 | Kaninchen | | Registriert seit: 09.08.2009
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Geschrieben am
06.11.2016, 20:08
| | | | Firlefanz, ich bin ehrlich gesagt ein bisschen erstaunt über deine heftige Reaktion.
Klar, die Nachbarn hätten dich drauf ansprechen können statt den Kaninchenmist neben das Gehege zu kippen. Aber möglicherweise war kein Platz mehr in der Tonne? Und Küchenabfälle anderweitig lagern ist ja nun sehr problematisch, da ist es einfacher, etwas Mist aus der Tonne im Freien zu lagern. Das zieht naturgemäß weniger Schädlinge wie Ratten an.
Was die Dunstabzugshaube betrifft - weißt du sicher, dass es die neuen Nachbarn waren? Und selbst wenn - das Gartenstück auf dem das Gehege steht, ist dir das zur alleinigen Nutzung überlassen oder dürfen die Nachbarn den Garten mit nutzen, ohne Einschränkung? Bitte erkundige dich da erst einmal bzw. sieh deinen Mietvertrag ein, andernfalls dürfen die Nachbarn ganz selbstverständlich die Dunstabzugshaube an einen anderen Platz verlagern. Vielleicht wollten sie den Platz nutzen wo sie bislang lag, vielleicht sind sie aber auch einfach davon ausgegangen dass die von euch ist? Klar, da hätten sie fragen sollen - aber wirklich schlimmes Verhalten sieht anders aus. Anders als beispielsweise ein Kühlschrank enthält ja so eine Abzugshaube nichts gefährliches chemisches, was auslaufen und deine Kaninchen gefährden könnte.
Katzen am Kaninchengehege sind als normal hinzunehmen. Ich wohne in einem Neubaugebiet, und hier laufen bei 100 Grundstücken mindestens 30 Katzen herum. Da ist es egal, ob man Mieter oder Eigentümer ist - man kann nichts dagegen tun, dass Freigänger das eigene Grundstück betreten. Außer einen entsprechenden Zaun drum herum ziehen, aber wer will sich schon 2,50 Meter hoch mit abgewinkeltem oberem Stück einzäunen? Ich hatte aus diesem Grund über meinem Tagesfreilauf immer ein Netz, um ungebetenen Besuch fernzuhalten. Wirklich verscheuchen lassen sich Katzen ohnehin nur schwer, sie sind intelligent und kommen einfach wieder wenn du gerade nicht draußen bist.
Die Katzen im Haus und die Katzenallergie... das ist ein schwieriges Thema. Die Zusage des Vermieters kannst du nicht beweisen, man muss sich so etwas aus Beweiszwecken immer schriftlich geben lassen. Womöglich enthält dein Mietvertrag sogar die Klausel, dass mündliche Nebenabreden unwirksam sind. Schau mal rein, wäre vielleicht interessant.
Du solltest auch in Erfahrung bringen, ob der Vermieter von den Katzen weiß und im Mietvertrag mit den Nachbarn unter Begründung "Allergie einer Mitmieterin" die Haltung von Katzen untersagt hat. Falls nicht, hast du so gut wie keine Chance die Katzen loszuwerden - und selbst wenn der Vermieter die Haltung untersagt hat, ist nicht gesagt dass das Gericht deiner Auffassung folgt dass deine Gesundheit so massiv beeinträchtigt wird dass eine Haltung der Tiere nicht zulässig ist. Die Gerichte sind gerade in Sachen Katzenhaltung sehr geneigt, Katzen als "nicht störend" einzustufen. Allenfalls würde man eurem Nachbarn vielleicht auferlegen, die Katzen entweder in der Wohnung zu belassen und nicht mehr in den gemeinsam genutzten Flur zu lassen, oder einen anderen Ausgang für die Samtpfoten zu schaffen (Katzenklappe).
Wäre das Prinzip tatsächlich so auszulegen dass der Mensch immer vorgeht, dürfte ich im Namen meiner Tochter (starke Allergikerin, u. a. Birkenpollen) ja dann auch verlangen dass alle Birken im Umkreis von ca. 200 km um unseren Wohnort gefällt würden - so weit ungefähr können Birkenpollen fliegen.
Ich würde dir, damit du nicht unnötig leiden musst, deshalb empfehlen der Allergie den Kampf anzusagen. Eine Hyposensibilisierung kommt hier in Frage, und auch der Versuch mit Schwarzkümmelöl. Mit letzterem haben hier schon mehrere Allergiker sehr gute Erfahrungen gemacht. |