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Anzeige ? Huhu, ich könnt mal einen oder ein paar mehr Ratschläge gebrauchen.. Es geht um mein Kaninchen, dass ich vor ca. nem halben Jahr meinem Ex-Freund sozusagen "geliehen" hab, heißt es sollte bei ihm leben, damit seine Ninchendame einen Artgenossen hat,unter der Bedingung, dass es eben trotzdem meins bleibt und ich es ab und zu sehen kann. Nun hat er aber vor wegzuziehen und will die Ninchen vorher abgeben und da wollte ich Häppi natürlich wiederhaben...er hat sie jetzt jedoch schon an jemand anders verkauft/verschenkt :mad: Was soll ich da jetzt machen, kann ich ihn deswegen anzeigen? |
Hast du mit deinem Ex-Freund den Eigentumsvorbehalt schriftlich festgehalten? Hat er dir damals eine Schutzgebühr o.Ä. für das Kaninchen gezahlt? Aus dem Gefühl heraus würde ich sagen, du hast leider Pech gehabt, wenn du nichts Schriftliches hast. Du könntest höchstens erstreiten, dass er dir den "Wert" des Kaninchens ersetzt. Kennst du die Leute, wo das Kaninchen jetzt ist? Vielleicht könntest du dich auch mit denen in Verbindung setzem und irgendwie einigen? |
Leider nicht.. :( Aber wie sieht das denn mit Zeugen aus? Ich hab ne Menge Leute die davon wissen und auch dabei waren als das so abgemacht wurde.. er dagegen hat weder Freunde noch sonst irgendwen der für ihn was aussagen könnte.. |
Zitat:
Aber so hängen ja noch die neuen Besitzer, die von eurer Vereinbarung nichts wussten, mit drin. Stell dir vor du hättest nichtsahnend irgendwo ein Kaninchen übernommen und nach zwei Wochen heißt es "Ätsch, gibs zurück, der Vorbesitzer hatte eine Abmachung, dass er es nicht vermitteln durfte." Wer da Recht bekommt, weiß ich nicht. Der, der nichtsahnend das Kaninchen gekauft hat, oder du. Einer von beiden wird lediglich den Wert des Tieres ersetzt bekommen und wenn ein Vetrag zwischen deinem Freund und dem neuen Eigentümer besteht, und zwischen dir und deinem Freund nicht, gehe ich davon aus, dass eher du das sein wirst. |
Ich weiß nicht wie es bei Kaninchen aussieht, aber ich kann ein Reales Beispiel benutzen. Ist auch so einem Kumpel passiert! Wenn du bei eBay Autoreifen kaufst und nachher rauskommt das die gestohlen wurden, dann musst du die Reifen zurückgeben! Bekommst aber vom Verkäufer dein Geld wieder, wenn er welches hat... Das Problem ist das ich keine Ahnung habe wie das mit Tieren gemacht wird, aber wenn es deins ist und du es nachweisen kannst, würde ich zur Polizei gehen und ihn Anzeigen. Denn einfach selber zu den neuen Besitzern fahren ist nicht. |
Zitat:
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Sie hat doch Zeugen und auch wenn sie ihm das Tier geliehen hat darf er es nicht weitergeben! Ich würde mit den Zeugen reden und mit einer Liste von ihnen (Vollständiger Name und Telefonnummer) zur Polizei gehen und dennen alles ganz genau erklären. Aber da ich erst vor kurzen en super erlebnis mit der Polizei hatte, glaube ich eher weniger das die etwas machen. Aber ohne probieren auch kein Erfolg! |
Hallo ! Rein juristisch kann man nichts verkaufen, was einem nicht gehört (was man nicht in seinem Besitz hat). Solche Kaufverträge sind null und nichtig (auch mündlich kann ein Vertrag geschlossen werden!). Ich würde versuchen, mit dem EX-Freund zu reden und ihm den Sachverhalt zu schildern. Beim RA wirst du nämlich schlechte Karten haben wegen zu geringem Streitwert. Evtl. kannst du ja mal bei der Polizei anrufen (bitte nicht die 110 wählen!) und dort nachfragen, ob du in deinem bestimmten Sachverhalt eine Anzeige wegen Diebstahl/Unterschlagung/Betrug (ja, das ist Betrug, etwas zu veräussern, was einem nicht rechtmäßig gehört). Persönlich denke ich wäre es schöner das ganze privat regeln zu können ! Wie verhält sich denn dein EX ? LG Passat |
Das was dein Ex dort gemacht hat nennt man Unterschlagung. Er hat einen Gegenstand (nicht meine Meinung... Tiere sind im Recht Gegenstände) geliehen bekommen und jenen verkauft. Das ist natürlich nicht rechtens. Zitat:
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Naja aber die neuen Besitzer sind nicht dazu verpflichtet die Tiere wieder rauszurücken! Sonst könnte ja jeder kommen und sagen das ist mein Tier ich will es zurück! Und NIEMALS, ich meine wirklich NIEMALS nur bei Ämtern oder der Polizei anrufen! Wenn man wirklich was von denen will, dann muss man hingehen! Wie gesagt hatte grade erst ein tolles Erlebnis mit der Polizei, dein Freund und Helfer... Ja ne, is klar! |
