Zitat:
Zitat von Straw Jedoch habe ich eben von der Polizei erfahren dass auch DAS Hausfriedensbruch ist. |
Hi Straw.
Genau das ist das entscheidende. Grundstück bleibt Eigentum, auf da man nicht einfach drauf kann wie man lustig ist, selbst wenn die Tür nur anlehnt.
Die Sache an sich ist doch echt das Allerletzte!
Was in so Leuten vorgeht muss man nicht verstehen.
Was genau hast du denn jetzt bei der Polizei gesagt/angezeigt? Gibt nämlich ein paar Dinge die hier noch wichtig sein können:
1. Du hast Fotos vom Schaden gemacht und weißt wers war. Ideal wären Fotos vom Gehege vor dem Schaden oder möglichst genaue Maße.
2. Egal ob aus Fahrlässigkeit oder nicht: Sachbeschädigung, evtl. auch Brandstiftung und Tierquälerei (Böller in die Nähe von Tieren werfen?! Zerstörung des Käfigs im Winter kann man auch als Aussetzen werten) ist nicht grade ein Kavaliersdelikt. Dadurch dass alles zertrampelt war etc können sie sich nicht damit rausreden dass sie nur den Böller "aus Versehen" falsch geworfen haben.
3. Große Außengehege sind fertig gekauft ja oft mehrere hundert Euro wert. Du hast es selber gebaut, also Arbeitsstunden investiert sowie Materialien! Egal ob die schon da waren oder nicht, ihr hattet sie ja mal gekauft.
Je nachdem sind auch Kinder/Jugendliche haftbar zu machen für Schäden die sie mutwillig verursachen oder billigend in Kauf nehmen.
Heißt, wenn man nen ungefähren Wert festlegen kann für das was sie zerstört haben müssen sie das selber zurückzahlen sobald sie dazu finanziell in der Lage sind.
Wie genau das vonstatten geht ist natürlich immer fallabhängig, aber es lohnt sich definitiv die alten Maße zu rekonstruieren und mit Preisen von fertigen Gehegen zu vergleichen um nen ungefähren Schadensbetrag festzulegen.
Der Schaden wirkt sich ja auch auf das evt Strafmaß aus.
(Beispielsweise kriegt jemand der nur einen Scheinwerfer eintritt meist wohl eine geringere Strafe als sein Kumpel der sämtliche Scheiben mit dem Pflasterstein einhaut)
Hoffe die kriegen ihre gerechte Strafe.
Was hat denn die Polizei gesagt?