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Wer die Schülerin verklagt? Der professionelle Hundebetreuer, für den die preisgünstige Schülerin eine ernste Konkurrenz ist. Mit Kleintierbetreuung seinen Lebensunterhalt zu bestreiten stelle ich mir nicht einfach vor. |
Ich denke auch... wenn du irgendwo in der Nachbarschaft anbietest denen kostenlos bei einer Tasse Kaffee n paar sachen zur Kaninchenhaltung zu erzählen, dann kann dir niemand was. wenn du aber öffentlich irgendwo bewirbst mit der Botschaft Kostenlose Beratung, du während dieser Beratung aber darauf abzielst etwas zu verkaufen ( sei es futter, Betreuung , Tiere oder was auch immer) dann sieht die sache wieder anders aus |
Also wenn ich z.B. in meiner Nachbarschaft sagen würde "Leute, bevor ihr euch ein Kaninchen anschafft, kommt zu mir, ich kann euch sagen was wichtig ist und auf was ihr achten müsst" da kann mir doch keiner kommen und was von wegen Sachkundenachweis und Gewerblichkeit bemängeln. Das interessiert doch sonst keinen. Da muss etwas anderes dahinter stecken |
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Ich glaub ja nicht mal, dass jeder Fressnapf, Dehner und Co. Verkäufer einen entsprechenden Sachkundenachweis haben. Und die beraten und verkaufen. Ich denke, dass der beste Weg wäre, sich da direkt beim Veterinäramt zu informieren. |
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Ich muss ja erstmal sehen was da kommt und wie sich die Sache gestaltet. Die Tage werde ich beim Amt anrufen. Vermutlich hatte der Anzeiger auch solche Assoziationen: da muss ja mehr dahinter stecken. Just for fun macht doch niemand was. Ich finds traurig, dass es so ist. |
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naja wir wissen ja nicht die hintergründe, vllt erzählt die TE ja mal ein bisschen mehr. nehmen wir mal an, die TE betreut Tiere Kostenpflichtig ( dafür bräuchte sie dann ja einen nachweis) den hat sie aber nicht weil sie das gar nicht wusste... wirbt dann mit kostenloser Beratung und schon wurde festgestellt dass sie eben genau diese Erlaubnis nicht hat (ist jetzt nur ein Beispiel, weil ich denke dass da doch mehr hintersteckt als nur das anbieten zur Aufklärung von Nachbarn) edit : hatte sich mit der antwort der TE überschschnitten :) |
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Müsste sich das geändert haben. Ich muss das Papier mal hersuchen. Beraten kann mann meines wissens nach ob kostenpflichtig oder kostenlos immer ohne den Sachkundeschein. Machst du das natürlich kostenpflichtig kommt das Gewerbe- und FA ins spiel. |
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Anzeigen werden wegen den dümmsten Anlässen gemacht, ich kann da auch was beitragen. Bei mir waren das die Vogelhäuschen und die Türkentauben, die halt auch zum Fressen kommen. Da hat auch das Schild "für Tauben verboten" nichts genützt. :rofl: Eine nette Nachbarin meinte, dass ich das Taubenfütterungsverbot missachte und hat mir sogar 2x das Ordnungsamt geschickt. Pech für die anderen: In meinem Privatgarten greift das Taubenfütterungsverbot nicht. |
Das ist die Falle in die ich getappt bin. Ich wusste nicht, dass gewerbliche Tierbetreuer mit kostenloser Beratung Kundschaft anlocken bzw. das hatte ich nicht auf dem Schirm. |
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also versteh ich das jetzt richtig dass du eine Tierbetreuung hast und dafür die kostenlose Beratung machen wolltest? dann ergibt das ganze nämlich auch mehr sinn... denn dann machst du die " kostenlose" Beratung ja nicht aus rein aufklärender Sicht sondern um deine Betreuung zu bewerben, für die du wiederrum einen nachweis brauchst |
Wenn du nachweisen kannst, bzw. wenn dir keiner das Gegenteil nachweisen kann, dass du nur bezüglich Haltung und Fütterung beraten wolltest, dann ist doch alles gut. Dann kann der "Anzeiger" eine Belehrung bekommen, so wie meine Nachbarin :hand: |
