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| Wie ich schon die ganze zeit sage, der kater muss einem genauso leid tun wie die verstorbenen Tiere von Gerti und die Besitzerin sollte im Sinne des Kater handeln. Im Klartext, abgeben.
__________________ Liebe Grüße von Sophie und ihrem kleinen Zoo
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| Wenn man mit dem Tier überfordert ist und es auch noch andere Tiere tötet, die keine Wildtiere sind denke ich sollte man vernünftig sein und abgeben.
__________________ Liebe Grüße von Sophie und ihrem kleinen Zoo
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| Klar, ansonsten zählt sie ja als Fundtier. gerti soll mal mit der Besitzerin reden, vielleicht lässt sie sich überzeugen. Dann können auch ihre Kaninchen wieder in Ruhe leben.
__________________ Liebe Grüße von Sophie und ihrem kleinen Zoo
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| Ist der Kater eigentlich kastriert? Ich frage, weil unkastrierte Kater sehr zum Streunen neigen... Ich glaube, mein Weidezaun-Hinweis ist untergegangen, daher nochmal: Wie wäre es mit einem Weidezaun um den Kaninchenfreilauf heraum statt der bisherigen Elemente? Hier wäre eine Variante mit Litzen - laut dem Bericht braucht der Zaun dafür nur 1m hoch zu sein: http://www.haselgraben.de/HomeDeutsch/Informatives_allgemein/Katzengarten/Weidezaun/weidezaun.html Falls du innerhalb deines eigenen Gartens keine Litzen haben darfst, wäre auch ein normaler elektischer Weidezaun möglich, bei dem das ganze Netz unter Spannung steht und du weiterhin den Zaun im Garten versetzen kannst. Wenn du Sorge hast, dass deine Kaninchen damit in Berührung kommen, könntest du innerhalb des Weidezauns ja noch die normalen Elemente zusätzlich aufstellen. Mit 1-1,50m Höhe könnte man da vermutlich erreichen, dass der Kater nicht reingeht, und so ein Weidezaun ist preislich natürlich viel günstiger zu haben als ein hoher Zaun um den ganzen Garten. Bevor ich jetzt wieder angefahren werde, dass man von Gerti nicht verlangen kann, dass sie etwas sichert - unabhängig davon, was das Beste für die Katze ist und was ethisch korrekt und was nicht, heißt dieser Thread nun mal "Ideen gesucht zur Gartensicherung" und solange unklar ist, was die Besitzerin macht und ob man das Vieh irgendwie sonst los wird, muss man wohl in alle Richtungen denken.
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| Es scheint jetzt so, dass dieser Kater eine Ausnahme ist. Ist er das wirklich? Ja - aufgrund seiner massiven Größe ist er tatsächlich eine Ausnahme. Aber sonst? Ich habe hier ja genau den selben Mist gehabt mit einem Kater (übrigens nicht das Tier, was meinen Vorgarten verunziert, das ist soweit ich weiß eine Kätzin). Seit die Kaninchen nicht mehr sind, ist der Kater nicht mehr aufgetaucht. Der hat kein Interesse an Vögeln und Mäusen (beides gibt es bei uns zur Genüge), der will Kaninchen. Ich sehe ihn nämlich gelegentlich immer noch, und zwar auf den Grundstücken auf denen es Kaninchen gibt, dort streicht er um die Ställe herum. Irgendwann wird ihm vermutlich ein junges Kaninchen zum Opfer fallen, wenn die Besitzer nicht aufpassen, oder er wird ein erwachsenes verletzen. Ich warte nur darauf dass er auf den Trick kommt, die Drehriegel der Ställe zu öffnen. Dann gute Nacht. Es hat nichts mit Hass zu tun, wenn man als Besitzer eines Grundstücks sich dagegen verwahrt dass man von dem Haustier eines anderen in der Ausübung seiner Rechte massivst eingeschränkt wird oder einen Schaden erleidet. Da müssen Meerschweinchenhalter ihre Gehege verlegen weil die Tiere zu laut quiecken, Vogelhalter ihren Hähnen den Schnabel verbieten, Hundehalter dafür sorgen dass ihre Tiere weder kläffen noch in fremde Gärten eindringen. Nur Katzenbesitzer haben einen Freifahrschein? Das kann nicht sein - wenn ihre Tiere tatsächlich Schäden verursachen müssen sie meiner Meinung nach genauso dafür gerade stehen wie alle anderen auch. Das hieße in Gertis Fall: wenn die Katzenbesitzerin nicht in der Lage ist ihren Liebling im Gehege zu behalten, dann müsste sie eigentlich dafür aufkommen dass Gerti ihren Garten katzensicher machen kann damit die Kaninchen wieder artgerechten Auslauf genießen können. Aber das ist leider utopisch, kein Richter würde ein solches Urteil fällen. Weil: Katzen sind eben so. Dass sie von Menschen angeschafft wurden, ist bei dieser speziellen Tierart egal, wo es bei allen anderen nicht egal ist. Es bleibt nur, in den sauren Apfel zu beißen. Ich rechne nicht mit der Einsicht der Katzenhalterin, sonst hätte sie längst geeignete Maßnahmen ergriffen. Es bleibt also höchstens, ein Gehege mit Maschendraht einzuzäunen und mit einem Maschendrahtdach zu versehen, damit die Nins überhaupt noch hinaus können. Denn ich befürchte dass der Weidezaun ihn nicht aufhalten wird.
