 | Zwergkaninchen | | Registriert seit: 12.08.2018
Beiträge: 188
| |
|
Geschrieben am
03.10.2019, 13:32
| | | | Es geht indirekt um das Tierschutzgesetz.
Im § 2 steht, dass unter anderem, jeder der ein Tier hält, es verhaltensgerecht unterbringen muss.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
Die Tierärztliche Vereinigung schreibt, dass sie das nötige Fachwissen und praktische Erfahrungen haben, um Erkenntnisse zu den Bedürfnissen in die Tierschutzpraxis umzusetzen.
Daher haben sie auch ein Merkblatt Nr. 157 Heimtiere Kaninchen (Stand: 09/2019) herausgebracht.
https://www.tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und-stellungnahmen/#c372
Ich denke es ist so gemeint, da man sein Tier laut Tierschutzgesetz verhaltensgerecht halten muss, und die TVT wird es als kompetente Vereinigung am besten wissen, daher soll/muss man sich an diese Richtlinien halten.
Ich bezweifle nur, dass sich in der Praxis viel ändern wird. Die meisten in den Foren haben ja schon eine super Haltung, im Vergleich, was ich hier bei uns im Umfeld so gesehen habe.
__________________
Liebe Grüße
Sabine
-------------------------------
Nala 20.02.19
Geändert von Binchen2811 (03.10.2019 um 13:43 Uhr).
|