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Kaninchenhilfe auf Kaninchen Forum

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  • 2 Post By Luke
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Ninchen
 
Registriert seit: 11.06.2020
Beiträge: 3
Happymom befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 11.06.2020, 02:50

Kaninchenhilfe


..........




Geändert von Happymom (12.06.2020 um 13:18 Uhr).
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Benutzerbild von PollyBrow
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 14.06.2019
Beiträge: 203
PollyBrow befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 11.06.2020, 07:00

Das tut mir sehr leid für dich. Es ist ja so, Käfigtiere dürfen ohne Zustimmung vom Vermieter gehalten werden, solange sie die meiste Zeit auch darin leben und keine enorme Belästigung von ihnen ausgeht (Geruch etc.).
Was sagt denn dein Anwalt dazu? Kann er die Räumungsklage wg. Vertrauensbruch tatsächlich durchsetzen? Das würde ja noch einige Monate dauern. Ganz ehrlich, wenn ich du wäre, würde ich mich sofort dranmachen, eine neue Wohnung zu suchen (schon allein wegen dem Dachschaden).
Vllt findest du auch eine Whg mit erlaubter Katzenhaltung. Dann wäre ja die freie Wohnungshaltung der Hoppels kein Problem mehr.




Benutzerbild von Luke
Kaninchen
 
Registriert seit: 12.04.2013
Beiträge: 10.200
Luke befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 11.06.2020, 07:34

Für Nager braucht es keine Zustimmung vom Vermieter !



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Viele Grüße von mir



Kaninchenfreund
 
Registriert seit: 22.12.2018
Beiträge: 634
Tamou befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 11.06.2020, 10:26

Für Kaninchen braucht es definitiv kein Einverständnis des Vermieters. Und 2 Kaninchen sind dann auch noch eine normale Anzahl (bei 20 würde die Lage anders aussehen). Dass angerichtete Schäden zu beseitigen sind, ist klar, aber das hast du ja gemacht.

Wegen sowas kommt er mit ner Räumungsklage garantiert nicht durch.

Trotzdem würde ich mir ne neue Whg suchen. Erstens weil er Schäden am Dach nicht beseitigt, zweitens weil ich so jemanden nicht als Vermieter haben wollen würde.

Aber du hast einen Anwalt, der den Rest regeln kann. Auch würde ich den im Falle eines Umzugs zur Whg-Übergabe mit hinzuziehen. Sonst hast du es nachher schwer, deine Kaution zurück zu bekommen.



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Viele Grüße, Susanne



Benutzerbild von marinahexe
Moderatorin
 
Registriert seit: 24.10.2010
Beiträge: 24.639
marinahexe befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 11.06.2020, 11:02

Wegen der Kaninchenhaltung kann der Dir gar nix. Da braucht Du heute keine Erlaubnis mehr. Aber geh doch mal näher auf den Dachschaden ein. Was ist denn damit? Feuchte Wände? Schimmel? Dann könnte man die Miete kürzen. Gibts evtl. ein Attest vom Hausarzt wegen Asthma o.Ä.? Dreh den Spieß um und such parallel eine andere Wohnung. Urinflecken vom Laminat kriegst Du prima mit Essig weg.


Und sperr die Tiere bitte nicht in den Käfig. Sie können nichts dafür, das Dein Vermieter so ein Arschloch ist. Du musst ihn auch nicht unangekündigt in die Wohnung lassen. Und wenn er kommt, sollte immer jemand "von Deiner Seite" dabei sein (als Zeuge).



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Ninchen
 
Registriert seit: 11.06.2020
Beiträge: 3
Happymom befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 11.06.2020, 15:02

......... ........




Geändert von Happymom (12.06.2020 um 13:22 Uhr).

Moderator
 
Registriert seit: 20.02.2019
Beiträge: 3.859
4Chaoten befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 11.06.2020, 16:08

Grundsätzlich darf der Mieter das Innere seiner Wohnung gestalten, wie es ihm gefällt. Nur die Bausubstanz darf nicht angegriffen werden. Er darf also die Wände, Decken und Zimmertüren in jeder beliebigen Farbe streichen. Vorhandene Tapeten darf er entfernen oder überstreichen und auch neue Tapeten anbringen und sicher auch ohne Tapeten leben. Lediglich beim Auszug muss der vorherige Zustand wieder hergestellt werden - so kenne ich es
Selbst, wenn das Laminat Schäden hat, kann ihn doch egal sein, solange du es bei einem Auszug neu verlegst oder beseitigst
Ich denke auch, dass es ihm nicht passt, dass du ihn auf den Schaden des Daches angesprochen hast und nun fühlt er sich persönlich angegriffen. Kündigen so ohne weiteres kann er dir nicht, solange deine Miete pünktlich eingeht



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Ninchen
 
Registriert seit: 11.06.2020
Beiträge: 3
Happymom befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 11.06.2020, 17:43

Hey Danke für die Antworten bisher.
Meine Frage ist aber nachwievor,Sie haben die Tapete beschädigt und das findet mein Vermieter nicht toll.
Selbstverständlich hätte ich es jetz oder beim Auszug in Ordnung gebracht .Wie soll ich die Schäden argumentieren aus Kaninchenmamas Sicht vor Gericht? Also wenn der Vermieter wirklich eine Räumungsklage einlegt.




