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annettesuter 14.08.2013 21:40

Mieterrechte?
 
Hallo,
ich ziehe in eine neue Wohnung ein, und der Vermieter ist alles andere als begeistert von meinen drei kleinen Mitbewohnern.
Sie ist das, muss der vermieter mit Kaninchen einverstanden sein, oder geht ihn das eigentlihc gar nichts an, da es sich ja um kleine leise freundliche Mitbewohner handelt?

annettesuter 14.08.2013 21:42

Zitat:

Zitat von annettesuter (Beitrag 546505)
Hallo,
ich ziehe in eine neue Wohnung ein, und der Vermieter ist alles andere als begeistert von meinen drei kleinen Mitbewohnern.
Sie ist das, muss der vermieter mit Kaninchen einverstanden sein, oder geht ihn das eigentlihc gar nichts an, da es sich ja um kleine leise freundliche Mitbewohner handelt?

PS: Die aktuelle Wohnung musste ich verlassen- der Vermieter kam unangemeldet rein, wollte zum neuen Ofen schauen- und , ach weh, unter dem Ofen kam ein Ninchen hervor. Am nächsten Tag hiess ich müsse raus (wobei andere gründe angegeben worden sind- sie bräuchten die Wohnung für einen Verwandten- ich hatte die Wohnung ohne Vertrag unter der Hand bekommen und somit keine rechte)

Selkie 14.08.2013 21:44

also in deutschland ist es so dass kleintiere gehalten werden dürfen. nur hunde und katzen müssen meines wissens nach erlaubt werden.

Zwergwiddermami 14.08.2013 21:47

Ob das auch für freie Wohnungshaltung gilt???

Zwergwiddermami 14.08.2013 21:48

http://www.sweetrabbits.de/f101/?_TID=176591

Applejack 14.08.2013 21:49

Wie es in der Schweiz ist, kann ich nicht sagen, auch für Deutschland bin ich mir nicht sicher, hab aber mal gehört, das Kleintiere und Katzen nicht verboten werden dürfen.

Zwergwiddermami 14.08.2013 21:52

Das stimmt so. Die Frage ist wie gesagt: Was gilt für freie Wohnungshaltung?

Josephine15 14.08.2013 21:52

in Deutschland kann der Vermieter nichts gegen Kleintiere sagen. Hunde und Katzen sind genehmigungsbedürftig.

annettesuter 14.08.2013 21:53

Zitat:

Zitat von Zwergwiddermami (Beitrag 546515)
Ob das auch für freie Wohnungshaltung gilt???

Nun, ich halte sie nicht ganz frei in der Wohnung, nur halbfrei, das heisst, die halbe wohnung ist für die Kaninchen abgesperrt

Zwergwiddermami 14.08.2013 21:53

Mietrecht: Tierhaltung
Einzelfälle:[URL="http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schaeferhund.htm"] >>>Schäferhund[/URL],[URL="http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kampfhund.htm"] >>>Kampfhund[/URL][URL="http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kampfhund.htm"],[/URL] [URL="http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wachhund.htm"]>>>Wachhund[/URL], [URL="http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/aquarium.htm"]>>>Aquarium[/URL] [URL="http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hund.htm"]>>>Hund [/URL][URL="http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/katze.php"]>>> Katze[/URL],[URL="http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausschwein.htm"] >>> Minischwein[/URL] [URL="http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/c1/cocker.htm"]>>> Cocker Spaniel[/URL]

Wie häufig im Mietrecht ergeben sich die einzelnen Rechte von Vermieter und Mieter aus dem Mietvertrag, besondere gesetzliche Regelungen über die Tierhaltung gibt es nicht. Daher ist zunächst für die Rechtlage entscheidend, ob der Mietvertrag Regelungen über die Tierhaltung enthält oder nicht.
1. Enthält der Mietvertrag keine Klausel über die Tierhaltung, so gilt folgendes:
Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann. Diese Rechtsansicht wurde im Jahr 2007 vom BGH bestätigt (Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06). Kleintiere dürfen vom Mieter also immer in der Mietwohnung gehalten werden.
Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.

Josephine15 14.08.2013 21:54

schau mal, ob du hier was findest:
http://www.mietrecht.ch/documents/Dokumente/Entscheide/mp_3_99_113.pdf

ansonsten frag mal in deinem Ort bei einer Hausverwaltung, einem Makler oder einem Immobilienverband nach

Jinro 14.08.2013 21:55

Die geschlossenen Behältnisse sollte man auch dick erwähnen. ;)

Zwergwiddermami 14.08.2013 21:55

geschlossenen Behältnisse. Nicht frei herumlaufen. Tja, das ist eindeutig :-(

Zwergwiddermami 14.08.2013 21:56

Deshalb erwähne ich es ja auch extra.

Jackrabbit 14.08.2013 21:57

geh am besten auf nummer sicher sicher und aprich mit einem Anwalt. kostet nicht die welt und du bist auf der sicheren Seite.


ansonsten machs so wie ich, ich hab einen 2 stöckigen stallim Esszimmer stehen wo futter und klo drinnen sind und unten stroh drjn, das is der lieblingsplatz meiner 2,wenn jder Vermieter oder so kommt, steckst die nina für die paar Minuten in den stall und kannst danach die Tür wieder aufmachen vom stall.

das klappt prima bei mir ;)

saloiv 14.08.2013 22:45

Zitat:

Zitat von annettesuter (Beitrag 546508)
PS: Die aktuelle Wohnung musste ich verlassen- der Vermieter kam unangemeldet rein, wollte zum neuen Ofen schauen- und , ach weh, unter dem Ofen kam ein Ninchen hervor. Am nächsten Tag hiess ich müsse raus (wobei andere gründe angegeben worden sind- sie bräuchten die Wohnung für einen Verwandten- ich hatte die Wohnung ohne Vertrag unter der Hand bekommen und somit keine rechte)

