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Kaninchenhilfe.......... Geändert von Happymom (12.06.2020 um 13:18 Uhr).
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| Für Kaninchen braucht es definitiv kein Einverständnis des Vermieters. Und 2 Kaninchen sind dann auch noch eine normale Anzahl (bei 20 würde die Lage anders aussehen). Dass angerichtete Schäden zu beseitigen sind, ist klar, aber das hast du ja gemacht. Wegen sowas kommt er mit ner Räumungsklage garantiert nicht durch. Trotzdem würde ich mir ne neue Whg suchen. Erstens weil er Schäden am Dach nicht beseitigt, zweitens weil ich so jemanden nicht als Vermieter haben wollen würde. Aber du hast einen Anwalt, der den Rest regeln kann. Auch würde ich den im Falle eines Umzugs zur Whg-Übergabe mit hinzuziehen. Sonst hast du es nachher schwer, deine Kaution zurück zu bekommen.
__________________ Viele Grüße, Susanne
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| Wegen der Kaninchenhaltung kann der Dir gar nix. Da braucht Du heute keine Erlaubnis mehr. Aber geh doch mal näher auf den Dachschaden ein. Was ist denn damit? Feuchte Wände? Schimmel? Dann könnte man die Miete kürzen. Gibts evtl. ein Attest vom Hausarzt wegen Asthma o.Ä.? Dreh den Spieß um und such parallel eine andere Wohnung. Urinflecken vom Laminat kriegst Du prima mit Essig weg.Und sperr die Tiere bitte nicht in den Käfig. Sie können nichts dafür, das Dein Vermieter so ein Arschloch ist. Du musst ihn auch nicht unangekündigt in die Wohnung lassen. Und wenn er kommt, sollte immer jemand "von Deiner Seite" dabei sein (als Zeuge).
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| ......... ........ Geändert von Happymom (12.06.2020 um 13:22 Uhr).
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| Grundsätzlich darf der Mieter das Innere seiner Wohnung gestalten, wie es ihm gefällt. Nur die Bausubstanz darf nicht angegriffen werden. Er darf also die Wände, Decken und Zimmertüren in jeder beliebigen Farbe streichen. Vorhandene Tapeten darf er entfernen oder überstreichen und auch neue Tapeten anbringen und sicher auch ohne Tapeten leben. Lediglich beim Auszug muss der vorherige Zustand wieder hergestellt werden - so kenne ich es Selbst, wenn das Laminat Schäden hat, kann ihn doch egal sein, solange du es bei einem Auszug neu verlegst oder beseitigst Ich denke auch, dass es ihm nicht passt, dass du ihn auf den Schaden des Daches angesprochen hast und nun fühlt er sich persönlich angegriffen. Kündigen so ohne weiteres kann er dir nicht, solange deine Miete pünktlich eingeht
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