| Zwergkaninchen | | Registriert seit: 22.07.2013
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Geschrieben am
22.08.2013, 09:10
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Zitat von april Das umfunktionieren nützt leider alles nichts, wenn die Kaninchen Lärm machen sollten und wenn die anderen Mieter sich beschweren sollten und wenn dann der Vermieter die Entfernung der Tiere verlangt falls im Mietvertrag nichts dazu geschrieben steht. Falls im Mietvertrag nichts zu Haustieren steht, musst Du auch keine Mätzchen mit angeblicher Käfighaltung machen. Ist in der Schweiz etwas anders als in Deutschland. | Im Mietvertrag steht "Haustiere erlaubt nach Absprache mit dem Vermieter", im Schweizer ZVG steht, soweit ich das verstehe, dass KLeintiere ausser Ratten, Schlange und Spinnen auch ohne die Einwilligung des Mieters erlaubt sind.
Ich habe nun die Auflage, den Käfig auf eine urindichte Unterlage zu stellen- habe ich gemacht. Dass mein Begriff von Käfig einen mehrere m2 grosser Auslauf bedeutet, ist ja nur eine kliense Detail und ich diskutiere das mal lieber nicht.
Der Vorteil ist, dass ich aktuell einen offiziellen Mietvertrag habe, vorher nur eine Wohnung unter der Hand, und mit einem Mietvertrag hat man auch mehr Rechte. Was unter der Hand vermittelt und bar bezahlt wird, da hat man zwar viel Wohnungg für wenig Geld, aber absolut keine Rechte...
Im Zweifelsfall habe ich den Vorteil , einen Juristen als Bruder zu haben ;-)) |