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Jackrabbit 08.02.2013 09:42

Aber da er dann ja der beklagte Is, wenn er verliert muss er noch die GerichtKosten tragen :)

april 08.02.2013 10:13

Ich würde nicht einmal mit einem Verfahren rechnen, und falls es zu einem Verfahren käme, würde ich auch nicht damit rechnen, dass sie sich durchsetzen kann. Für den Aussenstehenden ist nämlich zweifelhaft, ob sie das Kaninchen nicht tatsächlich aufgegeben hat. War denn tatsächlich eine Rückgabe je vereinbart worden? Gab es eine Vereinbarung, wie mit der Situation jetzt umgegangen werden sollte? Wieviele Besuche gab es in den letzten 6, 12, 18 Monaten? Das Verhalten beider Parteien reicht für eine erfolgreiche Klage meines Erachtens eher nicht aus.
Edit: Jetzt hab ich etwas gefunden: Da wird es im besten Fall für einen Gütetermin langen, und dann trägt jeder anteilig Kosten. Ich sag Dir, was passiert: Das wird eine Riesenblamage, die obendrein teuer ist. Das Kaninchen knabbert lustig seine Karotte bei den neuen Besitzern.

Moehre 08.02.2013 10:52

Der wird nicht aussagen dass ich ihm das Kaninchen geschenkt hab, er sagt ja so selber zu allen auch die ganze zeit, dass er wusste dass es trotzdem mir gehört, wenn ihn jemand fragt.

Aber naja wie auch immer, schade nur, dass mein Kaninchen jetzt ein Leben in nem 1,20m Käfig führen darf und mit Trockenfutter vollgestopft wird. Laut ihm hat es nämlich seine Bekannte und die hat keinen Plan von artgerechter Haltung :mad:

Tine90 08.02.2013 10:59

Hallo,
das ist ja wirklich eine äußerst verfahrene Situation...wie lang seid ihr denn getrennt? Weil es mich wundert, dass du nicht direkt nach der Trennung das Kaninchen wiederhaben wolltest, weil ich mal denke, dass du dein Tier dann nicht mehr so oft besuchen warst - ist ja auch immer sehr seltsam seinen Ex wiederzusehen. Und wie alt seid ihr beide? Falls ihr noch bei euren Eltern leben solltet, wäre das natürlich eine Möglichkeit an ihn heranzukommen.
Was ich jetzt noch nicht richtig herauslesen konnte ist, ob denn die Kaninchen jetzt schon bei den neuen Besitzern sind oder bisher "nur" verkauft wurden. Hast du denn schon einmal persönlich versucht mit ihm zu reden? Das wäre sicherlich der beste Weg. Falls die Kaninchen noch nicht bei den neuen Besitzern sind, könnte er ihnen sonst sicher erklären, was Sache ist - vll verstehen sie es ja und es gibt ja noch viele andere Kaninchen, die sie sich kaufen können. Ansonsten würde ich von einem rechtlichen Weg eher absehen - ich denke nicht (sowie meine Vorrredner bereits erwähnt haben), dass du da besonders Gehör finden wirst. Es wird dich nur viel Geld und Nerven kosten.
Andererseits solltest du, so hart es auch ist, es auch einmal so betrachten, dass dein Kaninchen und die Kaninchendame deines Ex jetzt zusammenleben und es schade wäre, sie zu trennen, da sie sich schon aneinander gewöhnt haben und (hoffentlich) glücklich miteinander sind. Wenn du jetzt dein Kaninchen zurück hättest, dann müsstest du dir sicherlich noch ein zweites kaufen (nehme ich an) und die Kaninchendame hätte auch kein Partner mehr.
Wenn du allerdings weißt, wer die neuen Besitzer sind vll kannst du einfach persönlich mit denen reden und ihnen die Kaninchen abkaufen -sie sind ja sicher noch nicht soo lang da, vll. machen sie das noch. Probiere es doch einfach mal zu verlieren hast du ja nichts.

Liebe Grüße

Moehre 08.02.2013 11:07

wir sind seit einem jahr getrennt, da wir aber ein kind miteinander haben, hatten wir trotzdem immer noch halbwegs guten kontakt miteinander und da hatte ich ihm das halt angeboten, weil mir das kleine ding schon leid tat...wir sind beide 22 und leben nicht mehr bei den eltern..
er hat die beiden bereits abgegeben, es kam vor ein paar tagen ne nachricht, dass sie jetzt weg sind und das wars..

ein neues dazu kaufen müsste ich nicht, ich habe hier eine 3er bande, die sicher auch noch mit einem 4. mitglied klarkommen würde, 2 davon sind sogar der nachwuchs von dem kaninchen..

schade drum, aber kann man anscheinend jetzt nicht ändern..

april 08.02.2013 11:18

Wirklich erfolgversprechend wäre nur, sie besagter Bekannten abzuschwafeln.

bbd 08.02.2013 13:33

Sorry das ich das jetzt sage aber irgendwie kommt es mir echt gerade vor als würdest du es dir etwas einfach machen!
Warst du denn jetzt schonmal bei der Polizei gewesen?
Ich habe 3 Semester lang Recht während meines Studiums gehabt und meiner Meinung nach muss die neue Besitzerin dir das Kaninchen zurück geben.

april 08.02.2013 13:48

Zitat:

Zitat von bbd (Beitrag 463554)
Ich habe 3 Semester lang Recht während meines Studiums gehabt und meiner Meinung nach muss die neue Besitzerin dir das Kaninchen zurück geben.

Du solltest Dein Geld für die 3 Semester zurück verlangen; eine Rückgabe kann von der neuen Besitzerin nicht gefordert werden, es sei denn, sie wäre nicht in gutem Glauben gewesen. Da würde mich dann die Beweisführung interessieren.

bbd 08.02.2013 15:08

Wir können uns jetzt darüber streiten wer Recht hat und wer nicht, meine Meinung ist das sie die Herausgabe verlangen kann.
Wer Recht hat werden wir wahrscheinlich nie erfahren.
Was ich viel schlimmer an der Sache finde ist das sie anscheinend noch nicht mal deswegen was unternimmt, weil egal wer Recht hat würde ich zur Polizei gehen. Und nur damit der Exfreund kapiert das er sowas nicht machen kann.

april 08.02.2013 16:11

Wie die Sachlage juristisch aussieht, ist hier schon erläutert worden.
Die Polizei kann da aber nicht helfen. Die Polizei greift im Privatrecht nicht ein, solange nicht Normen des Strafrechts verletzt wurden oder eine definierte Ordnungswidrigkeit vorliegt. Der regelmässige Weg für die Durchsetzung privater Ansprüche ist das Gericht.
Die Polizei darf nur eingreifen, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit eines Anspruchs besteht und Eile geboten ist. Das ist hier beides nicht der Fall.

Moehre 08.02.2013 19:32

wo mach ich es mir denn bitte einfach und unternehme nix?

ich hatte weiter oben schon gesagt, dass ich bei der polizei mal nachfragen werde und ich ihn nicht einfach so davon kommen lassen will. ich werd am montag zu meinem exfreund fahren und nochmal persönlich fragen wo seine bekannte wohnt und vielleicht dann mal mit der reden. wenn weder polizei noch die bekannte irgendwie drauf eingehen, dann werd ich weiter ja nun nichts machen können. heißt aber noch lange nicht, dass ich es mir einfach mache, mal ganz abgesehen davon, dass ich hier nicht um Rat bitten würde, wenn's so wär.

Jana1999 10.06.2013 17:20

und warst du bei deinem Ex-Freund ?


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