:confused: wer hat das jetzt richtig verstanden? Murgels, Tarenya oder ich??:confused::confused: |
Ich habe keine Tierbetreuung. |
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Naja offentlich steckt auf jedenfall mehr dahinter als man vorher rausgelesen hat. vorher hatte ich es so verstanden dass es dabei um quasi um nachbarschaftsfreundliche kostenlose Aufklärung geht ohne Hintergedanken. aber jetzt hört es sich eher danach an als ginge es um kostenlose Beratung wo sich aber Werbung für eine Betreuung hinter versteckt... für die aber keinen nachweis gibt... also so versteh ich das zumindest :D |
Mann jetzt rede doch mal Klartext!! Hast du Werbung für eine Tierbetreuung gemacht? Das ist nämlich der Knackpunkt bei der Sache. Falls du Werbung für die Betreuung einer anderen Person gemacht hast, muss diese natürlich den Sachkundenachweis haben. |
Es geht darum was andere mit kostenloser Beratung verbinden. Deren Assoziationen, die nicht meine sind. |
Was andere verbinden ist mir jetzt mal egal, das kann ich auch. Ganz konkret: Was beinhaltet deine Beratung? |
Naja wenn du diese Betreuung in deiner " kostenlosen Beratung " erwähnst, vorschlägst, bewirbst.... in welcher form auch immer... dann ist es Werbung, ist ja logisch und wenn diese Betreuung dann keinen nachweis besitzt, dann ist das der grund für die anzeige |
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Und beworbene Betreuung gegen Geld fällt nun mal unter § 11, egal was daneben noch als „kostenlos“ angeboten wird. |
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Ich habe nie Kaninchenbetreuung gemacht und werde sie in Zukunft nicht machen und auch beraten werde ich nicht mehr wollen nach dieser Erfahrung. |
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Hast Du mit der „ehemaligen“ Betreuung Dein Taschengeld aufgebessert oder nicht! Genau das ist die zentrale Frage! |
Aber du hattest es vor? irgendwie ist das alles ein bisschen unlogisch und schwer zu verstehen mittlerweile.... erst sagst du kostenlose Beratung... dann sagst du dass du in eine falle getappt bist und nicht wusstest dass du keine Werbung für die Betreuung machen darfst. jetzt wiederrum sagst du hast nie welche gemacht. also hattest du es vor? und wolltest vorab kostenlos beraten? und so enstand die anzeige? |
Ixh habe das Gefühl, dass es etwas egal ist, was wir hier schreiben.. ich habe das Gefühl, dass hier heute Abend viel Zeit verschwendet wurde.. :rolleyes: |
Es ist ein Missverständnis. Mit Falle meine ich, nicht gewusst zu haben, was andere Menschen mit kostenloser Beratung verbinden. Die halten das für ein Lockangebot für kostenpflichtige Betreuung. Ich wollte beraten bezüglich Vergesellschaftung, Ernährung, Verhalten etc., weil ich wieder Kontakt mit Kaninchen haben möchte und etwas für artgerechte Haltung tun möchte. Ich bin keine Schülerin, sondern berentet, da auch schon älter. |
Dann zu das doch. Das kann dir niemand verbieten. |
wenn es nur darum geht, und um wirklich nichts anderes... dann kann dir keiner was und dann trifft auch paragraph 11 nicht zu |
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Wenn das den Tatsachen entspricht, kannst du dich wirklich zurücklehnen und dem Kommenden ganz beruhigt entgegensehen. Wenn du zu einer Stellungnahme zu den Vorwürfen aufgefordert wirst, dann antworte einfach wahrheitsgemäß. |
Hi, eben diesen etwas älteren thread entdeckt. Nachdem man hier - wie's scheint - vier Seiten lang aneinander vorbeigeredet hat und ich mir das auch noch alles reingezogen habe (;)), würde mich nun doch interessieren, wie es ausging... :D Grüße S. |
Gerne berichte ich demnächst was ich rausbekommen konnte. Ich hatte schon Kontakt mit dem Veterinäramt. Paar Fragen sind noch offen. Also demnächst mehr. Geduld. |
Da bin ich gespannt, aber zumindest scheint aus dieser ominösen Anzeige nichts geworden zu sein (erwartungsgemäß). |
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