Ehrlich gesagt hättest du sehr gute Chancen gehabt, in der Wohnung bleiben zu können. Der Vermieter hat in diesem Fall "Hausfriedensbruch" begangen.
"§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."
Dein Delikt, die Kaninchen freilaufen zu lassen wiegt deutlich milder als Hausfriedensbruch, also hätte der Vermieter froh sein können, wenn du ihn nicht anzeigst. Du kannst ihn immer noch anzeigen. Für mich ist das ein no-go, du hättest ja beispielsweise krank im Bett liegen oder nackt durch die Wohnung laufen können und wegen der Krankheit nicht aufmachen (oder weil du keine Lust hast) und plötzlich steht dein Vermieter vor dir. Das geht gar nicht...

Zitat:

Zitat von annettesuter (Beitrag 546505)
Hallo,
ich ziehe in eine neue Wohnung ein, und der Vermieter ist alles andere als begeistert von meinen drei kleinen Mitbewohnern.
Sie ist das, muss der vermieter mit Kaninchen einverstanden sein, oder geht ihn das eigentlihc gar nichts an, da es sich ja um kleine leise freundliche Mitbewohner handelt?

Es gibt die alte Rechtssprechung, die davon ausgeht, dass Kleintiere, die in einem geschlossenen Behältnis leben, nicht genehmigungspflichtig sind. Kaninchen freilaufend zählen nicht unbedingt dazu, dazu gibt es keine Urteile... Ich vermute, sie fallen eher ins Katzen-Mietrecht.

So sah es bis vor Kurzen aus...

Jetzt gibt es jedoch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes, das diese ganzen alten Urteile kippt.
http://www.presseportal.de/pm/50233/2497735/mietrecht-aufgeschluesselt-urteil-des-bgh-zur-hunde-und-katzenhaltung
Demnach gibt es verschiedene Faktoren, die ein Verbot rechtfertigen oder eben nicht:
Störung der Nachbarn (Lärm, Geruch, Gefährlichkeit des Tieres):
->Bei Kaninchen wohl kein Thema, vorausgesetzt du mistest regelmäßig
Beschädigung an der Mietsache
-> Ja nach Kaninchen und Vorkehrungen ein Problem oder nicht. Allerdings bist du sowieso für Schäden haftbar und musst sie beheben, bevor du ausziehst.
Wohnungsform und Tieranzahl
-> Die Kaninchenzucht in der Dreizimmer-Wohnung ohne Garten fällt also schon mal weg.
...
Lese dir mal den Link durch und ggf. auch das ursprüngliche Urteil mit Urteilsbegründung.

sporty 15.08.2013 00:41

ich habe auch gerade das aktuelle thema.ich ziehe auch gerade in eine wohnung.alles was ich nenn es jetzt mal "käfig tiere" sind sind erlaubt und dürfen ohne absprache mit einziehen.selbst wenn sie frei rum laufen brauchen sie keine genehmigung.du könntest sie ja im gehege halten und bietest ihnen aber halt 24 std.auslauf.hab das ganze thema 1 stunde lang bei meinem anwalt durch gekaut.stell ein provisorisches gehege auf und sag wenn jemand kommt das sie nur gerade auslauf haben.nur hunde und katzen können verboten werden wobei es da auch in einem paragraphen nen schlupfloch gibt und es theoretisch nicht rechtens ist das diese verboten werden.würde man dagegen angehen würde man recht bekommen.was die meisten aber nicht tun weil sies nicht wissen.

Lupine 15.08.2013 08:33

Saloiv, das gilt alles für Deutschland. Annettesuter lebt aber in der Schweiz, und dort ist meines Wissens die Rechtslage durchaus anders. Was dort aber genau gilt, das weiß ich als Deutsche nicht.

april 15.08.2013 09:01

Zitat:

Zitat von annettesuter (Beitrag 546528)
Nun, ich halte sie nicht ganz frei in der Wohnung, nur halbfrei, das heisst, die halbe wohnung ist für die Kaninchen abgesperrt

Wie Du sie hältst, ist eigentlich egal und geht den Vermieter auch nichts an. Wenn im Mietvertrag nichts über Heimtiere steht, dann ist davon auszugehen, dass sie erlaubt sind. Wenn dort explizit etwas über Katzen und Hunde gesagt wird, aber über Kleintiere/Käfigtiere nicht, dann würde ich mal nachfragen. Wenn dort alle Tierhaltung ausgeschlossen ist, dann gelten Käfigtiere immer noch als zulässig, aber besser wäre es natürlich, mit dem Vermieter vorher zu sprechen.

Freie Wohnungshaltung wird dann schwierig, wenn sich z.B. Nachbarn über das Klopfen beschweren. Dann kann allenfalls verlangt werden, dass die Tiere abgeschafft werden, also so nach x-ter Eskalation und Abmahnung.

saloiv 21.08.2013 17:06

Zitat:

Zitat von Lupine (Beitrag 546587)
Saloiv, das gilt alles für Deutschland. Annettesuter lebt aber in der Schweiz, und dort ist meines Wissens die Rechtslage durchaus anders. Was dort aber genau gilt, das weiß ich als Deutsche nicht.

Ein wichtiger Hinweis, das war mir nicht so ganz klar, da es aus dem Beitrag nicht hervorging. Wenn ich rechts oben schaue, sehe ich es natürlich, da schaue ich jedoch wirklich selten.


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