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Kastration - wann darf er zu den anderen zurück? auf Kaninchen Forum

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Benutzerbild von Lupine
Kaninchen
 
Registriert seit: 09.08.2009
Beiträge: 19.399
Lupine wird schon bald berühmt werden
Geschrieben am 15.09.2009, 20:12

AW: Kastration - wann darf er zu den anderen zurück?


Herzlich willkommen! Ich versuch mal deine Fragen der Reihe nach abzuarbeiten

-Die Kastrationsquarantäne beträgt 6 Wochen. Dann ist man halbwegs auf der sicheren Seite. Klar, bei über 50 % passiert auch nach 2 Wochen schon nichts mehr, aber wichtig ist der Einzelfall. Insbesondere wenn du eine sehr junge oder für einen Erstwurf schon zu alte Häsin hast.

- Den kleinen Rammler solltest du, sofern es Alter und Gesundheitszustand zulassen, sofort kastrieren lassen. Heißt im Klartext: 2 Wochen Quarantäne um zu sehen ob er (wie übrigens die meisten Zoohandlungstiere) irgendeine Krankheit ausbrütet oder Parasiten hat, dann beim TA das Alter checken lassen (Zoohandlungstiere sind meist noch sehr jung, viel zu jung eigentlich um schon von der Mutter getennt zu werden!) und abklären ab wann er kastrationsreif ist. Wenn dein TA eine Frühkastration wagt, dann zwischen der 10. und 12. Lebenswoche - in diesem Fall würde die Kastrationsquarantäne entfallen weil er noch nicht geschlechtsreif war, und du könntest direkt ein Mädel dazusetzen. Oder nach der 12. Woche, wenn die Hoden abgestiegen sind, eine "normale" Kastration. Dann musst du mit einem weiteren Mädel die 6-Wochen-Frist einhalten, deine vorhandene Häsin ist ja nicht gefährdet.

- Ob der Kleine nach der Kastration direkt auf Streu darf, hängt von der Wundversorgung ab die dein TA macht. Meist ist es so, dass sie die ersten Tage auf Tüchern sitzen müssen. Mein Leo (Außenninchen) wurde so versorgt, dass er sofort wieder auf Streu zurückdurfte. Frag beim TA nach.

- Wenn er jetzt in der Zoohandlung sitzt (also im Innenbereich), ist es zu spät um ihn nach draußen umzugewöhnen für dieses Jahr! Er hat keinen Ansatz zum Winterfell ausgebildet, und die Nachttemperaturen fallen schon viel zu weit um ihn noch gefahrlos raussetzen zu können. WENN du ihn holst, musst du ihn den Winter über drin halten, und kannst ihn erst ca. ab Mai nächsten Jahres raussetzen.

Mein Fazit: überleg dir gut, ob du den Kleinen holst. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist er, wie die Mehrzahl der Zoohandlungstiere viel zu jung von der Mutter weggenommen worden, was ihn sehr krankheitsanfällig macht. Außerdem muss er nun im Haus überwintern, anders gehts nicht. Erst im späten Frühjahr kannst du ihn umquartieren. Ein weiteres Argument was dagegen spricht, ihn direkt in deine Zweiergruppe zu integrieren: wenn zwei neue gleichzeitig dazukommen, ist es für die Neuen weniger Stress mit der Vergesellschaftung, weil sich die Prügel nicht 2 zu 1 verteilen, sondern 2 zu 2.

Noch eine wichtige Information zur Vergesellschaftung:

Bitte niemals ein Kaninchen einfach in das bestehende Revier eines anderen Kaninchens setzen, das gibt "Mord und Totschlag"! Der Revierresident wird den Eindringling mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu vertreiben versuchen. Und das sind einige die du wahrscheinlich nicht für möglich halten würdest

Für eine erfolgreiche Vergesellschaftung brauchst du neben guten Nerven auch einen neutralen Bereich, der nicht zum Revier eines der Nins gehört. Gerade als Außenhalter hat man da Probleme, einzige Möglichkeit: die Nins alle ausquartieren, das gesamte Gehege mit Essigwasser gründlich reinigen (auch die komplette Einrichtung!), umdekorieren, und dann alle Nins gleichzeitig hinein.



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