|
| ||||||
| Willkommen bei Kaninchenforum - Das Kaninchen Forum Online. |
Du schaust Dir das Kaninchen-Forum gerade als Gast an, und kannst noch nicht alle Funktionen nutzen. Hier kannst Du Dir jetzt kostenlos einen Benutzernamen auswählen. (Als angemeldeter Kaninchenforum-Benutzer siehst Du diese Box nicht!) |
![]() |
| | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
|
| ||
Mieterrechte?Hallo, ich ziehe in eine neue Wohnung ein, und der Vermieter ist alles andere als begeistert von meinen drei kleinen Mitbewohnern. Sie ist das, muss der vermieter mit Kaninchen einverstanden sein, oder geht ihn das eigentlihc gar nichts an, da es sich ja um kleine leise freundliche Mitbewohner handelt?
|
| ||||
|
|
|
| ||
| Zitat:
|
|
| ||
| Ob das auch für freie Wohnungshaltung gilt???
|
|
| ||
| http://www.sweetrabbits.de/f101/?_TID=176591
|
|
| |||
| Wie es in der Schweiz ist, kann ich nicht sagen, auch für Deutschland bin ich mir nicht sicher, hab aber mal gehört, das Kleintiere und Katzen nicht verboten werden dürfen.
__________________ Mani wastete yo Glück auf deinem Weg
|
|
| ||
| Das stimmt so. Die Frage ist wie gesagt: Was gilt für freie Wohnungshaltung?
|
|
| ||
| Mietrecht: Tierhaltung Einzelfälle:[URL="http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schaeferhund.htm"] >>>Schäferhund[/URL],[URL="http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kampfhund.htm"] >>>Kampfhund[/URL][URL="http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kampfhund.htm"],[/URL] [URL="http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wachhund.htm"]>>>Wachhund[/URL], [URL="http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/aquarium.htm"]>>>Aquarium[/URL] [URL="http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hund.htm"]>>>Hund [/URL][URL="http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/katze.php"]>>> Katze[/URL],[URL="http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausschwein.htm"] >>> Minischwein[/URL] [URL="http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/c1/cocker.htm"]>>> Cocker Spaniel[/URL] Wie häufig im Mietrecht ergeben sich die einzelnen Rechte von Vermieter und Mieter aus dem Mietvertrag, besondere gesetzliche Regelungen über die Tierhaltung gibt es nicht. Daher ist zunächst für die Rechtlage entscheidend, ob der Mietvertrag Regelungen über die Tierhaltung enthält oder nicht. 1. Enthält der Mietvertrag keine Klausel über die Tierhaltung, so gilt folgendes: Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann. Diese Rechtsansicht wurde im Jahr 2007 vom BGH bestätigt (Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06). Kleintiere dürfen vom Mieter also immer in der Mietwohnung gehalten werden. Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind.
|
|
| |||
| schau mal, ob du hier was findest: http://www.mietrecht.ch/documents/Dokumente/Entscheide/mp_3_99_113.pdf ansonsten frag mal in deinem Ort bei einer Hausverwaltung, einem Makler oder einem Immobilienverband nach
|
|
| |||
| Die geschlossenen Behältnisse sollte man auch dick erwähnen. ![]()
__________________ Neues Spiel, neues Glück: https://www.kaninchenforum.de/spiele/47383-anmeldung-werw%F6lfe-runde-4-a.html Momo und Hannibal: Die zweite Generation: [url]https://www.kaninchenforum.de/unsere-kaninchen-user-vorstellung-fotos/44592-momo-hannibal-%96-auf-gro%DFen-pfoten-ins-sp%E4te-gl%FCck.html[/url] Barney und Flocke: In Gedenken an das Traumpaar: [url]http://www.kaninchenforum.de/unsere-kaninchen-user-vorstellung-fotos/12413-barney-flocke-lovestory.html[/url]
|
|
| ||
| geschlossenen Behältnisse. Nicht frei herumlaufen. Tja, das ist eindeutig :-(
|
|
| ||
| Deshalb erwähne ich es ja auch extra.
