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Moehre 07.02.2013 10:09

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Huhu, ich könnt mal einen oder ein paar mehr Ratschläge gebrauchen..

Es geht um mein Kaninchen, dass ich vor ca. nem halben Jahr meinem Ex-Freund sozusagen "geliehen" hab, heißt es sollte bei ihm leben, damit seine Ninchendame einen Artgenossen hat,unter der Bedingung, dass es eben trotzdem meins bleibt und ich es ab und zu sehen kann.

Nun hat er aber vor wegzuziehen und will die Ninchen vorher abgeben und da wollte ich Häppi natürlich wiederhaben...er hat sie jetzt jedoch schon an jemand anders verkauft/verschenkt :mad:

Was soll ich da jetzt machen, kann ich ihn deswegen anzeigen?

Kreusa 07.02.2013 10:12

Hast du mit deinem Ex-Freund den Eigentumsvorbehalt schriftlich festgehalten? Hat er dir damals eine Schutzgebühr o.Ä. für das Kaninchen gezahlt?

Aus dem Gefühl heraus würde ich sagen, du hast leider Pech gehabt, wenn du nichts Schriftliches hast. Du könntest höchstens erstreiten, dass er dir den "Wert" des Kaninchens ersetzt. Kennst du die Leute, wo das Kaninchen jetzt ist? Vielleicht könntest du dich auch mit denen in Verbindung setzem und irgendwie einigen?

Moehre 07.02.2013 10:25

Leider nicht.. :(

Aber wie sieht das denn mit Zeugen aus? Ich hab ne Menge Leute die davon wissen und auch dabei waren als das so abgemacht wurde.. er dagegen hat weder Freunde noch sonst irgendwen der für ihn was aussagen könnte..

Kreusa 07.02.2013 10:30

Zitat:

Zitat von Moehre (Beitrag 462991)
Leider nicht.. :(

Aber wie sieht das denn mit Zeugen aus? Ich hab ne Menge Leute die davon wissen und auch dabei waren als das so abgemacht wurde.. er dagegen hat weder Freunde noch sonst irgendwen der für ihn was aussagen könnte..

Ich bin mir nicht sicher wie es mit Zeugen aussieht. Das Problem liegt ja darin, dass die Kaninchen bereits (gegen Geld?) den Besitzer gewechselt haben. Hätte er sie noch könntest du sie sicher zurückkriegen.

Aber so hängen ja noch die neuen Besitzer, die von eurer Vereinbarung nichts wussten, mit drin. Stell dir vor du hättest nichtsahnend irgendwo ein Kaninchen übernommen und nach zwei Wochen heißt es "Ätsch, gibs zurück, der Vorbesitzer hatte eine Abmachung, dass er es nicht vermitteln durfte."
Wer da Recht bekommt, weiß ich nicht. Der, der nichtsahnend das Kaninchen gekauft hat, oder du. Einer von beiden wird lediglich den Wert des Tieres ersetzt bekommen und wenn ein Vetrag zwischen deinem Freund und dem neuen Eigentümer besteht, und zwischen dir und deinem Freund nicht, gehe ich davon aus, dass eher du das sein wirst.

Gopu1990 07.02.2013 10:35

Ich weiß nicht wie es bei Kaninchen aussieht, aber ich kann ein Reales Beispiel benutzen.
Ist auch so einem Kumpel passiert!
Wenn du bei eBay Autoreifen kaufst und nachher rauskommt das die gestohlen wurden, dann musst du die Reifen zurückgeben! Bekommst aber vom Verkäufer dein Geld wieder, wenn er welches hat...

Das Problem ist das ich keine Ahnung habe wie das mit Tieren gemacht wird, aber wenn es deins ist und du es nachweisen kannst, würde ich zur Polizei gehen und ihn Anzeigen. Denn einfach selber zu den neuen Besitzern fahren ist nicht.

Kreusa 07.02.2013 10:38

Zitat:

Zitat von Gopu1990 (Beitrag 462994)
Ich weiß nicht wie es bei Kaninchen aussieht, aber ich kann ein Reales Beispiel benutzen.
Ist auch so einem Kumpel passiert!
Wenn du bei eBay Autoreifen kaufst und nachher rauskommt das die gestohlen wurden, dann musst du die Reifen zurückgeben! Bekommst aber vom Verkäufer dein Geld wieder, wenn er welches hat...

Das Problem ist das ich keine Ahnung habe wie das mit Tieren gemacht wird, aber wenn es deins ist und du es nachweisen kannst, würde ich zur Polizei gehen und ihn Anzeigen. Denn einfach selber zu den neuen Besitzern fahren ist nicht.

Aber das Kaninchen wurde ja nicht gestohlen ;) Es wurde dem Exfreund freiwillig übergeben und Moehre kann nicht beweisen, dass das unter der Abmachung passiert ist, dass sie die Eigentümerin bleibt.