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Zitat:
Den Geldwert bekommt sie nur, wenn der Gegenstand zerstört wurde. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, da es sich um Tiere handelt. |
Erstmal danke für eure Antworten... ..also bei meinem Ex ist nichts zu erreichen, zuletzt hat er gar nicht mehr auf mein geschriebenes reagiert...hatte ihm dann mitgeteilt, dass ich zur polizei gehen werde, wenn er sich nicht meldet und das in ordnung bringt, aber nix.. ich werd ihm gleich noch ein letztes mal schreiben und wenn das nichts bringt, wohl wirklich mal zur polizei gehen und dort nachfragen, was man machen kann.. |
Hallo Moehre, ich denke, in deinem Fall greift § 932 BGB: Zitat:
§ 935 KÖNNTE § 932 aushebeln, doch so, wie du den Fall geschildert hast (freiwillige Inobhutgabe des Tieres an deinen Freund), wird dieser Paragraph hier leider nicht greifen... Zitat:
Bin keine Anwältin, daher ohne Gewähr. Ich bin gespannt, was du bei der Polizei erfahren wirst. Drücke dir die Daumen! Viele Grüße Lilith |
Vielen Dank, ich werds auf jeden Fall versuchen ! :) |
Obwohl ich auch kein Freund unserer grünen Männchen bin, würde ich auf jeden Fall zur Polizei gehen und mich mal informieren. Und wen dein ex so zum arsch geworden Is, würde ich ihn allein deshalb schon anzeigen, wegen Unterschlagung, dass er merkt, dass er nicht machen kann, was er will. Ich glaube, ich hätte den Kerl auseinander genommen, wenn ich in der Situation wäre. Geht ja mal gar nicht! |
Du kannst leider nicht viel machen. Die Frage ist erstens, ob ein Kaufvertrag oder eine Schenkung zustande gekommen ist, und das kann man hier bejahen, wenn - Der Verkäufer oder Verschenker der Besitzer oder Eigentümer des Tiers war - wenn der Käufer oder Beschenkte guten Glaubens über die rechtmässige Eigentumsübertragung war, und das wird man hier wahrscheinlich nicht widerlegen können. Ausgeschlossen ist ein Erwerb nach gutem Glauben bei gestohlenen Sachen; das Kaninchen wurde Dir aber nicht gestohlen. Es ist Dir auch nicht abhanden gekommen. Zu ein paar Irrtümern, die hier genannt wurden: Selbstverständlich darf man Sachen verkaufen, die einem nicht gehören. Solche Verträge sind selbstverständlich rechtskräftig. Das ist beispielsweise das Geschäft der Makler und Auktionshäuser. Es handelt sich auch nicht um Unterschlagung, weil es keine rechtswidrige Aneignung gab - der Kaufvertrag oder Schenkvertrag ist rechtlich einwandfrei und Du selbst hast den Besitzer des Kaninchens zum Besitzer gemacht. Ungeachtet des gültigen Kaufvertrags ist der Besitzer aber verpflichtet, Dir das Kaninchen zurück zu geben; was aber nun offenbar nicht möglich ist. Und somit ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Je nach Kaninchen würde ich mit 20-50€ rechnen. Tut mir leid. |
aber um dieses geld zubekommen, muss ich ihn trotzdem anzeigen, richtig? mir geht es jetzt keinesfalls um geld, aber ganz ohne was will ich ihn jetzt nich einfach davon kommen lassen... das war mein erstes eigenes kaninchen und ich hab sie ihm gegeben, weil ich seiner einsamen kaninchendame einen artgenossen geben wollte und der dank ist jetzt das.. |
Ja musst du, ich drücke dir die Daumen! |
Nein, das geht nicht mir Anzeige. Du musst zunächst schriftlich von ihm die Rückgabe des Kaninchens fordern und ihm dafür eine vernünftige Frist setzen, also z.B. 10 Tage. Nachdem die 10 Tage verstrichen sind, kannst Du beim Amtsgericht Klage auf Herausgabe der Leihgabe einreichen. Die Polizei und Anzeigen hat damit nichts zu tun, weil er nichts Rechtswidriges getan hat. Du solltest Dich auf den Fall vorbereiten, dass er auf die Klage erwidern wird, dass er davon ausgegangen sei, dass Du das Kaninchen aufgegeben hättest oder ihm geschenkt hättest. Das ist insofern einleuchtend, als ein Kaninchen eher selten als Leihgabe verwendet wird. In dieser Situation wird es wahrscheinlich nicht zu einem echten Verfahren kommen, und wenn, dann schauen höchstens erwähnte paar Euronen dabei heraus. |
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