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| Bei der Beurteilung der Rechtslage ist es relevant, was Du betreten willst und welche Mengen Du abzupflücken gedenkst. Da hilft ein Blick in die Naturschutzgesetze. In der Regel ist das Betreten der freien Natur auch ohne Zustimmung des Grundstücksbesitzers gestattet und man darf etwa einen Handstrauss pflücken. Freie Natur ist nicht bewirtschaftete Natur. Eine nicht umzäunte Wiese dürfte ein bisschen ein Grenzfall sein, ausserhalb der Nutzzeit, also von November bis und mit Februar, allenfalls März, würde ich die aber der freien Natur zuordnen. Eine umzäunte Wiese, eine, auf der sich Kühe befinden oder ein bewirtschafteter Acker sind nicht mehr freue Natur. Nicht gepflückt werden darf natürlich in Naturschutzgebieten, steht aber auch in den erwähnten Gesetzen. Da stehen auch die Ausnahmen drin (z.B. Pilze, Beeren).
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