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| Was unter der Hand vermittelt wurde, stellt trotzdem einen Mietvertrag dar. Das geht so weit, dass trotz einer unerlaubten Untervermietung ein Untermietvertrag bei gleichzeitiger Vertragsverletzung des Hauptmietvertrags zustande kommt. Beim mündlichen Mietvertrag hat der Mietling den Nachteil, sich nicht auf mehr als ein paar Gesetze und Üblichkeiten berufen zu können. Andererseits hat er auch den Vorteil, dass gewisse Einschränkungen nicht vereinbart wurden Wenn also nicht temporäre Nutzung vereinbart oder doch unmittelbar angenommen werden musste, hattest Du auch vorher einen Mietvertrag.Das ZVG regelt Zwangsversteigerungen, da steht garantiert nichts über Haustiere drin. Im ZGB steht nichts über Kleintiere, Käfigtiere oder sonst etwas. Ausschlaggebend ist der Mietvertrag. Das hast Du ja jetzt vereinbart und alles ist paletti.
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