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| [QUOTE=Lupine;643081] Es hat nichts mit Hass zu tun, wenn man als Besitzer eines Grundstücks sich dagegen verwahrt dass man von dem Haustier eines anderen in der Ausübung seiner Rechte massivst eingeschränkt wird oder einen Schaden erleidet. Da müssen Meerschweinchenhalter ihre Gehege verlegen weil die Tiere zu laut quiecken, Vogelhalter ihren Hähnen den Schnabel verbieten, Hundehalter dafür sorgen dass ihre Tiere weder kläffen noch in fremde Gärten eindringen. Nur Katzenbesitzer haben einen Freifahrschein? Das kann nicht sein - wenn ihre Tiere tatsächlich Schäden verursachen müssen sie meiner Meinung nach genauso dafür gerade stehen wie alle anderen auch. /QUOTE] Also entschuldige bitte, dieses Verhalten jetzt ausschließlich Katzenhaltern anzudichten führt jetzt schon etwas zu weit.
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| Tinachen, zeig mir EIN Urteil, in dem ein Katzenhalter dazu verurteilt wurde seine Katze daran zu hindern weiterhin Schäden an fremdem Eigentum anzurichten oder Belästigungen zu begehen. Ein einziges reicht mir. Ich weiß nicht was daran zu weit geht dass ich der Meinung bin, dass Katzenhalter genau die selben Pflichten haben sollten wie alle anderen Tierhalter. Aber du kannst es mir gerne erklären. Die selben Pflichten, nicht mehr. Aber auch nicht weniger.
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| @Keks: Der Weidezaun-Link ist gut. Ein Weidezaun im Garten scheint mir das einzig wirklich mögliche zu sein. Auch wenn es mit den Hunde blöd ist. Aber die lernen ja auch schnell. Ich müsste die Besitzerin mal anrufen, aber mir graut so davor. Aber ich würd gern wissen wie sie momentan darüber denkt. Noch hab ich den Kater nicht gesehn, aber er weiß wohl, dass ich die Augen offen halte. Ich weiß auch nicht ob es was bringt nochmal die Gemeinde zu kontaktieren, diesmal schriftlich mit meinem Problem. Am Schluss verbieten sie mir die Gehege... wegen Schwarzbau oder so! Am Freitag kommt mein Mann von seiner 3-wöchigen Auswärtsarbeit heim, dann werden wir wieder einmal Krisensitzung machen ![]()
__________________ Mein Vorstellungsthreat: http://www.kaninchenforum.de/unsere-kaninchen-user-vorstellung-fotos/27188-gerti%B4s-rasenm%E4herbande-%3B.html] Meine Homepage http://www.gertis-rasenmaeherbande.de/ Myxomatose Erfahrungsaustausch Gruppe in FB: https://www.facebook.com/groups/739013102858463/ Kaninchen Body etc nach Maß Shop: https://www.gertis-rasenmaeherbande.de/shop/
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| Lupine: "Zwei Katzen Ein Gartenbesitzer muss bis zu zwei Katzen aus der Nachbarschaft in seinem Grundstück dulden. Hat der Nachbar mehrere Katzen, so muss er die Tiere entweder weggeben oder im Haus halten." "Katze angelt Goldfische Katzenhalter, deren Tiere sich im Nachbarsgarten einen Goldfisch „herausangeln“, sind für den eingetretenen Schaden genauso haftbar, als hätte man sich selbst diese Goldfische aus dem Teich geholt. Voraussetzung für