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| Wer die Schülerin verklagt? Der professionelle Hundebetreuer, für den die preisgünstige Schülerin eine ernste Konkurrenz ist. Mit Kleintierbetreuung seinen Lebensunterhalt zu bestreiten stelle ich mir nicht einfach vor.
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| Ich denke auch... wenn du irgendwo in der Nachbarschaft anbietest denen kostenlos bei einer Tasse Kaffee n paar sachen zur Kaninchenhaltung zu erzählen, dann kann dir niemand was. wenn du aber öffentlich irgendwo bewirbst mit der Botschaft Kostenlose Beratung, du während dieser Beratung aber darauf abzielst etwas zu verkaufen ( sei es futter, Betreuung , Tiere oder was auch immer) dann sieht die sache wieder anders aus
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__________________ Viele Grüße vom Wollmonster & Kaninchenbande Knuspergarten- Naturfutter www.mandys-zoo-shop.de
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| Ich glaub ja nicht mal, dass jeder Fressnapf, Dehner und Co. Verkäufer einen entsprechenden Sachkundenachweis haben. Und die beraten und verkaufen. Ich denke, dass der beste Weg wäre, sich da direkt beim Veterinäramt zu informieren.
__________________ GESTERN warst Du noch bei uns, mit Deinem Lachen, mit Deiner Freude, mit Deinen Worten. HEUTE bist du bei uns, in unseren Tränen, in unseren Fragen, in unserer Trauer. MORGEN wirst du bei uns sein, in Erinnerungen, in Erzählungen, in unseren Herzen.
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__________________ Viele Grüße vom Wollmonster & Kaninchenbande Knuspergarten- Naturfutter www.mandys-zoo-shop.de
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| In Geschäften mit Lebendtier muss einer mit § 11 Sachkunde arbeiten. Da kommt ja auch das vet amt und kontrolliert. Ohne Tier brauchts auch keinen mit Sachkundenachweis.
__________________ Viele Grüße vom Wollmonster & Kaninchenbande Knuspergarten- Naturfutter www.mandys-zoo-shop.de
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| Demnach kann ich auch eine kostenlose Beratung ohne Sachkundenachweis anbieten.
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| Ich muss ja erstmal sehen was da kommt und wie sich die Sache gestaltet. Die Tage werde ich beim Amt anrufen. Vermutlich hatte der Anzeiger auch solche Assoziationen: da muss ja mehr dahinter stecken. Just for fun macht doch niemand was. Ich finds traurig, dass es so ist.
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| Klingt für mich aber nach nichts, dass vor einem Gericht landen würde.. und ja auch völlig egal für deine Situation. Bei dir geht es um Beratung, dafür ist kein Sachkundenachweis nötig, also egal.
__________________ --- "Du mußt sie jetzt sagen, Oder ewig 'rumtragen, Deine Worte: Verzeih! Hätt' ich doch! – Einerlei. Könnt' ich doch noch! – Vorbei." (Reinhard Mey) --- [Danke, Tante Jessi]
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| naja wir wissen ja nicht die hintergründe, vllt erzählt die TE ja mal ein bisschen mehr. nehmen wir mal an, die TE betreut Tiere Kostenpflichtig ( dafür bräuchte sie dann ja einen nachweis) den hat sie aber nicht weil sie das gar nicht wusste... wirbt dann mit kostenloser Beratung und schon wurde festgestellt dass sie eben genau diese Erlaubnis nicht hat (ist jetzt nur ein Beispiel, weil ich denke dass da doch mehr hintersteckt als nur das anbieten zur Aufklärung von Nachbarn) edit : hatte sich mit der antwort der TE überschschnitten ![]() Geändert von Tarenya (29.01.2020 um 22:44 Uhr).
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| Zitat:
Müsste sich das geändert haben. Ich muss das Papier mal hersuchen. Beraten kann mann meines wissens nach ob kostenpflichtig oder kostenlos immer ohne den Sachkundeschein. Machst du das natürlich kostenpflichtig kommt das Gewerbe- und FA ins spiel.
__________________ Viele Grüße vom Wollmonster & Kaninchenbande Knuspergarten- Naturfutter www.mandys-zoo-shop.de
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| Zitat:
Anzeigen werden wegen den dümmsten Anlässen gemacht, ich kann da auch was beitragen. Bei mir waren das die Vogelhäuschen und die Türkentauben, die halt auch zum Fressen kommen. Da hat auch das Schild "für Tauben verboten" nichts genützt. ![]() Eine nette Nachbarin meinte, dass ich das Taubenfütterungsverbot missachte und hat mir sogar 2x das Ordnungsamt geschickt. Pech für die anderen: In meinem Privatgarten greift das Taubenfütterungsverbot nicht.
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| Das ist die Falle in die ich getappt bin. Ich wusste nicht, dass gewerbliche Tierbetreuer mit kostenloser Beratung Kundschaft anlocken bzw. das hatte ich nicht auf dem Schirm.
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| also versteh ich das jetzt richtig dass du eine Tierbetreuung hast und dafür die kostenlose Beratung machen wolltest? dann ergibt das ganze nämlich auch mehr sinn... denn dann machst du die " kostenlose" Beratung ja nicht aus rein aufklärender Sicht sondern um deine Betreuung zu bewerben, für die du wiederrum einen nachweis brauchst
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| Wenn du nachweisen kannst, bzw. wenn dir keiner das Gegenteil nachweisen kann, dass du nur bezüglich Haltung und Fütterung beraten wolltest, dann ist doch alles gut. Dann kann der "Anzeiger" eine Belehrung bekommen, so wie meine Nachbarin ![]()
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| Ich habe keine Tierbetreuung.
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| Dann ergibt der Beitrag doch aber keinen Sinn. In welche Falle willst du denn dann getappt sein?
__________________ GESTERN warst Du noch bei uns, mit Deinem Lachen, mit Deiner Freude, mit Deinen Worten. HEUTE bist du bei uns, in unseren Tränen, in unseren Fragen, in unserer Trauer. MORGEN wirst du bei uns sein, in Erinnerungen, in Erzählungen, in unseren Herzen.
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