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| Hallo Akainu, ich hoffe für Dich/Euch, dass auch bald wieder bessere Zeiten kommen. Was jedoch Euren Umzug betrifft, kann ich Euch vielleicht zumindest insofern beruhigen, dass kein Vermieter einfach so jegliche Haustiere verbieten darf. Die Hunde- und Katzenhaltung darf er verbieten, ebenso die Haltung von gefährlichen Tieren wie z.B. Giftschlangen o.ä., die Haltung von Kaninchen ist aber grundsätzlich zulässig und kann allenfalls dann verboten werden, wenn hierdurch andere Mieter stark belästigt werden, z.B. weil ihr 30 Kaninchen in einer 30qm-Wohnung unterbringt, nie Gehege und Kloschale sauber macht o.ä. Deshalb gibt´s eigentlich auch gar keinen Grund für Euch, bei der Wohnungssuche Eure Kaninchen anzusprechen...
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