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Kaninchenvermittlung - rechtliche Frage auf Kaninchen Forum

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Benutzerbild von Lupine
Kaninchen
 
Registriert seit: 09.08.2009
Beiträge: 19.399
Lupine wird schon bald berühmt werden
Geschrieben am 09.12.2014, 13:25

Das Problem wird sein, dass du beweisen können musst dass es sich um eine Leihgabe handelte und unter welchen Umständen diese Leihgabe zurückgefordert werden kann.

Für mich gibt es da eine Menge Knackpunkte:

Die Übergabe des Tieres ohne jeglichen Vertrag an Frau A.
Die Zustimmung der Weitergabe des Tieres von Frau A. an die Züchterin

Die Frage ist, inwieweit Frau Zi. gutgläubig Eigentum an dem Kaninchen erworben hat.

Ließe sich nachweisen dass sie wusste, dass ihre Schwiegermutter nicht die Eigentümerin des Kaninchens war (wenn sie das tatsächlich nicht war?)

Bereits die Züchterin könnte auch gutgläubig Eigentum an dem Nin erworben haben, nämlich wenn sie nicht wusste - und auch nicht wissen musste - dass Frau A. nicht die Eigentümerin war. Sie hat sogar das Einverständnis der Frau A. zur Weitergabe eingeholt.

Da du Frau A. das Nin selbst übergeben hast, scheiden auch die Hinderungsgründe für den gutgläubigen Erwerb aus, weil das Nin dir weder gestohlen wurde noch verloren gegangen noch sonstwie abhanden gekommen ist.

Die Rechtslage ist also enorm schwierig, und die Beweislast liegt bei dir. Ich würde deshalb zunächst einmal den Weg über Frau A. und die Züchterin nehmen um an Informationen zu kommen wie es deinem Kaninchen geht. Vielleicht lässt Frau A. sich ja überreden über die Züchterin Informationen einzuholen.



 

Stichworte
rechtlicher streit, unglückliche vermittlung



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