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TierquälereiHallo zusammen, nachdem ich meinen unglaublich langen Text gerade posten wollte und er plötzlich verschwunden war, hier die Kurzfassung: Mein Liebster und ich sind unglaublich tierlieb und leben in einem Haus mit riesigem Garten in einer ländlichen Gegend. Wir haben selbst Ninchen im Freigehege (ca. 100m² groß). In unserer Nachbarschaft sind alle Gärten so groß und wir haben einige Wildkaninchen. Vorgestern haben wir unseren Nachbarn (Garten ist wie mit der Nagelschere geschnitten, nichts natürliches mehr) dabei beobachtet, wie er ein Wildkaninchen in einer Lebendfalle fing und in einen Sack steckte. Ich dachte schon ich muss mich übergeben und rannte rein, mein Liebster sagte danach hörte man einen dumpfen Schlag - wir gehen davon aus dass er es totgeschlagen hat. Er rannte hin und sprach seine Frau an, die wurde patzig und sagte nur dass die beiden die essen würden, und was wir uns überhaupt GEdanken machen würden, an unsere würden sie ja nicht drangehen. Kurz danach sind wir zu ihm gegangen und er wurde unruhig, sagte er wisse dass man die Tiere nicht töten darf und er würde sie im Wald aussetzen. Ich stand unter Schock und konnte nicht mehr sagen. Mir ist klar, dass er einfach so weiter macht, wir sind den ganzen Tag arbeiten und er kann in der Zeit weiter munter Kaninchen erschlagen. Die Falle steht noch. Heute Abend werde ich hingehen und ihn dazu auffordern die abzubauen. Worauf kann ich mich berufen? Er darf doch keine Falle aufstellen oder?! Mit welchen Konsequenzen kann ich drohen? An wen kann ich mich wenden wenn er sich weigert? Bei der Polizei hatte ich direkt schon angerufen, der "nette" Polizist sagte jedoch, er wisse gar nicht ob solche Tiere auch unter das Tierschutzgesetz fallen würden (bitte?!?!???) und er könne mir auch nicht sagen an wen ich mich wenden kann. Die Polizei ist also überhaupt keine Hilfe. Könnt ihr mir vielleicht helfen? Ich denke die ganze Zeit nur daran... Vielen Dank vorab!
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| Ich würde mal ins Blaue hinein vermuten, dass in deinem Fall der für euer Gebiet zuständige Förster bzw. das Forstamt der richtige Ansprechpartner ist. Was dein Nachbar da betreibt (Wildtiere mit Fallen fangen und zum Verzehr töten) ist im Grunde Wilderei. Man kann ja auch nicht einfach ohne Jadgschein o.Ä. in den Wald spazieren und sich da ein Reh schießen. Dazu käme noch, dass er -soweit ich weiß- auch zum Verzehr aus tierschutzrechtlichen Gründen eigentlich keine Wirbeltiere ohne Ausbildung dazu töten darf, um denen Leid durch eine unsachgemäße Schlachtung zu ersparen.
__________________ It takes very special qualities to devote one's life to problems with no attainable solutions and to poking around in dead people's garbage: Words like 'masochistic', 'nosy,' and 'completely batty' spring to mind. Paul Bahn. 1989. Bluff Your Way in Archaeology. Introverted iNtuitive Thinking Judging
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| Bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz ist die Veterinärbehörde zuständig, bei uns in Bayern am Landratsamt zu finden. Bei Verstöße gegen das Jagdrecht (Fallen stellen) ebenfalls das Landratsamt. Je nach Bundesland kann die Behörde anders heißen, z.B. Kreisverwaltung oder Kreishaus. Erkundige dich dort und überlege auch vorher, ob du bereit bist, als Zeugin auszusagen. ![]()
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| Ohne Jagdschein ist allein schon das Fangen in Lebendfallen gesetzeswidrig.
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| Zitat:
Allerdings braucht man zwar die nötige Sachkunde, um Kaninchen schlachten zu dürfen, wenn man es nicht gewerblich macht, ist aber kein behördlicher Sachkundenachweis erforderlich. Kaninchenschlachten ist durchaus eine Fertigkeit, die üblicherweise in der Familie weitergegeben wird, gerade im ländlichen Raum. Der Jagdpächter wird sich auf jeden Fall für die Nummer interessieren - außer er ist mit dem Betreffenden persönlich bekannt und verbrüdert...
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| Also, ich bin kein Experte im Jagdrecht, aber so ganz allgemein kann man das wohl nicht sagen, dass es Wilderei ist. Das hängt vom Bundesland ab, wenn ich das richtig sehe. Schaut mal hier die Übersicht, die ich gefunden habe: https://www.jagdverband.de/sites/default/files/fallenjagd_lnderbersicht2013_0.pdf Danach ist es in NRW z.B. innerhalb befriedeter Bezirke (also im eigenen Garten) ohne weitere Bescheinigungen erlaubt, Wildkaninchen zu fangen. Nur zum Töten braucht man dann einen Sachkundenachweis. Aber wie gesagt, das ist in jedem Bundesland ganz unterschiedlich.
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| Hallo Ron und Matt, In deinem link steht glasklar, dass man in NrW einen Jagdschein braucht
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| Zitat:
![]() Ich denke, die einzige Möglichkeit dem Kerl "an die Karre zu pinkeln" ist, die erforderliche Sachkunde anzuzweifeln und ihn deshalb anzuschwärzen. Ob das aber Erfolg verspricht, wage ich zu bezweifeln. Es sind ja "nur" Wildkaninchen ![]()
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| Ich sehe das genauso wie Lupine. Falls du den zweiten Punkt in der Liste meinst ("Jagdschein berechtigt zur Fallenjagd"), wird das eben eingeschränkt durch die Punkte weiter unten, die sich auf befriedete Bezirke beziehen. Insofern bezieht sich der zweite Punkt also in dieser allgemeinen Art nur auf Fallenjagden im "Außenbereich" (oder wie man das dann in der Jägersprache nennt). Und bei lisia spielt sich das ja leider im privaten Garten ab...
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| Jäger/Förster sind bei Wild erstmal die beste Anlaufstelle um die Frage zu klären, ob er das überhaupt darf und, wenn ja, WIE er das darf, denn es gibt auch Fallen die verboten sind und ob er, selbst wenn er das alles darf, dies nicht trotzdem melden müßte bei dem Jagdverein eures Gebietes (die wollen nämlich meist einen ungefähren Überblick haben über die Wildbestände). Also schau mal ob es bei euch einen Jagdverein oder so gibt (bei uns nennt es sich Hegering). Was mich stutzig macht ist, dass er sogar selber gesagt hat, er weiß er darf die Tier nicht töten und auch nervös war, das klingt ja eher danach als sei das bei euch nicht ok. Geändert von Talula (01.04.2016 um 20:06 Uhr).
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