder dementieren. Aber gelesen habe ich es jetzt schon sehr oft, dass damit Zahnkorrektur-Abstände deutlich verlängert wurden, bei Zu-Fütterung wohlgemerkt. Die übliche Fütterung klang dann oft auch ganz akzeptabel. Da füttern hier einige im Forum schlimmer ;)


@Dressing 25: Herzlich Willkommen im Forum. Ich freue mich auf deinen ersten konstruktiven Beitrag :)

Dressing25 06.12.2013 18:20

Zitat:

Zitat von Selkie (Beitrag 587171)
übrigens sind doppelaccs nicht erlaubt...


Häh Doppel Account? Ich habe hier nur einen! Wenn du jetzt anspielst auf die IP von Möhre22 und mir oder jemand anderem. Das kann ich erklären. Hier im Viertel gehen wir alle über ein Internet ins Internet daher auch die selbe IP. Zahlen Im Monat ein Beitrag an den Vermieter und können das Haus-Netzwerk mit verwenden!

Sonst ist mir nicht klar wie du jetzt auf Doppel Accounts kommst! Diesbezüglich schreib mir doch eine PN. Statt hier in dieser Diskussion!

mausefusses 06.12.2013 18:55

Es geht hier um ein friedliches Miteinander und wir wollen alle nur das beste für die Kaninchen....


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:41 Uhr.



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