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Salatfreak 01.10.2019 11:45

Käfighaltung neuerdings gesetztlich verboten?
 
Hi,
ich habe hier in dem Link gelesen, dass es neuerdings gesetzlich verboten sein soll Kaninchen in Käfigen oder Ställen zu halten. Stattdessen schreibt der Gesetzgeber nun eine Fläche von mindestens 6qm vor. Ich kann mir das nicht vorstellen, dass das so sein soll. Weiß da jemand was drüber?

https://www.kaninchenwiese.de/

LG

angelsfire 01.10.2019 11:52

Nein, das ist leider weiterhin nicht so. Das ist die Richtlinie des TVT. Einige Amtsvets werden sich sicher daran orientieren aber ein Gesetz ist es nicht. Diese Richtlinie gibt es schon lange, vorher standen da glaube ich 2m² pro Tier drin.

Solkinok 01.10.2019 15:53

Hi,
die TVT hat erst kürzlich ihre Richtlinien überarbeitet (Datum 23.9.). Link hier (runterscrollen zu Nr. 157 "Kaninchen"):
https://www.tierschutz-tvt.de/aktuelles/
Das angesprochene Gerücht bezieht sich dann wohl auf diesen Passus: "Für eine Dauerhaltung von zwei Kaninchen sollte eine Grundfläche von mindestens
6 m² (für jedes weitere Tier muss die Fläche um mindestens 20%
vergrößert werden) zur Verfügung stehen."


Ist halt null-komma-null verbindlich ("sollte"), rechtlich schon gar nicht, weil die TVT nur ein eV sind, keine Behörde.Selbst wenn sich ein Amtsvet daran orientiert, hat er rechtl. also eigentlich keine Handhabe (denke ich).



S.

Solkinok 01.10.2019 16:08

Und weiter geht es dann aber so, das mit den Ebenen dürfte strittig sein: "Die Gesamtfläche
des Haltungssystems kann auf mehrere Ebenen aufgeteilt werden. Damit
Kaninchen ihr Bewegungsbedürfnis decken können, müssen sie in der Lage
sein, mindestens drei aufeinanderfolgende Hoppelschritte (à ca. 80 cm) auszuführen.
Eine Seitenlänge dieses Systems sollte daher mindestens 2,4 m
betragen." etc. pp. siehe Link

-Flöckchen- 01.10.2019 19:59

Finde es schade, dass nicht wenigstens die Käfige aus dem Handel genommen werden und verboten. Jeder weiß das die nicht zur 24/7 Haltung geeignet sind, sondern nur als Rückzugsort/Toilette/ oder wenn man Mag auch zum Fressen dort anbieten. Und trotzdem tun das immer noch total viele und wundern sich wenn die Kleinen seltsame Verhaltensmuster aufweisen, wie Aggressivität oder Angst. Sogar selbstverletztendes Verhalten, um Stress abzubauen. :(
Aber das TVT ist soweit ich weiß nur eine empfohlene Richtlinie und nicht gesetzlich geregelt :/

Sir.Hoppselot 02.10.2019 10:42

Kaninchenwiese hat auf Instagram geschrieben, dass Käfige unter dem Mindestmaß des TVT nicht für Kaninchen deklariert werden dürfen. Nur leider heißen die Käfige im Verkauf ja jetzt schon nicht explizit „Kaninchenkäfig“ sondern „Kleintierkäfig“ etc. Da wird sich also nichts dran ändern. Was die Leute dann reinstecken lässt sich eben nicht überprüfen. Ein Hund der nie aus der Wohnung darf jault um Hilfe. Schade, dass Kaninchen das nicht auch können.

angelsfire 02.10.2019 11:02

Kaninchenwiese glaubt auch das der TVT rechtsverbindlich ist. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.

Solkinok 02.10.2019 11:18

Hi,

ich komme damit nicht klar, dass das rechtsverbindlich sein soll. Kaninchenwiese schreibt, die TVT schreibe den Verbot dr Käfigkalttung vor.

Ich hingegen finde, dass in dem TVT-Text neben verschienen Formulierungen, die durchaus verbindlich klingen, an verschiedenen Stellen wieder riesengroße Schlupflöcher gelassen werden.

Das fängt schon bei den 6qm an, wenn man das Modalverb "sollen" (und dann noch im Konjunktiv II "sollte"!) verwendet. Wenn etwas nur so oder so sein "sollte", dann muss es nicht so sein, dann ist es halt einfach nur wünschenswert.
(Ich selbst komme, wenn ich den Gartenfreilauf nicht mitzähle und den haben sie nicht nachts, übrigens auch nur auf ca. 5,8qm! Nur gut, dass ich, wenn ich TVT richtig verstehe, die Ebenen mitrechnen darf, also Stallfläche, Stalldach, Dach der Futterraufe. *puherleichterungnochmalglückgehabt*)

"Tierhaltern, welche am Wohl ihrer Tiere interessiert sind, sollen diese neuen
Vorgaben als Richtschnur (...) dienen." --> Ein Richtschnur dient nur der Orientierung, ist null verbindlich.

