 | Kaninchen | | Registriert seit: 12.04.2013
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Geschrieben am
27.08.2013, 06:27
| | | | @Kathy 566: Also ich fände es fair dem Nachbesitzer gegenüber , dass bekannte Erkrankungen , die wissentlich verschwiegen werden sollen mit einer Unterschrift besiegelt werden. Ich kann dann vorher entscheiden, ob ich das Tier trotzdem möchte . Im schlimmsten Fall kann ich drauf bestehen, dass das Tier zurück genommen wird. Ich habe ja auch Verantwortung für mein Tier. Warum soll man Nachbesitzer im Regen stehen lassen. Der Nochbesitzer sichert sein Kaninchen ja auch durch einen Schutzvertrag ab. Ob ein Tierhalter etwas wissentlich verschwiegen hat, darüber kann ja der vorherige TA aufdecken. Ich rede da ja nicht über evtl. Erkrankungen, die das Tier später bekommen könnte. Wieviele schwarze Schafe sind im Netz unterwegs und versuchen so , ein krankes Tier gut los zubekommen. Sollte es so etwas noch nicht geben, dann wäre es mal ein sinnvoller Vorschlag diesen Punkt im Schutzvertrag mit unterzubringen.
LG |