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annettesuter 21.08.2013 21:07

Zitat:

Zitat von Jinro (Beitrag 546532)
Die geschlossenen Behältnisse sollte man auch dick erwähnen. ;)

T
Klar, ich halte sie NUR in einem Käfig von 120 auf 60 cm, das genüg völlig für Tiere- nein, Auslauf brauchen die GAR NICHT, sind ja nur Karnickel ;-)
Habe aus Holzkisten einen Auslauf gebaut, den ich im Ernstfall innert 10 Minuten zu einem Büchergestell umfunktionieren kann... so wird man paranoid im Leben ;-)

april 21.08.2013 22:38

Das umfunktionieren nützt leider alles nichts, wenn die Kaninchen Lärm machen sollten und wenn die anderen Mieter sich beschweren sollten und wenn dann der Vermieter die Entfernung der Tiere verlangt falls im Mietvertrag nichts dazu geschrieben steht. Falls im Mietvertrag nichts zu Haustieren steht, musst Du auch keine Mätzchen mit angeblicher Käfighaltung machen. Ist in der Schweiz etwas anders als in Deutschland.

juj 21.08.2013 22:56

so lange keine Geruchsbelästigung von den Kaninchen gibt, darf der Vermieter die Kleintiere Haltung nicht Verbieten , du musst nur dafür sorge tragen das deine kaninchen nix Kaput machen was nicht dein Eigentum ist .

annettesuter 22.08.2013 09:10

Zitat:

Zitat von april (Beitrag 549289)
Das umfunktionieren nützt leider alles nichts, wenn die Kaninchen Lärm machen sollten und wenn die anderen Mieter sich beschweren sollten und wenn dann der Vermieter die Entfernung der Tiere verlangt falls im Mietvertrag nichts dazu geschrieben steht. Falls im Mietvertrag nichts zu Haustieren steht, musst Du auch keine Mätzchen mit angeblicher Käfighaltung machen. Ist in der Schweiz etwas anders als in Deutschland.

Im Mietvertrag steht "Haustiere erlaubt nach Absprache mit dem Vermieter", im Schweizer ZVG steht, soweit ich das verstehe, dass KLeintiere ausser Ratten, Schlange und Spinnen auch ohne die Einwilligung des Mieters erlaubt sind.
Ich habe nun die Auflage, den Käfig auf eine urindichte Unterlage zu stellen- habe ich gemacht. Dass mein Begriff von Käfig einen mehrere m2 grosser Auslauf bedeutet, ist ja nur eine kliense Detail und ich diskutiere das mal lieber nicht.

Der Vorteil ist, dass ich aktuell einen offiziellen Mietvertrag habe, vorher nur eine Wohnung unter der Hand, und mit einem Mietvertrag hat man auch mehr Rechte. Was unter der Hand vermittelt und bar bezahlt wird, da hat man zwar viel Wohnungg für wenig Geld, aber absolut keine Rechte...
Im Zweifelsfall habe ich den Vorteil , einen Juristen als Bruder zu haben ;-))

april 22.08.2013 10:04

Was unter der Hand vermittelt wurde, stellt trotzdem einen Mietvertrag dar. Das geht so weit, dass trotz einer unerlaubten Untervermietung ein Untermietvertrag bei gleichzeitiger Vertragsverletzung des Hauptmietvertrags zustande kommt. Beim mündlichen Mietvertrag hat der Mietling den Nachteil, sich nicht auf mehr als ein paar Gesetze und Üblichkeiten berufen zu können. Andererseits hat er auch den Vorteil, dass gewisse Einschränkungen nicht vereinbart wurden ;) Wenn also nicht temporäre Nutzung vereinbart oder doch unmittelbar angenommen werden musste, hattest Du auch vorher einen Mietvertrag.

Das ZVG regelt Zwangsversteigerungen, da steht garantiert nichts über Haustiere drin. Im ZGB steht nichts über Kleintiere, Käfigtiere oder sonst etwas. Ausschlaggebend ist der Mietvertrag. Das hast Du ja jetzt vereinbart und alles ist paletti.


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