einen solchen Schadensersatzanspruch ist aber, dass man der „fischliebenden“ Katze ihre Vorliebe tatsächlich auch nachweisen kann. Eine reine Vermutung reicht für eine Haftung des Katzenhalters nicht aus. Der geschädigte Gartenteichbesitzer muss den vollen Beweis dafür führen, dass gerade diese Katze und keine andere die Goldfische verzehrt, verletzt oder getötet hat. Zwar muss der Katzenhalter seiner Katze den Auslauf nicht verbieten, für den Schaden muss er jedoch aufkommen. AG Bonn, Az. 11 C 463/84; LG Augsburg, Az. 4 S 2099/84; OLG Celle, Az. U 64/85" "Katzen kennen keine Grenzen Bewohner von Gebieten mit Einfamilienhäusern und Gärten müssen es hinnehmen, dass Nachbars Katze über ihr Grundstück streunt. Denn es liegt in der Natur von Hauskatzen mit Auslauf, dass sich diese auch auf fremdes Areal begeben. Die Richter begrenzten diesen Duldungsanspruch allerdings auf eine Katze. Mehr sei dem Grundstücksnachbar nicht zuzumuten. Landgericht Hildesheim, Az.: 1 S 48/03" "Freier Auslauf nur für zwei Katzen Selbst in ländlichen Gegenden darf ein Katzenhalter nicht beliebig viele Katzen mit freiem Auslauf halten. Dies jedenfalls dann nicht, wenn sich ein Nachbar durch die "stinkenden Duftmarken" gestört fühlt. Das Gericht entschied, dass der Katzenhalter maximal zwei Katzen mit freiem Auslauf halten darf. Die weiteren Katzen müssen im Haus verbleiben. Landgericht Lüneburg, Az.: 4 S 48/04" "Nachbarn mit Katzenallergie Nach einem vom Landgericht München bestätigten Urteil des Amtsgerichts muss eine Katze aus einer Wohnanlage verschwinden, wenn in unmittelbarer Nachbarschaft „ihrer” Wohnung ein allergisch reagierender Mensch lebt. Die Vermeidung eines Asthma-Anfalls des Allergikers wiege, so die Richter, schwerer als die psychische Wirkung der Katze auf die Nachbarn, insbesondere deren verhaltensgestörtes Kind. Natürlich werde der Kläger im Alltag immer wieder auf Katzen stoßen, doch denen könne er ausweichen, den Allergenen der Katze in seinem Wohnbereich aber nicht. Im Klartext heißt das: Lassen Sie sich immer die Erlaubnis, eine Katze zu halten, schriftlich bestätigen. Und: Informieren Sie rechtzeitig Ihre Nachbarn, der künftigen Mitbewohnerin zuliebe!" ""Katzenklo" auf Nachbars Terrasse Ein Katzenhalter muss seine Katze so halten, dass diese nicht auf den Balkon oder auf die Terrasse des Nachbarn kommen kann und dort Kot oder Erbrochenes hinterlässt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Bonn hervor (Az.: 8 S 142/09). Zwar ist es durchaus üblich, dass Katzen auch andere Grundstücke betreten. Nicht mehr hinnehmbar ist es aber, wenn das Tier Balkon und Terrasse mit Kot und Erbrochenem verunreinigt. Dies muss der Katzenhalter unterbinden." Quelle: [url]http://www.geliebte-katze.de/information/recht-rat/nachbarschaft.html[/url] Ist jetzt nicht so, als wäre Katzenhaltung im Gegensatz zu Hähnen, Hunden und Co. ein rechtfreier Raum. Auch sind Katzenbesitzer natürlich für angerichtete Schäden haftbar (Problem: Man muss nachweisen, dass es die Katze war). Usw.
