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Akainu 01.11.2017 23:20

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Aen 02.11.2017 00:16

Zitat:

Zitat von Akainu (Beitrag 1062472)
Hallo liebe Kaninchenfreunde,
Ich weiß gar nicht wie ich Anfangen soll :(

Hallo Akainu,

klingt nicht gut, was Du gerade durchmachst. :-(

Deine beiden sind echt süße Knuffels, und ich drück' fest die Daumen, dass eine Vermittlung, wie Du sie Dir für Skylar und Zeus wünschst, klappt.

Liebe Grüße,
Aen

Diabi 02.11.2017 10:32

Hallo Akainu,

ich hoffe für Dich/Euch, dass auch bald wieder bessere Zeiten kommen.

Was jedoch Euren Umzug betrifft, kann ich Euch vielleicht zumindest insofern beruhigen, dass kein Vermieter einfach so jegliche Haustiere verbieten darf. Die Hunde- und Katzenhaltung darf er verbieten, ebenso die Haltung von gefährlichen Tieren wie z.B. Giftschlangen o.ä., die Haltung von Kaninchen ist aber grundsätzlich zulässig und kann allenfalls dann verboten werden, wenn hierdurch andere Mieter stark belästigt werden, z.B. weil ihr 30 Kaninchen in einer 30qm-Wohnung unterbringt, nie Gehege und Kloschale sauber macht o.ä.

Deshalb gibt´s eigentlich auch gar keinen Grund für Euch, bei der Wohnungssuche Eure Kaninchen anzusprechen...

Angora-Angy 02.11.2017 20:02

Wollte ich auch gerade sagen, Kaninchen dürfen nicht einfach so verboten werden und ihr müsst die Kaninchen gar nicht erwähnen. Natürlich gehen Vermieter und Gesetzgeber davon aus, dass Kaninchen im Käfig leben. Einen solchen würde ich vorhalten, um die Tiere reinzusetzen, falls einer gucken kommt. Und ansonsten freie Zimmerhaltung.

Nur aus Neugierde: Was ist denn ein Falkensteinerzwergkaninchen?

Akainu 02.11.2017 21:27

Zitat:

Zitat von Diabi (Beitrag 1062517)
Hallo Akainu,

ich hoffe für Dich/Euch, dass auch bald wieder bessere Zeiten kommen.

Was jedoch Euren Umzug betrifft, kann ich Euch vielleicht zumindest insofern beruhigen, dass kein Vermieter einfach so jegliche Haustiere verbieten darf. Die Hunde- und Katzenhaltung darf er verbieten, ebenso die Haltung von gefährlichen Tieren wie z.B. Giftschlangen o.ä., die Haltung von Kaninchen ist aber grundsätzlich zulässig und kann allenfalls dann verboten werden, wenn hierdurch andere Mieter stark belästigt werden, z.B. weil ihr 30 Kaninchen in einer 30qm-Wohnung unterbringt, nie Gehege und Kloschale sauber macht o.ä.

Deshalb gibt´s eigentlich auch gar keinen Grund für Euch, bei der Wohnungssuche Eure Kaninchen anzusprechen...


Das Problem ist das es fast keine Wohnungen gibt die in unserer Preisklasse liegen. Auch nicht im Umkreis. Wenn der Vermieter ausdrücklich sagt er möchte keine Kaninchen oder sonstige Tiere dann bringt es nichts wenn das erlaubt ist aber der Vermieter einen nicht auswählt/bereit ist zu vermieten.

Auserdem gibt es auch in einer 3 Zimmer Wohnung ohne Balkon oder Garten nicht wirklich viel Platz.

Danke für alle Antworten.

Akainu 02.11.2017 21:31

Zitat:

Zitat von Angora-Angy (Beitrag 1062572)
Wollte ich auch gerade sagen, Kaninchen dürfen nicht einfach so verboten werden und ihr müsst die Kaninchen gar nicht erwähnen. Natürlich gehen Vermieter und Gesetzgeber davon aus, dass Kaninchen im Käfig leben. Einen solchen würde ich vorhalten, um die Tiere reinzusetzen, falls einer gucken kommt. Und ansonsten freie Zimmerhaltung.

Nur aus Neugierde: Was ist denn ein Falkensteinerzwergkaninchen?


Falkensteiner ist die Zucht. Da werden extra kleine Zwergkaninchen gezüchtet, auf dem Kaufzettel steht das bei Rasse :confused: (ist glaube auch eine Qualzucht wie die Widder Kaninchen weil sie echt zu wenig wiegen und enorm klein sind.)

marinahexe 02.11.2017 22:35

Wann steht denn der Umzug an? Würdest Du sie auch in eine Pflegestelle geben, die sie dann gut vermittelt? Die Pflegestelle wird vor Vermittlung auf jeden Fall eine Vorkontrolle im neuen Zuhause durchführen.

marinahexe 02.11.2017 22:37

Zitat:

Falkensteiner ist die Zucht. Da werden extra kleine Zwergkaninchen gezüchtet, auf dem Kaufzettel steht das bei Rasse :confused: (ist glaube auch eine Qualzucht wie die Widder Kaninchen weil sie echt zu wenig wiegen und enorm klein sind.)


Könnten die Nachfolger von den ehemaligen Teutoburger Zwergen sein, oder?

Akainu 03.11.2017 00:08

Zitat:

Zitat von marinahexe (Beitrag 1062604)
Wann steht denn der Umzug an? Würdest Du sie auch in eine Pflegestelle geben, die sie dann gut vermittelt? Die Pflegestelle wird vor Vermittlung auf jeden Fall eine Vorkontrolle im neuen Zuhause durchführen.

Am 11 ist der Gerichtstermin wenn das Wohnungsauszugsverfahren durchgeführt wird haben wir maximal 2 Wochen Zeit um komplett auszuziehen.

Ja aufjedenfall, wo gibt es solche Pflegestellen und gehen die gut mit den Tieren um?

Teutoburger Zwergen, ja das könnte sein.

marinahexe 03.11.2017 00:35

Seriöse Pflegestellen gehen gut mit den Tieren um. Sie nehmen oft Tiere aus schlechter Haltung oder Zuchtauflösungen auf, lassen die Böcke kastrieren, alle Tiere impfen und individuell einzelne Tiere behandeln (z.B. Würmer, Kokzidien, Entzündungen, Abszesse usw.). Dann wird ein neues, passendes Zuhause gesucht. Ich habe bei einer PS in Bayreuth angefragt, ob sie Platz hat. Da warte ich noch auf Antwort. Wenn das nicht klappt, würde ich weitere PS anfragen und den Kontakt herstellen.

Akainu 03.11.2017 19:23

Zitat:

Zitat von marinahexe (Beitrag 1062617)
Seriöse Pflegestellen gehen gut mit den Tieren um. Sie nehmen oft Tiere aus schlechter Haltung oder Zuchtauflösungen auf, lassen die Böcke kastrieren, alle Tiere impfen und individuell einzelne Tiere behandeln (z.B. Würmer, Kokzidien, Entzündungen, Abszesse usw.). Dann wird ein neues, passendes Zuhause gesucht. Ich habe bei einer PS in Bayreuth angefragt, ob sie Platz hat. Da warte ich noch auf Antwort. Wenn das nicht klappt, würde ich weitere PS anfragen und den Kontakt herstellen.

Danke:blush5:

Ron&Minnie 03.11.2017 20:32

Hi, ich hab dir eine private Nachricht geschrieben. LG, Yvonne


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