 | Kaninchen | | Registriert seit: 29.08.2010
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Geschrieben am
16.07.2018, 17:44
| | | | Ich finde das schwierig zu entscheiden. Ich habe bei der Wohnungsbesichtigung meine Tiere sofort erwähnt und hätte es auch akzeptiert, wenn der Vermieter deshalb jemand anderen vorgezogen hätte, da es hier in der Gegend genug Alternativen gibt. Mir war es auch zu meiner eigenen Absicherung wichtig, dass die Tiere wörtlich im Mietvertrag stehen, damit es auch später keine Missverständnisse gibt. Da steht bei mir wörtlich "Der Vermieter ... stimmt der Haltung von Kaninchen und Vögeln zu" (mit den üblichen Einschränkungen aka keine Belästigung der anderen Mieter, keine Schäden, kein Hoarding).
Aber wenn ich mir jetzt vorstelle, ich suche in einer Großstadt mit Wohnungsknappheit eine Wohnung und brauche sie dringend... da würde ich wahrscheinlich schon auf mein Recht pochen, die Tiere nicht erwähnen und bei Problemen, wenn die friedliche Vermittlung scheitert, darauf verweisen, dass Kleintiere nicht per se verboten werden dürfen.
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It takes very special qualities to devote one's life to problems with no attainable solutions and to poking around in dead people's garbage: Words like 'masochistic', 'nosy,' and 'completely batty' spring to mind.
Paul Bahn. 1989. Bluff Your Way in Archaeology. Introverted iNtuitive Thinking Judging
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