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Kaninchenvermittlung - rechtliche Frage auf Kaninchen Forum

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Kaninchen
 
Registriert seit: 27.04.2014
Beiträge: 2.964
SilversWacht befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 09.12.2014, 14:16

Das Problem ist und bleibt dass es keinen schriftlichen Vertrag gibt, in dem deutlich steht, dass er nicht
a) weitervermittelt werden darf ohne deine Erlaubnis
b) er zu dir zurück kehrt, wenn es nicht funktioniert

Ich kann verstehen, dass du da hinter her bist. Immerhin möchtest du wissen, was mit deinem Schatz passiert. Ich hätte da auch keine ruhige Minute mehr.
Aber rechtlich läßt sich da nichts machen.
Außer du kannst beweisen, dass dein Kaninchen nur eine Leihgabe an Frau A. war.

Allerdings scheint es Frau A. anders verstanden zu haben? Denn wenn ihr klar gewesen wäre, dass es nur eine Leihgabe gewesen ist, hätte sie ihn nicht weitervermittelt, wenn sie so vernünftig ist.
Daher würde ich zuerst das Gespräch mit Frau A suchen.

Und über sie und evtl mit ihr, das Gespräch mit der Züchterin.
Denn die Ansprechspartnerin für die Züchterin ist und bleibt Frau A. Denn von ihr hat sie den kleinen Mann.
Für sie bist du eigentlich nur eine "Fremde" und je nach Auftreten (also ich wäre wahrscheinlich ziemlich sauer und würde das auch rauslassen) auch ein Ärgernis? Ich weiß ja nicht, wie eure Gespräche abgelaufen sind. Und über die Züchterin würde ich mir dann die Informationen über das Leben der Nickels bei Frau Zi einholen.

Denn ich habe den Anschein, dass Frau Zi ziemlich genervt ist? Wie gesagt, ich weiß ja nicht, wie die ganzen Kontaktaufnahmen so abgelaufen ist. Und wenn Frau Zi es irgendwann versteht, dass du dir nur sorgen machst, wird sie vielleicht auch irgendwann direkt mit dir in Kontakt treten?



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Stichworte
rechtlicher streit, unglückliche vermittlung



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