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Juristische FrageHi, mich würde mal die Antwort auf eine juristische Frage interessieren. Immer wieder schon habe ich hier gelesen (aktuell wieder im Thread von Krogur), dass Leute Kaninchen mit dem "falschen" Geschlecht (also im Sinne von "anderes Geschlecht als vom Verkäufer angegeben) bekommen haben. Welche Rechte hat man denn als Käufer, wenn man ein Kaninchen bekommt, das nicht der Ausschreibung entspricht? Welche Fristen gibt es? etc. Eine erste Internetrecherche hat ergeben, dass man Haustiere, die einen "Mangel" (wobei man wohl in erster Linie an Krankheiten denkt, aber bei falschen Angaben zum Geschlecht müssste das doch auch greifen) aufweisen, zwei Jahre lang zurückgeben könnte. Dabei kehrt sich nach einem halben Jahr die Beweislast um, dh. der Käufer muss dann nachweisen, dass der "Mangel" schon beim Kauf bestanden hat (was bei falschem Geschlecht keine große Schwierigkeit ist, bei Krankheit natürlich schon). Soweit, so klar. Aber nun sind Haustiere ja kein Gegenstand, den man einfach so umtauscht/zurückgibt wie eine defekte Waschmaschine, auf der noch Garantie ist, denn man hat ja im normalerweise eine emotionale Bindung aufgebaut. Gibt es dann z.B. ein Recht auf nachträglichen Preisnachlass, auf finanzielle Beteiligung an Arztkosten (z.B. für Kastration) oder dergleichen? Dazu habe ich nichts Verlässliches gefunden. Grüße Simon
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