Moderator
 
Registriert seit: 20.02.2019
Beiträge: 3.859
4Chaoten befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 11.06.2020, 18:12

Der Schaden an der Tapete wurde behoben, es wäre ja blöd, wenn er dir deswegen eine Räumungsklage schickt, außerdem müsste er dir erstmal kündigen und die Kündigung auch erklären. Ich bezweifel, dass er auf Grund eines Schadens der Tapete mit dem Grund durchkommt, weil dieser ja auch beseitigt wurde. Zumal, wie gesagt, kannst du deine Wände auch schwarz malen, da kann er gar nichts machen, solange du deine Miete pünktlich zahlst und keine Probleme wie Lärm, Belästigung von Mitbewohnern etc, machst.
Ich würde erstmal abwarten und vielleicht mal den Anwalt fragen, denn wegen Corona ist es auch kein Kündigungsgrund mehr, wenn du deswegen (Kurzarbeit) deine Miete nicht mehr zahlen kannst. Sollte er dir kündigen und du brauchst eine neue Wohnung/Kaution, wäre es interessant, zu wissen, ob man dann die Miete beim jetzigen Vermieter dafür nutzen dürfte. Du hast ja 2 Jahre Zeit, die Mietschulden bei dem zu begleichen.




Benutzerbild von PollyBrow
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 14.06.2019
Beiträge: 203
PollyBrow befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 11.06.2020, 18:37

Zitat:
Zitat von Happymom Beitrag anzeigen
Hey Danke für die Antworten bisher.
Meine Frage ist aber nachwievor,Sie haben die Tapete beschädigt und das findet mein Vermieter nicht toll.
Selbstverständlich hätte ich es jetz oder beim Auszug in Ordnung gebracht .Wie soll ich die Schäden argumentieren aus Kaninchenmamas Sicht vor Gericht? Also wenn der Vermieter wirklich eine Räumungsklage einlegt.
Sollte eine Katzen/Hundehaltung im Mietvertrag erlaubt sein, ist das kein Problem. Freie Wohnungshaltung von Kaninchen ist einer Katzenhaltung gleichzusetzen.
Wenn es nicht erlaubt sein sollte, könntest du immer noch sagen, dass die Kaninchen den größten Teil des Tages im Käfig eingesperrt sind und gerade Freilauf hatten, als der Vermieter kam. Das ist erlaubt.
Wenn du sagst, dass sie in freier Wohnungshaltung leben und eine Katzenhaltung nicht erlaubt ist, sieht es schlecht aus. Dann kann er dir kündigen. Auch in Coronazeiten. Du hast ja dann wissentlich gegen die Mietvereinbarung verstoßen.

Das mit der Tapete ist aus Versehen passiert, als du mal nicht aufgepasst hast. Du bist dem ja gleich nachgekommen und hast sie ausgebessert. Mal davon abgesehen, dass du die von dir angerichteten Schäden sowieso erst bei Auszug ersetzen musst, solange sie keinen größeren Schaden verursachen (Wasserschaden, Strom etc.).

Wenn du Pech hast und die Urinflecken nicht mehr aus dem Boden rausgehen, kann er bei Auszug die Erneuerung des Boden verlangen.
Letztendlich ist es ja so, dass er dir erst kündigen muss. Dann widersprichst du der Kündigung aus diesem Grund (Kaninchen). Dann muss er erst mal Räumungsklage einreichen. Das alles dauert..
Er kann dir sonst nur wegen Eigenbedarf kündigen.




Kaninchen
 
Registriert seit: 05.06.2012
Beiträge: 2.923
Rakete befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 11.06.2020, 20:34

Bei uns (CH) ist es auch so, dass man Schäden bei Auszug begleichen (und Originalzustand wiederherstellen) muss. Schäden kann man auch seiner eigenen Versicherung angeben (Hausratsversicherung)

Wenn die Wohnung aber nie renoviert wurde, dann gibt es eine Wertminderung infolge Abnutzung nach gewisser Zeit.
Sprich: wurde z. B. der Parkett seit 30 Jahren nie erneuert, dann muss ich für keinerlei Schäden am Parkett beim Auszug haften, da nach 30 Jahren der Parkett sowieso erneuert werden muss. Ziehe ich nach 20 Jahren (nach Hausbau) aus, dann kann ich für einen gewissen Prozentsatz am neuen Parkett haftbar gemacht werden.
Also letztendlich kommt es auch immer drauf an, die alt das Haus ist... Es existiert dafür extra eine Haltbarkeitstabelle.



 
 
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