Gopu1990 07.02.2013 10:45

Sie hat doch Zeugen und auch wenn sie ihm das Tier geliehen hat darf er es nicht weitergeben!
Ich würde mit den Zeugen reden und mit einer Liste von ihnen (Vollständiger Name und Telefonnummer) zur Polizei gehen und dennen alles ganz genau erklären.
Aber da ich erst vor kurzen en super erlebnis mit der Polizei hatte, glaube ich eher weniger das die etwas machen.

Aber ohne probieren auch kein Erfolg!

PassatKombi 07.02.2013 11:06

Hallo !

Rein juristisch kann man nichts verkaufen, was einem nicht gehört (was man nicht in seinem Besitz hat). Solche Kaufverträge sind null und nichtig (auch mündlich kann ein Vertrag geschlossen werden!).
Ich würde versuchen, mit dem EX-Freund zu reden und ihm den Sachverhalt zu schildern. Beim RA wirst du nämlich schlechte Karten haben wegen zu geringem Streitwert.
Evtl. kannst du ja mal bei der Polizei anrufen (bitte nicht die 110 wählen!) und dort nachfragen, ob du in deinem bestimmten Sachverhalt eine Anzeige wegen Diebstahl/Unterschlagung/Betrug (ja, das ist Betrug, etwas zu veräussern, was einem nicht rechtmäßig gehört).
Persönlich denke ich wäre es schöner das ganze privat regeln zu können ! Wie verhält sich denn dein EX ?

LG
Passat

Lindus 07.02.2013 11:07

Das was dein Ex dort gemacht hat nennt man Unterschlagung. Er hat einen Gegenstand (nicht meine Meinung... Tiere sind im Recht Gegenstände) geliehen bekommen und jenen verkauft. Das ist natürlich nicht rechtens.

Zitat:

Unterschlagung § 246

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Dabei ist nur wichtig, dass du nachweisen kannst, dass es dein Gegenstand war und das kannst du ja auch mit deinen Zeugen. Das ganze wird aber vermutlich größtenteils ins Leere laufen, da eine Geldstrafe immer dem Gegenstand angemessen ist und so ein Kaninchen wie wir wissen ist ja leider "nicht so viel wert". Du könntest es trotzdem probieren und ich würde sagen erst mit reden und mit reden meine ich nicht, dass du da hin gehst und sagst "Ich will bitte, bitte mein Kaninchen zurück" sondern indem du zu ihn gehst ihm knall hart diesen Paragraphen an den Kopf wirfst und sagst, dass du zur Polizei deswegen gehen willst. Vielleicht fühlt er sich dann ja angegriffen genug, damit er zu mindestens damit rausrückt wer die neuen Besitzer sind.

Gopu1990 07.02.2013 11:12

Naja aber die neuen Besitzer sind nicht dazu verpflichtet die Tiere wieder rauszurücken!
Sonst könnte ja jeder kommen und sagen das ist mein Tier ich will es zurück!
Und NIEMALS, ich meine wirklich NIEMALS nur bei Ämtern oder der Polizei anrufen! Wenn man wirklich was von denen will, dann muss man hingehen!

Wie gesagt hatte grade erst ein tolles Erlebnis mit der Polizei, dein Freund und Helfer... Ja ne, is klar!

Kreusa 07.02.2013 11:14

Zitat:

Zitat von Gopu1990 (Beitrag 463010)
Naja aber die neuen Besitzer sind nicht dazu verpflichtet die Tiere wieder rauszurücken!
Sonst könnte ja jeder kommen und sagen das ist mein Tier ich will es zurück!

Exakt das meine ich. Es kann gut sein, dass du auch wenn du Erfolg hast nur den Geldwert des Kaninchens ersetzt bekommst und das Tier nicht zurückkriegst. Und nur um die 30€ geht es dir doch nicht.

Gopu1990 07.02.2013 11:17

Zitat:

Zitat von Kreusa (Beitrag 463011)
Exakt das meine ich. Es kann gut sein, dass du auch wenn du Erfolg hast nur den Geldwert des Kaninchens ersetzt bekommst und das Tier nicht zurückkriegst. Und nur um die 30€ geht es dir doch nicht.

Da die Tiere/das Tier nicht ihrem EX-Freund gehörten, hätte er sie nicht verkaufen/verschenken dürfen. Somit müssen die Tiere/das Tier ihren Eigentümer wieder übergeben werden.

Den Geldwert bekommt sie nur, wenn der Gegenstand zerstört wurde.
Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, da es sich um Tiere handelt.

Moehre 07.02.2013 12:22

Erstmal danke für eure Antworten...

..also bei meinem Ex ist nichts zu erreichen, zuletzt hat er gar nicht mehr auf mein geschriebenes reagiert...hatte ihm dann mitgeteilt, dass ich zur polizei gehen werde, wenn er sich nicht meldet und das in ordnung bringt, aber nix..

ich werd ihm gleich noch ein letztes mal schreiben und wenn das nichts bringt, wohl wirklich mal zur polizei gehen und dort nachfragen, was man machen kann..