"Wir möchten darauf hinweisen, dass es in der Zuständigkeit der jeweiligen
Behörde steht, hier angemessene Übergangsfristen etc. zu gewähren." --> Was soll "etc." heißen? Ausnahmeregeln? Spielräume in der Auslegung? ...? Und damit ist es doch endgültig wieder eine reine Ermessenssache wie bisher auch.



Was ich damit sagen will: Es wird sich gar nichts ändern, weil es nicht konsequent ist.


S.

angelsfire 02.10.2019 11:24

Du brauchst damit nicht klar kommen weil es auch kein Gesetz ist. Wäre schön wenn es so wäre, ist es aber nicht. Es ist und bleibt eine EMPFEHLUNG. Egal was Kaninchenwiese da so schreibt. Der TVT ist eine Vereinigung die Empfehlungen raus gibt. Macht sie schon lange. Bisher waren es 2m² pro Tier, jetzt sind es halt drei. Rechtsverbindlich ist da absolut nichts und wird es auch nicht werden. Wurde es bisher ja auch nicht.

Es bringt auch nix das jetzt so zu zerpflücken. Es ist wie gesagt kein Gesetz und wird auch keins werden. Egal was die Damen von Kaninchenwiese oder anderen Tierschutzvereinen gerne mal behaupten.

Solkinok 02.10.2019 11:27

Zitat:

Zitat von angelsfire (Beitrag 1170030)
Du brauchst damit nicht klar kommen weil es auch kein Gesetz ist. Wäre schön wenn es so wäre, ist es aber nicht. Es ist und bleibt eine EMPFEHLUNG. Egal was Kaninchenwiese da so schreibt. Der TVT ist eine Vereinigung die Empfehlungen raus gibt. Macht sie schon lange. Bisher waren es 2m² pro Tier, jetzt sind es halt drei. Rechtsverbindlich ist da absolut nichts und wird es auch nicht werden. Wurde es bisher ja auch nicht.

Es bringt auch nix das jetzt so zu zerpflücken. Es ist wie gesagt kein Gesetz und wird auch keins werden. Egal was die Damen von Kaninchenwiese oder anderen Tierschutzvereinen gerne mal behaupten.


Und jetzt? Nichts anders habe ich geschrieben.

angelsfire 02.10.2019 11:39

Doch, du schreibst du kommst damit nicht klar das es rechtsverbindlich sein soll. Ebenfalls schreibst du das sich nichts ändern wird weil es nicht konsequent ist. Aber selbst wenn es konsequent formuliert wäre würde sich nichts ändern da es eben kein Gesetz sondern nur eine Empfehlung ist. Mehr sage ich nicht.

Solkinok 02.10.2019 11:42

Zitat:

Zitat von angelsfire (Beitrag 1170028)
Kaninchenwiese glaubt auch das der TVT rechtsverbindlich ist. Mehr möchte ich dazu nicht sagen.


Du wolltest nicht mehr dazu sagen, also habe ich es halt gemacht. Problem? Schade. Aber nicht meins.

angelsfire 02.10.2019 11:48

Zitat:

Zitat von Solkinok (Beitrag 1170034)
Du wolltest nicht mehr dazu sagen, also habe ich es halt gemacht. Problem? Schade. Aber nicht meins.


Richtig höflicher Mensch nicht wahr? Aber gut, zum Glück auch nicht mein Problem :) Mach du nur mal weiter und zerpflücke die Aussagen und teile uns weiterhin mit das du damit nicht klar kommst. Viel Spaß dabei :)

Binchen2811 03.10.2019 13:32

Es geht indirekt um das Tierschutzgesetz.
Im § 2 steht, dass unter anderem, jeder der ein Tier hält, es verhaltensgerecht unterbringen muss.


https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html




Die Tierärztliche Vereinigung schreibt, dass sie das nötige Fachwissen und praktische Erfahrungen haben, um Erkenntnisse zu den Bedürfnissen in die Tierschutzpraxis umzusetzen.


Daher haben sie auch ein Merkblatt Nr. 157 Heimtiere Kaninchen (Stand: 09/2019) herausgebracht.


https://www.tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und-stellungnahmen/#c372


Ich denke es ist so gemeint, da man sein Tier laut Tierschutzgesetz verhaltensgerecht halten muss, und die TVT wird es als kompetente Vereinigung am besten wissen, daher soll/muss man sich an diese Richtlinien halten.


Ich bezweifle nur, dass sich in der Praxis viel ändern wird. Die meisten in den Foren haben ja schon eine super Haltung, im Vergleich, was ich hier bei uns im Umfeld so gesehen habe.

Binchen2811 12.10.2019 01:09

In diesem Video wird das Thema mit der Rechtsverbindlichkeit sehr gut erklärt:


https://www.youtube.com/watch?v=TV0uGiowY8I


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:03 Uhr.



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