 | Kaninchen | | Registriert seit: 09.08.2009
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Geschrieben am
07.09.2012, 15:57
| | | | @ Jinro: umsatzsteuerlich gibt es übrigens keine Grenze, man muss nicht einmal Gewinn machen um umsatzsteuerpflichtig zu werden. Es reichen eine nachhaltige Tätigkeit (da reicht schon zweimal das gleiche zu machen) und eine "Einnahmenerzielungsabsicht" - also die Absicht etwas dafür zu bekommen.
Ob dann tatsächlich Umsatzsteuer anfallen würde, wäre natürlich noch fraglich. Einerseits weil dann auch ein Vorsteuerabzug möglich wäre, andererseits weil in solchen Fällen - allerdings erst nach Antrag - der Kleinunternehmerstatus greifen könnte und damit sowohl Umsatzsteuerpflicht als auch Vorsteuerabzugsberechtigung entfallen würde. |