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Ärger mit Vermieter zur Kaninchenhaltung - Hilfe auf Kaninchen Forum

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Ninchen
 
Registriert seit: 15.07.2018
Beiträge: 4
Mellymaus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 15.07.2018, 16:02

Ärger mit Vermieter zur Kaninchenhaltung - Hilfe


Hallo Allerseits,

also aktuell habe ich ein großes Problem mit meinem Vermieter, wo ich einfach nicht weiter weiß. Wir haben hier in der Wohnung 4 süße Zwergkaninchen, die in einem großen doppelstöckigen Käfig / Stall ( selbstgebaut ) untergebracht sind. Jetzt hatten wir die Idee, die Kaninchen auch mal bei schönem Wetter draußen auf dem Rasen tollen zu lassen. Aufgebaut haben wir das Freigehege ( die üblichen Gehege aus Edelstahldraht mit Tuchabdeckung, ca. 2 qm) in der Nähe unseres Balkons im Erdgeschoss. Das hat die Vermieterin irgendwann wohl gesehen, weswegen Sie mich ansprach.

Man muß dazusagen, Sie hat selbst im Mietvertrag Kleintierhaltung ausgeschlossen. Gut, das ist rechtlich natürlich nicht möglich, aber Ärger mit der Vermieterin will ich auch nicht. Zumal wir auch 5 Nymphensittiche in einer Voliere in der Mietwohnung haben. Die kennt sie allerdings und akzeptiert diese. Bei den Kaninchen ist sie der Meinung, dass 2 statt 4 auch reichen würde. 2 sollen ihrer Meinung nach weg, was mir das Herz brechen würde.

Eigentlich stören sie doch niemanden in der Wohnung, oder zerstören die Inneneinrichtung. Im Garten gibt es eine versteckte Ecke, welche von niemandem einsehbar wäre. Hier könnte man das Freigehege doch aufbauen, sofern der Vermieter das Ok findet. Ich habe also gleich mehrere Fragen wegen der Kaninchenhaltung.

1. Insgesamt habe ich also 9 Tiere, 4 Kaninchen und 5 Vögel In ca. 2qm Voliere ). Ist diese Anzahl aus rechtlicher Seite ein Problem bzw. zuviel ?

2. Habe mal gehört, dass ein Vermieter einen "Zoo" nicht dulden muß. Sind die 2 Tiersorten samt Unterbringung schon selbiges ?

3. Darf sie verlangen, dass ich 2 Tiere abgeben muß ?

4. Ist ein solches Schönwetter Freigehege ( wird nur bei gutem Wetter aufgebaut und jeden Tag am Abend auch wieder abgebaut ) im Garten pauschal nicht erlaubt ? Stört doch eigentlich niemanden, denn die Tiere machen keinen Lärm, stinken nicht, etc. Die Vermieterin meinte der Rasen geht durch die Tiere ein, die spinnt doch. Der halbe Rasen vom Grundstück ist durch die Sonne vertrocknet. Angeblich hat die Vermieterin bei der Hausverwaltung nachgefragt, und die meinten es wäre nicht erlaubt.

Die Vermieterin kommt nächste Woche vorbei, um sich das in der Wohnung mal anzusehen. Irgendwie denkt die wohl ich habe ganze Räume in einen Stall umfunktioniert, alles stinkt, usw. Dabei sieht alles ordentlich aus, alle 2 Tage mache ich sauber, usw. Hat ja auch 3 Jahre funktioniert ohne Beschwerden usw. nur hat sie die Kaninchen eben im Garten gesehen.

Wie sind eure Erfahrungen, was ratet ihr mir ? Vielleicht könnt ihr mir etwas weiterhelfen in der Sache. Würde gerne alle 4 Kaninchen behalten.

Viele Grüße
Melly



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Benutzerbild von Wuscheline
Kaninchen
 
Registriert seit: 19.08.2012
Beiträge: 4.994
Wuscheline ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Geschrieben am 15.07.2018, 16:27

Solange die Kaninchen niemanden stören sprich Lärm oder das sie stinken kann sie dir nicht vorschreiben das 2 Tiere abgegeben werden müssen. Wie du schon richtig gesagt hast können Kleintiere nicht verboten werden außer es wäre beispielsweise wegen einer Allergie der Vermieter. Das ist etwas anderes, da der Vermieter seine Räume ja auch im Notfall noch nutzen können sollte.
Das mit dem Garten kommt drauf an was im Mietvertrag steht. Ist die Nutzung des Gartens für die Gemeinschaft des Hauses angedacht sollte dies auch nicht verboten werden können, da du für die Nutzung des Gartens schließlich zahlst. Dabei ist es egal ob für die Kaninchen oder für dich selbst.
Ich bezweifle das du 9 Tiere in einer 50qm Wohnung hältst. Solange ihr genug Platz habt genau wie die Tiere (also keine Tierquälerei) vorliegt ist es meiner Meinung nach auch kein ‚Zoo‘ den ihr da habt. Es gibt auch genug Menschen die Hunde und Katzen halten

