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AW: Nachträglicher Schutzvertrag?Ist es überhaupt Rechtens, dass die Eltern einfach die Kaninchen verschenken? In Prinzip war es nicht ihr Eigentum und nur der Eigentümer kann den Besitz abgeben, also dürfte dass, das die Eltern gemacht haben, nicht zählen, vor rausgesetzt das es bei 16 Jährigen gilt, da bin ich mir gar nicht so sicher. Jedenfalls wäre es so, wenn du volljährig wärst und deine Eltern die Kaninchen gegen deinen Willen weg geben, dann hättest du sie zurück holen können, da es dein Eigentum wäre und du nur den Besitzt und die Eigentumserklärun übertragen könntest.
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