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| Es geht um die vielen privaten Personen die Tiere betreuen und keine Erlaubnis dafür vom Veterinäramt haben. Ich sehe immer noch sehr viele Anzeigen, wo Betreuung angeboten wird, obwohl das verboten ist. Ist die Frage, ob dieses Gesetz für jeden und jede Form der Betreuung gilt? Im Netz laß ich auch es gebe einen Graubereich bei den privaten Anbietern. Wenn also jemand einmal im Jahr mit einem Hund gassi geht (als Job), dann macht der sich nicht strafbar?! Meine Frage ist nun, ob es diesbezüglich schon Gerichtsprozesse gab und ob ihr Links dazu habt. Ich wollte Beratung für Kaninchenhalter kostenlos anbieten und bekomme deshalb eine Anzeige, weil ich keinen Sachkundenachweis habe. Geändert von Everon (29.01.2020 um 20:07 Uhr).
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