Zitat:
Zitat von Kreusa
(Beitrag 950397)
Ich finde es schlicht eine Unverschämheit und verstehe nicht, wie es rechtlich möglich sein soll, dass mein Arbeitgeber mich ohne mein Wissen und ohne dass ich irgendwas unterschreibe oder vorgewarnt werde bei irgendeiner Krankenkasse anmeldet.
Es ist für mich ja auch ein ziemlicher finanzieller Schaden, monatlich doppelt Krankenkassenbeiträge zu zahlen für etwas, das ich nie wollte oder abgeschlossen habe. Und ob/bis ich da was wiederkriege... So dicke, habe ich es gerade im Moment nicht. |
Das ist nicht nur möglich, sondern sogar seine gesetzliche Pflicht. Das einzige was man der Perso vorwerfen kann ist, dass sie nicht "auf dem kleinen Dienstweg" nochmal eben bei dir nachgefragt haben, ob die AOK in Ordnung für dich ist. Aber es wäre an dir gewesen, den Arbeitgeber rechtzeitig (also normalerweise spätestens am 1. Arbeitstag) darüber zu informieren welche Kasse du wählst.
Nett ist das von deinem Arbeitgeber allerdings nicht, vor allem wenn er wusste dass du noch nicht gesetzlich versichert warst, und die Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und Arbeitsaufnahme so knapp war. Aber verpflichtet ist er zu solchen Infos nicht, auch wenn das Vorgehen so nicht gerade die "feine englische Art" war.
Der Arbeitgeber muss dich spätestens 14 Tage nach Arbeitsaufnahme, in einigen Branchen sogar spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme, bei der Krankenkasse angemeldet haben. Tut er das nicht, droht ihm erheblichster Ärger. Die Vorschriften bezüglich der Pflichtversicherung sind sehr streng. Und hast du keine Kasse angegeben, wird er mit großer Wahrscheinlichkeit eben die nächstliegende nehmen: die AOK. Das ist allgemein üblich.
Der richtige Weg wäre also gewesen, nicht bzw. nicht nur die PKV anzusprechen (deren Mitarbeiter in vielen Fällen leider noch weniger Ahnung von der GKV haben als du :cool:), sondern dich vor allem sofort mit der gesetzlichen Krankenkasse deiner Wahl in Verbindung zu setzen - die hätten dir nämlich ordentlich Auskunft geben können. Und zwar noch VOR Arbeitsantritt (wie gesagt, es gibt Branchen wo die Anmeldung bereits zu Arbeitsantritt erfolgen MUSS - die Gesetzgebung zur Verhinderung von Schwarzarbeit hat da in den letzten Jahren einiges an Bürokratiewahnsinn verursacht).
Für dich jetzt wichtig: Sofort Kontakt mit der AOK aufnehmen. Zum einen, um zu klären ob bzw. wann du noch wechseln kannst (dafür musst du aber auf jeden Fall deine Wunschkrankenkasse schon wissen).
Zum zweiten, was für dich wahrscheinlich gerade noch wichtiger ist: sprich dort vor (am besten heute noch und persönlich) und lass dir umgehend bestätigen dass du dort pflichtversichert bist. Solche Bestätigungen habe ich auch schon geholt, normalerweise werden die umgehend und ohne Probleme ausgestellt sobald die Anmeldung des Arbeitgebers dort eingegangen ist. Und die müsste ja da sein, lt Auskunft der Personalabteilung.
Diese Bestätigung leitest du sofort an die PKV weiter (Einschreiben!), unter Bezugnahme auf die entsprechenden Gespräche, und bittest um rückwirkende Vertragsaufhebung zum 01.07.2016.