Im Notfall würde ich jetzt erstmal den Besuch der Vermieterin abwarten, da sie dann ja auch die Verhältnisse vor Ort sieht. Wie du schon sagtest und sie vielleicht denkt sie stinken oder sonst was, wird sie ja eines besseren belehrt.
Meine Kaninchen haben ein eigenes Zimmer und wir haben keinerlei Probleme mit den Vermietern auch nicht als diese jetzt vor kurzem gewechselt haben



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Aen Aen ist offline
Kaninchenfreund
 
Registriert seit: 11.03.2017
Beiträge: 928
Aen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 15.07.2018, 18:51

Hallo Mellymaus,

Zitat:
Zitat von Mellymaus Beitrag anzeigen

also aktuell habe ich ein großes Problem mit meinem Vermieter, wo ich einfach nicht weiter weiß. Wir haben hier in der Wohnung 4 süße Zwergkaninchen, die in einem großen doppelstöckigen Käfig / Stall ( selbstgebaut ) untergebracht sind.
wieviel qm hat denn eure Wohnung insgesamt? Das halte ich für den "Zoo-Eindruck", von dem Du bei 9 Tieren sprichst, für nicht ganz unerheblich ...

Zitat:
Jetzt hatten wir die Idee, die Kaninchen auch mal bei schönem Wetter draußen auf dem Rasen tollen zu lassen. Aufgebaut haben wir das Freigehege ( die üblichen Gehege aus Edelstahldraht mit Tuchabdeckung, ca. 2 qm) in der Nähe unseres Balkons im Erdgeschoss. Das hat die Vermieterin irgendwann wohl gesehen, weswegen Sie mich ansprach.
Der Rasen und der Bereich rund um euren Balkon dürft ihr alleine nutzen oder mit anderen Mietern mitnutzen? Wie ist das denn geregelt?


Zitat:
1. Insgesamt habe ich also 9 Tiere, 4 Kaninchen und 5 Vögel In ca. 2qm Voliere ). Ist diese Anzahl aus rechtlicher Seite ein Problem bzw. zuviel ?
"Sachgerechte Nutzung der Wohnung" ist wohl der springende Punkt, der dann wiederum in konkreten Streitfällen einer klaren Auslegung bedarf. Vermutlich wird's im Gesamtzusammenhang um eine angemessene Relation zwischen Wohnungsgröße und Art und Umfang der Tierhaltung gehen - und ob und weshalb die beanstandet werden kann.


Zitat:
4. Ist ein solches Schönwetter Freigehege ( wird nur bei gutem Wetter aufgebaut und jeden Tag am Abend auch wieder abgebaut ) im Garten pauschal nicht erlaubt ? Stört doch eigentlich niemanden, denn die Tiere machen keinen Lärm, stinken nicht, etc. Die Vermieterin meinte der Rasen geht durch die Tiere ein, die spinnt doch. Der halbe Rasen vom Grundstück ist durch die Sonne vertrocknet. Angeblich hat die Vermieterin bei der Hausverwaltung nachgefragt, und die meinten es wäre nicht erlaubt.
Naja, "spinnen" trifft es nicht. Eine von Kaninchen genutzte Wiese sieht in Kürze tatsächlich wie eine von Kaninchen genutzte Wiese aus. Die Frage ist, was davon sie (und eure Nachbarn, die den Garten mitnutzen?) tolerieren möchte und inwiefern ihr dazu beitragen könnt, die Schäden minimal zu halten. Etwas durch häufiges Nachsäen usw.


Zitat:
Wie sind eure Erfahrungen, was ratet ihr mir ? Vielleicht könnt ihr mir etwas weiterhelfen in der Sache. Würde gerne alle 4 Kaninchen behalten.
Ich muss gestehen, ich bin bei solchen Dingen als Mieterin weitaus defensiver als Du und wir haben hier alles daran gesetzt, bereits im Vorfeld ein Okay des Vermieters (der Haustiere bereits im Mietvertrag auszuschließen versucht) wahrscheinlich zu machen. Dass das mit der Anzahl der Tiere unwahrscheinlicher wird, liegt auf der Hand. 9 Tiere in einer Mietwohnung finde ich schon steil ...