|
|
| |||
| geh am besten auf nummer sicher sicher und aprich mit einem Anwalt. kostet nicht die welt und du bist auf der sicheren Seite. ansonsten machs so wie ich, ich hab einen 2 stöckigen stallim Esszimmer stehen wo futter und klo drinnen sind und unten stroh drjn, das is der lieblingsplatz meiner 2,wenn jder Vermieter oder so kommt, steckst die nina für die paar Minuten in den stall und kannst danach die Tür wieder aufmachen vom stall. das klappt prima bei mir ![]()
__________________ Liebe Grüße von Mir und meinen Vierbeinern ![]() Die terrorzwerge abby und emil, phantomhamsteropi leroy und zwergenbaby jamie. Mit Jack, Pebbels und Lucy im Herzen Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere. Arthur Schopenhauer, (1788 - 1860)
|
|
| |||
| Zitat:
"§ 123 Hausfriedensbruch (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt." Dein Delikt, die Kaninchen freilaufen zu lassen wiegt deutlich milder als Hausfriedensbruch, also hätte der Vermieter froh sein können, wenn du ihn nicht anzeigst. Du kannst ihn immer noch anzeigen. Für mich ist das ein no-go, du hättest ja beispielsweise krank im Bett liegen oder nackt durch die Wohnung laufen können und wegen der Krankheit nicht aufmachen (oder weil du keine Lust hast) und plötzlich steht dein Vermieter vor dir. Das geht gar nicht... Zitat:
So sah es bis vor Kurzen aus... Jetzt gibt es jedoch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes, das diese ganzen alten Urteile kippt. http://www.presseportal.de/pm/50233/2497735/mietrecht-aufgeschluesselt-urteil-des-bgh-zur-hunde-und-katzenhaltung Demnach gibt es verschiedene Faktoren, die ein Verbot rechtfertigen oder eben nicht: Störung der Nachbarn (Lärm, Geruch, Gefährlichkeit des Tieres): ->Bei Kaninchen wohl kein Thema, vorausgesetzt du mistest regelmäßig Beschädigung an der Mietsache -> Ja nach Kaninchen und Vorkehrungen ein Problem oder nicht. Allerdings bist du sowieso für Schäden haftbar und musst sie beheben, bevor du ausziehst. Wohnungsform und Tieranzahl -> Die Kaninchenzucht in der Dreizimmer-Wohnung ohne Garten fällt also schon mal weg. ... Lese dir mal den Link durch und ggf. auch das ursprüngliche Urteil mit Urteilsbegründung.
__________________ ![]() www.kaninchenwiese.de
|
|
| |||
| ich habe auch gerade das aktuelle thema.ich ziehe auch gerade in eine wohnung.alles was ich nenn es jetzt mal "käfig tiere" sind sind erlaubt und dürfen ohne absprache mit einziehen.selbst wenn sie frei rum laufen brauchen sie keine genehmigung.du könntest sie ja im gehege halten und bietest ihnen aber halt 24 std.auslauf.hab das ganze thema 1 stunde lang bei meinem anwalt durch gekaut.stell ein provisorisches gehege auf und sag wenn jemand kommt das sie nur gerade auslauf haben.nur hunde und katzen können verboten werden wobei es da auch in einem paragraphen nen schlupfloch gibt und es theoretisch nicht rechtens ist das diese verboten werden.würde man dagegen angehen würde man recht bekommen.was die meisten aber nicht tun weil sies nicht wissen.
|
|
| ||
| Zitat:
Freie Wohnungshaltung wird dann schwierig, wenn sich z.B. Nachbarn über das Klopfen beschweren. Dann kann allenfalls verlangt werden, dass die Tiere abgeschafft werden, also so nach x-ter Eskalation und Abmahnung.
|
|
| |||
| Ein wichtiger Hinweis, das war mir nicht so ganz klar, da es aus dem Beitrag nicht hervorging. Wenn ich rechts oben schaue, sehe ich es natürlich, da schaue ich jedoch wirklich selten.
__________________ ![]() www.kaninchenwiese.de
|
|
|