 | Kaninchen | | Registriert seit: 09.08.2009
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Geschrieben am
18.06.2014, 12:46
| | | | Solltest du sicher sein dass es deine Cavea ist, wird ihm die Behauptung das Tier gefunden oder geschenkt bekommen zu haben nicht nützen, noch weniger gekauft zu haben.
Behauptet er das Tier gefunden zu haben, wäre es Fundunterschlagung - es sei denn er kann nachweisen dass er entsprechende Maßnahmen zum Auffinden des Halters eingeleitet hat.
Behauptet er das Tier geschenkt bekommen zu haben, muss er zumindest den Schenker nennen, da es sich um Diebesgut handelt. Dem kann man dann weiter an die Karre pinkeln.
Behauptet er das Tier gekauft zu haben, sitzt er erst recht in der Tinte, da wartet dann nämlich möglicherweise eine Anklage wegen Hehlerei auf ihn. In ähnlicher Form letztens passiert, als eine Mutter für ihre Tochter einen Tablet auf der Straße von jemandem günstig kaufte. Töchterlein lichtete sich damit als Selfie mit ihrem Schülerausweis ab, nicht wissend dass die automatische Datensicherung in die Cloud noch eingestellt war - damit war der Verbleib des gestohlenen Tablets bekannt, die Mutter sieht sich jetzt Ermittlungen wegen Hehlerei gegenüber. |