Aber wart' mal ab, vielleicht klärt sich das ja bei ner Tasse Kaffee. Ich drück die Daumen.

Gruß,
Aen




Benutzerbild von Kreusa
Kaninchen
 
Registriert seit: 29.08.2010
Beiträge: 5.830
Kreusa befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 15.07.2018, 19:00

Zitat:
Zitat von Aen Beitrag anzeigen
9 Tiere in einer Mietwohnung finde ich schon steil ...

Ich denke, das kommt durchaus auf die Größe der Wohnung und die Art der Tiere und ihrer Unterbringung an. 9 Hunde oder Katzen oder 9 Kaninchen in freier Wohnungshaltung sind ja nochmal eine ganz andere Nummer als 9 Fische oder ein Vogelkäfig und zwei Meerschweinchenkäfige.


Ich spreche hier als jemand mit 2 Kaninchen und derzeit 11 Finken (in zwei getrennten Volieren) auf 73qm. Die stehen auch im Mietvertrag und waren gar kein Problem .



Ich denke so lange Melly zeigen kann, dass die Tiere niemanden belästigen und nichts kaputtmachen, ist sie auf der sicheren Seite, da die ja auch alle in "geschlossenen Behältnissen" leben. Ich hätte bei ihrer Erzählung übrigens eher mit einer Beschwerde wegen der Nymphensittiche gerechnet, alls Nymphis, die ich kenne, sind ziemlich laut .



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Aen Aen ist offline
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Aen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 15.07.2018, 19:08

Zitat:
Zitat von Kreusa Beitrag anzeigen
Ich denke, das kommt durchaus auf die Größe der Wohnung und die Art der Tiere und ihrer Unterbringung an.
Na klar, deshalb fragte ich eingangs ja nach der Quadratmeterzahl. Ich denke, solange sich kein "Zoo-Eindruck", wie Mellymaus das nannte, aufdrängt, dürfte das im freundlichen Austausch mit der Vermieterin zu klären sein.

Und dass ich im Gemeinschaftsgarten, in den ich meine Kaninchen setze, auf etwaige Kahlstellen achte und die fix wieder mit Wiese versorge, versteht von selbst, meine ich.




Benutzerbild von Wuscheline
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Wuscheline ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Geschrieben am 15.07.2018, 19:18

@Aen, aber Kaninchen die drin leben und zwischendrin raus dürfen sind nicht wie Kaninchen die dauerhaft draußen leben. Meine beiden haben drei oder vier Halme Gras gefressen und das war es dann. Alles andere draußen ist dann viel interessanter



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Ninchen
 
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Mellymaus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 15.07.2018, 19:23

Hui, das geht ja flott hier mit den Antworten. Danke für die schnelle Rückmeldung. Also wir wohnen hier in einer knapp 90qm Wohnung, weswegen es genügend Platz gibt. Leider ist die Vermieterin insgesamt wenig aufgeschlossen gegenüber Tieren. Sieht man schon daran Kleintiere per Vertrag auszuschließen, der Rasen geht durch Kaninchen ein, obwohl die Sonne mehr als die Hälfte des Rasens zerstört hat, das die Kaninchen überall rumrennen, alles ankrabbern, überallhin pinkeln, stinken, ... Bei mir stinkt es nicht, aber als ich mal selber bei der Vermieterin war, da hats gestunken das ich fast umgefallen wäre. Das mit dem Garten nutzen, müsste ich im Mietvertrag nochmal nachsehen. Allerdings wenn schon Kleintiere ausgeschlossen werden, dann wird da in Bezug auf Garten wenig Positives drinstehen. Ich versuche mich natürlich auf den Besuch vorzubereiten und so viele Argumente für die 4 zu finden wie geht.




Ninchen
 
Registriert seit: 15.07.2018
Beiträge: 4
Mellymaus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 15.07.2018, 19:29

Da kann ich Wuscheline nur beipflichten. Da wird geknabbert, aber das sind keine "Kühe" die alles Kahl fressen. Ok, es sind dann hinterher ein paar Köttel da, aber davon geht kein Rasen ein. Ist ja mehr Düngung im positiven Sinne. Sonst müssten ausserdem Wildkaninchen und Eichhörnchen auch Hausverbot bekommen. Ich vermute die Vermieterin sucht einfach nach irgendwelchen Gründen, seien Sie auch noch so abwegig.




