 | Kaninchen | | Registriert seit: 17.06.2015
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Geschrieben am
04.06.2018, 12:23
| | | | Es steht doch wohl außer Frage, dass ein Arbeitnehmer in diesem Fall immer erst mal auf regulärem Wege frei nimmt, seien es Überstunden oder Urlaub, ggfs. sogar unbezahlter. Ich gehe doch stark davon aus, dass niemand, der das kann, sich stattdessen krank meldet. Es ging doch eingangs um die Frage, was zu tun ist, wenn es eben keinen Urlaubsanspruch und Freizeitausgleich gibt, wie eben bei Schülern und Studenten, und bei letzteren besonders unmittelbar vor einer Klausur, für die man ja bei Fernbleiben ein Attest braucht. Mitnichten soll hier das "Krankfeiern" propagiert werden. Zitat:
Zitat von Terry Ein Arbeitnehmer, der wegen eines Haustieres so "durch den Wind ist", dass er nicht konzentriert arbeiten kann, gleichzeitig aber so konzentriert ist, dass er mich anlügen kann, ist für mich gar nicht von Nutzen (da ich mich nicht auf ihn verlassen kann) und wird meiner Firma nicht mehr lange angehören. | Oha. Bist du Unternehmerin? Ich vermute, nein. Ansonsten korrigiere mich gern. Stell dir vor, du hast einen Mitarbeiter, der seine Arbeit gewissenhaft und gut erledigt, der zuverlässig ist und mit dem du sehr zufrieden bist. Und der ruft dich eines Morgens an, sein Haustier sei plötzlich akut und lebensbedrohlich erkrankt und er müsse zunächst einmal dringend zum TA. Sagst du ihm dann, entweder du stehst hier pünktlich auf der Matte und erledigst deinen Job, oder du gehst zum TA und kannst dir anschließend hier deine Papiere holen? 
Was, glaubst du, wird dein Mitarbeiter machen?
Ich sehe es wie Diabi. Ein Arbeitgeber, der für derartige Notlagen Verständnis hat - und das dürfte der überwiegende Teil sein - wird garantiert nicht von seinen Angestellten belogen.
__________________  Viele Grüße von bunny-frisch, Maxi, Leo und Milly!
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