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Ein Punkt fehlt aber noch: Wenn ich WEIß dass mein Tier in bestimmten Situationen Schäden verursacht, muss ich versuchen diese Schäden zu verhindern. Leider erlebe ich immer wieder - quer durch die Bank - dass Tierhaltern das Unrechtsbewusstsein massiv fehlt. Edit: offensichtlich gibt es Urteile, die aber die Katzenhalter zumindest hier in der Umgebung nicht interessieren. Übrigens weiß die Halterfamilie der netten Samtpfote die meinen Vorgarten heimsucht genau, dass ihre Katze regelmäßig bei mir zum Klo geht. Glaub aber mal ja nicht, dass sich da jemals jemand mit einem Tütchen bei mir eingefunden und den Katzendreck beseitigt hätte... das darf ich schön selbst machen. Darauf angesprochen meinten sie nur, das wäre halt die Natur von Katzen und sie könnten nichts daran ändern. Und es wäre mein Grundstück, da würden sie doch den Dreck nicht wegmachen. Sie haben nicht mal geleugnet dass es ihre Katze war - sie standen ja in Sichtweite, und haben die Situation beobachtet. Geändert von Lupine (03.06.2014 um 19:10 Uhr).
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| Ich habe mir jetzt die Weidezaunvariante mal angesehen. Ich sehe folgende Knackpunkte: Diese Variante ist konzipiert dafür, Katzen IN einem bestimmten Bereich zu halten. Gerti will den Kater aber AUS ihrem Garten fernhalten. Die stromführende Litze müsste also nach außen. Das geht nur dann, wenn ein zweiter Zaun innerhalb des Grundstücks so gezogen wird, dass die Litze außen liegen kann, er muss außerdem eine recht enge Maschenweite aufweisen und am Boden dicht sein, und es darf keine Möglichkeit geben dass der Kater den Zaun von Podesten aus überspringt. Da fallen also dann folgende Kosten an: Kosten für einen Maschendrahtzaun (bodendicht) von mindestens 1 Meter Höhe (in Anbetracht der Größe des Katers eher höher), dazu die Kosten für die Litze samt Aufhängung und Litzenspannern und die Kosten für das Weidestromgerät. Da ist man schnell bei Kosten die 500 Euro übersteigen dürften, weil der Zaun mit dazu kommt. Übernimmt diese Kosten die Katzenhalterin, oder muss Gerti die tragen?
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| @ Lupine: Wenn klar ist, wo der Kot herkommt: Schäufelchen nehmen und das ganze wieder rüber zum Nachbarn werfen .
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| Hatte ich ernsthaft überlegt, aber wieder verworfen - ich darf, so sehr ich mich über das alles ärgere, trotzdem nicht das Grundstück der Urheberfamilie verschmutzen. So hoffe ich nun, dass irgendwer noch einen Geheimtipp hat der der Katze nicht schadet, sie aber von meinem Grundstück fern hält. Ich will dem Viech ja nichts böses, nur meine Ruhe will ich.
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| Zitat:
Ich hatte so etwas geschrieben, dass es nicht sein kann, dass gerti den ganzen Aufwand hat und so... Das war aber nicht auf dich bezogen, oder allgemein auf die Diskussion! Sondern auf diese dämliche Situation. Ich finde deine Beiträge hier noch die mit am Sinnvollsten, auch von den dargebotenen Ideen der Gartenabsicherung ist das wirklich informativ, was du schreibst! Aber ich finde es immer noch eine Unverschämtheit, dass die Gemeinde (um das nun mal zu personifizieren... haha) von gerti verlangt, dass sie eben ihre Kaninchen wegsperren soll... @Lupine Vielleicht funktioniert die Löwenkacke ja bei dir? Ist wie mit Maulwurdvergrämung. Bei manchen klappts, bei der Mehrzahl dann eher doch nicht.
__________________ Nele Milka Milly Lio Summer Sunai Zsa Zsa Georgie Paula In Erinnerung an Luna, Silver, Jumbo, Lilly, Perci, Ignaz, Edward, Donna, Sunny, Fritz und Klopfer Lieber ein kastriertes, als ein einsames Leben.
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