Aen Aen ist offline
Kaninchenfreund
 
Registriert seit: 11.03.2017
Beiträge: 928
Aen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 15.07.2018, 19:30

Zitat:
Zitat von Wuscheline Beitrag anzeigen
@Aen, aber Kaninchen die drin leben und zwischendrin raus dürfen sind nicht wie Kaninchen die dauerhaft draußen leben. Meine beiden haben drei oder vier Halme Gras gefressen und das war es dann. Alles andere draußen ist dann viel interessanter
Das stimmt, erlebe ich bei stundenweisem Aufenthalt im Garten auch so. Wie das ist, wenn sie im Sommer bei schönem Wetter regelmäßig den ganzen Tag draußen wären - keine Ahnung. Entscheidend finde ich in Mellymausens Fall, dass die Vermieterin erhebliche Vorbehalte hat, was die Haltung von vier Kaninchen (neben den fünf Nymphensittichen) in der Wohnung und im Garten angeht. Und die würde ich versuchen, ihr freundlich zu nehmen; mit Zugeständnissen, was die Pflege der Gartenanlage angeht usw. Ein konfrontatives "Ist alles töfte mit 9 Tieren, Ihre Bedenken sind quatsch." hilft da mE nicht wirklich weiter.

(Abgesehen davon sind vier Kaninchen in einem vergitterten Doppelstock-Stall in Innenhaltung für meine Begriffe auch nicht optimal gehalten.)



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Aen Aen ist offline
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Registriert seit: 11.03.2017
Beiträge: 928
Aen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 15.07.2018, 19:33

Zitat:
Zitat von Mellymaus Beitrag anzeigen


Das mit dem Garten nutzen, müsste ich im Mietvertrag nochmal nachsehen.
Allerdings wenn schon Kleintiere ausgeschlossen werden, dann wird da in Bezug auf Garten wenig Positives drinstehen. Ich versuche mich natürlich auf den Besuch vorzubereiten und so viele Argumente für die 4 zu finden wie geht.
Hm, sinnvoll und irgendwie auch fair fände ich, wenn Du - im Falle einer gemeinschaftlichen Nutzung des Gartens - auch die Nachbarn ins Boot holst und in Deine Pläne einweihen würdest.




Benutzerbild von Kreusa
Kaninchen
 
Registriert seit: 29.08.2010
Beiträge: 5.830
Kreusa befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 15.07.2018, 19:36

Wenn der Garten wirklich gemeinschaftlich genutzt wird, würde ich vielleicht vorschlagen, mit Gitterelementen einen Bereich für die Kaninchen abzugrenzen, den du dann auch entsprechend instand hältst. Dann besteht auch nicht die Gefahr, dass das Kleinkind der Nachbarn Köttel vom Rasen sammelt und probiert .



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Ninchen
 
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Beiträge: 4
Mellymaus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 15.07.2018, 20:04

Es gibt im Garten ja auch einen Bereich, welcher nicht einsehbar ist und 3 von 4 Seiten mit Hecke sind. Im Prinzip fast der ideale Platz von der Größe um da mal gelegentlich Kaninchen zu lassen. Sieht keiner. Ich denke ich muß einfach mal das Gespräch mit der Vermieterin abwarten. Vielleicht kann man sich doch irgendwie einigen.




Kaninchen
 
Registriert seit: 20.07.2012
Beiträge: 1.323
Hase2 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 15.07.2018, 21:35

Zitat:
Zitat von Wuscheline Beitrag anzeigen
@Aen, aber Kaninchen die drin leben und zwischendrin raus dürfen sind nicht wie Kaninchen die dauerhaft draußen leben. Meine beiden haben drei oder vier Halme Gras gefressen und das war es dann. Alles andere draußen ist dann viel interessanter
Kommt immer drauf an. Meine kennen ihre Gutzels. Kommt auch drauf an wie oft sie raus dürfen.




Benutzerbild von Wuscheline
Kaninchen
 
Registriert seit: 19.08.2012
Beiträge: 4.994
Wuscheline ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Geschrieben am 15.07.2018, 22:38

Meine waren eine Zeit lang (ca 3 Wochen) jeden Tag draußen. Von morgens wenn ich wach war bis abends wo es langsam dunkel wurde. Da sie nur an einer Stelle raus konnten und da auch nur auf unseren Garagenhof kamen konnten sie frei im Garten rum laufen
Ich kenne das von denen halt nur das trotzdem immer alles andere interessanter war.