Lilith 07.02.2013 12:54

Hallo Moehre,

ich denke, in deinem Fall greift § 932 BGB:

Zitat:

"§ 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten.


(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.

(2) Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört."
Ich gehe davon aus, dass die Käufer der Kaninchen im guten Glauben waren, dass die Tiere auch wirklich deinem Freund gehörten. Deshalb fürchte ich, dass die Käufer nun rechtmäßige Eigentümer der Kaninchen geworden sind. Das würde bedeuten, du würdest leider dein Kaninchen nicht zurückbekommen.

§ 935 KÖNNTE § 932 aushebeln, doch so, wie du den Fall geschildert hast (freiwillige Inobhutgabe des Tieres an deinen Freund), wird dieser Paragraph hier leider nicht greifen...

Zitat:

"§ 935 Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen.

(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verlorengegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.

(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1 a veräußert werden."
Gegen deinen Freund könntest du wohl vorgehen (insbesondere wenn du Zeugen hast, wären die Chancen vielleicht gar nicht so schlecht). Aber selbst wenn du Recht bekämst, würdest du "nur" den Sachwert des Kaninchens erstattet bekommen...

Bin keine Anwältin, daher ohne Gewähr.

Ich bin gespannt, was du bei der Polizei erfahren wirst. Drücke dir die Daumen!

Viele Grüße
Lilith

Moehre 07.02.2013 13:06

Vielen Dank, ich werds auf jeden Fall versuchen ! :)

Jackrabbit 07.02.2013 13:59

Obwohl ich auch kein Freund unserer grünen Männchen bin, würde ich auf jeden Fall zur Polizei gehen und mich mal informieren.
Und wen dein ex so zum arsch geworden Is, würde ich ihn allein deshalb schon anzeigen, wegen Unterschlagung, dass er merkt, dass er nicht machen kann, was er will.

Ich glaube, ich hätte den Kerl auseinander genommen, wenn ich in der Situation wäre. Geht ja mal gar nicht!

april 07.02.2013 18:13

Du kannst leider nicht viel machen. Die Frage ist erstens, ob ein Kaufvertrag oder eine Schenkung zustande gekommen ist, und das kann man hier bejahen, wenn
- Der Verkäufer oder Verschenker der Besitzer oder Eigentümer des Tiers war
- wenn der Käufer oder Beschenkte guten Glaubens über die rechtmässige Eigentumsübertragung war, und das wird man hier wahrscheinlich nicht widerlegen können.
Ausgeschlossen ist ein Erwerb nach gutem Glauben bei gestohlenen Sachen; das Kaninchen wurde Dir aber nicht gestohlen. Es ist Dir auch nicht abhanden gekommen.

Zu ein paar Irrtümern, die hier genannt wurden: Selbstverständlich darf man Sachen verkaufen, die einem nicht gehören. Solche Verträge sind selbstverständlich rechtskräftig. Das ist beispielsweise das Geschäft der Makler und Auktionshäuser.
Es handelt sich auch nicht um Unterschlagung, weil es keine rechtswidrige Aneignung gab - der Kaufvertrag oder Schenkvertrag ist rechtlich einwandfrei und Du selbst hast den Besitzer des Kaninchens zum Besitzer gemacht.

Ungeachtet des gültigen Kaufvertrags ist der Besitzer aber verpflichtet, Dir das Kaninchen zurück zu geben; was aber nun offenbar nicht möglich ist. Und somit ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Je nach Kaninchen würde ich mit 20-50€ rechnen. Tut mir leid.

Moehre 08.02.2013 01:18

aber um dieses geld zubekommen, muss ich ihn trotzdem anzeigen, richtig?

mir geht es jetzt keinesfalls um geld, aber ganz ohne was will ich ihn jetzt nich einfach davon kommen lassen... das war mein erstes eigenes kaninchen und ich hab sie ihm gegeben, weil ich seiner einsamen kaninchendame einen artgenossen geben wollte und der dank ist jetzt das..

Gopu1990 08.02.2013 01:19

Ja musst du, ich drücke dir die Daumen!

april 08.02.2013 07:20

Nein, das geht nicht mir Anzeige. Du musst zunächst schriftlich von ihm die Rückgabe des Kaninchens fordern und ihm dafür eine vernünftige Frist setzen, also z.B. 10 Tage.
Nachdem die 10 Tage verstrichen sind, kannst Du beim Amtsgericht Klage auf Herausgabe der Leihgabe einreichen.

Die Polizei und Anzeigen hat damit nichts zu tun, weil er nichts Rechtswidriges getan hat.

Du solltest Dich auf den Fall vorbereiten, dass er auf die Klage erwidern wird, dass er davon ausgegangen sei, dass Du das Kaninchen aufgegeben hättest oder ihm geschenkt hättest. Das ist insofern einleuchtend, als ein Kaninchen eher selten als Leihgabe verwendet wird. In dieser Situation wird es wahrscheinlich nicht zu einem echten Verfahren kommen, und wenn, dann schauen höchstens erwähnte paar Euronen dabei heraus.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:00 Uhr.



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