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Benutzerbild von Einhorn09
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Einhorn09 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 16.07.2018, 11:35

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, weshalb du dir die Tiere überhaupt angeschafft hast wenn es sogar vertraglich festgelegt ist. Da war doch Streit mit der Vermieterin vorprogrammiert

Wie viel Platz haben deine Kaninchen nun denn 24/7 In der Wohnung ?

Ich würde übrigens nicht einfach im Garten ein Gehege aufstellen, nur weil man es nicht auf den ersten Blick sieht. Es sei denn du hast vor in Kürze umzuziehen.

Ich denke in diesem Fall wäre ein Gespräch mit der Vermieterin und den Nachbarn der erste Weg, bevor man sich in heimlichkeiten verwickelt. Das kann sonst schnell nach hinten losgehen.

Übrigens knabbern Kaninchen nicht nur, sie buddeln auch gerne und es reicht wenn einer anfängt und ganz schnell haben sie sich ausgebuddelt oder die Wiese durchlöchert. Mal davon abgesehen das 2qm für 4 Kaninchen als Freilauf verdammt klein sind.



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Benutzerbild von flyrider
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Registriert seit: 16.10.2014
Beiträge: 693
flyrider befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 16.07.2018, 11:56

Zitat:
Zitat von Mellymaus Beitrag anzeigen
Wir haben hier in der Wohnung 4 süße Zwergkaninchen, die in einem großen doppelstöckigen Käfig / Stall ( selbstgebaut ) untergebracht sind.

Wie groß ist denn dieser Stall??



Aufgebaut haben wir das Freigehege ( die üblichen Gehege aus Edelstahldraht mit Tuchabdeckung, ca. 2 qm)

Das ist leider definitiv viel zu klein für vier!


Irgendwie denkt die wohl ich habe ganze Räume in einen Stall umfunktioniert
Das müsstest du bei vier Kaninchen ja aber im Sinne einer artgerechten Haltung auch tun..?

Ich denke auch, dass du versuchen musst, eine einvernehmliche Lösung zu finden oder aber eine neue Wohnung zu suchen...
Vor allem solltest du aber das Platzangebot deiner Tiere überprüfen.




Benutzerbild von MissPix
Kaninchen
 
Registriert seit: 18.01.2016
Beiträge: 1.181
MissPix befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 16.07.2018, 15:12

Naja, ich persönlich hätte nicht gegen den Mietvertrag verstoßen. Theoretisch kann ein Verstoß einen Kündigungsgrund darstellen, wobei ich das Verbot meist nur von Katzen und Hunden kenne. Daher vorher immer als mit dem Vermieter klären. Platz für die Tiere wäre natürlich notwendig. Bei 4 Kaninchen brauchst du mindestens 8qm, wobei ich finde, dass es bei Gruppen immer mehr sein sollte!

Was den Garten betrifft, kann ich berichten, dass der Bereich Wiese, den die Kaninchen nutzen dürfen, am besten vom ganzen Rasen gedeiht, gerade bei der aktuellen Hitzewelle ohne Regen.



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Wuscheline ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Geschrieben am 16.07.2018, 16:33

Kaninchen, Hamster, etc. können von einem Vermieter nicht verboten werden auch wenn dieser das im Mietvertrag versucht. Das geht nur bei Allergie, das würde aber dabei stehen, oder wenn die Tiere laut wären und stinken. Wobei dies ja dann auch eher im Nachhinein und nicht durch den Mietvertrag passieren würde.



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Benutzerbild von Einhorn09
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Beiträge: 5.570
Einhorn09 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 16.07.2018, 17:08

Zitat:
Zitat von Wuscheline Beitrag anzeigen
Kaninchen, Hamster, etc. können von einem Vermieter nicht verboten werden auch wenn dieser das im Mietvertrag versucht. Das geht nur bei Allergie, das würde aber dabei stehen, oder wenn die Tiere laut wären und stinken. Wobei dies ja dann auch eher im Nachhinein und nicht durch den Mietvertrag passieren würde.
Rechtlich gesehen ja mag das stimmen aber ganz ehrlich menschlich gesehen dieses Verbot zu ignorieren finde ìch persönlich nicht in Ordnung.



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Wuscheline ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Geschrieben am 16.07.2018, 17:15

Dagegen sage ich ja gar nichts. Aber ich meine ein Verstoß gegen den Mietvertrag liegt in dem Sinne nicht so richtig vor. Ich heiße das auch nicht für gut alleine schon weil die Tiere am Ende die Leidtragenden wären.



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