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| https://www.kaninchenschutz.de/docs/info/schutzvertrag-privat.pdf
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| Ja , den hatte ich auch schon gesehen . Ist der vom Inhalt her OK oder müsste man da noch was hinzufügen ? Seid ihr auch der Meinung , dass man einen Schutzvertrag machen sollte ?
__________________ Viele Grüße von mir ![]()
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| https://www.kaninchenberatung.de/media/dokumente/Schutzvertrag%2022022010.pdf
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| http://www.kaninchenwiese.de/wp-content/uploads/Schutzvertrag-kaninchen.pdf
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| http://www.kaninchenhilfe.com/de/download/vorlagen/schutzvertrag.pdf
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| Ich würde immer einen Schutzvertrag machen, auch wenn der rechtlich nicht stand hält. Würde allerdings keinen Vordruck nehmen, sondern selbst einen aufsetzen mit den Passagen die ich für mich sinnvoll halte ...
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| Zitat:
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| Wenn ich weiß wo mein Tier hinkommt, dann würde ich keinen Schutzvertrag machen. Ich würde eher Infoseiten für die Kaninchenhaltung aufschreiben und natürlich die ganzen Daten von dem betroffenen Tier. Das ist was anderes, wenn es um eine Tierart handelt, die man im Landratsamt melden muss.
__________________ Mein Vorstellungsthreat: http://www.kaninchenforum.de/unsere-kaninchen-user-vorstellung-fotos/27188-gerti%B4s-rasenm%E4herbande-%3B.html] Meine Homepage http://www.gertis-rasenmaeherbande.de/ Myxomatose Erfahrungsaustausch Gruppe in FB: https://www.facebook.com/groups/739013102858463/ Kaninchen Body etc nach Maß Shop: https://www.gertis-rasenmaeherbande.de/shop/
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| http://www.tierforum.de/t183930-trotz-schutzvertrag-verbot-weiter-verschenkt.html Ich würde mir ein Rückkaufsrecht bzw. Vorverkaufsrecht einräumen lassen. Das ist rechtlich wenigstens durchsetzbar. Das Tier muss bei Verkauf zuerst dem Vorbesitzer angeboten werden. Auch ein Verschenken ist dann nicht mehr ohne weiteres zulässig. Oder geht es in dem Fall darum, eine artgerechte Haltung sicher zu stellen und nicht um die Weitergabe?
__________________ Geändert von die Kleine (07.10.2016 um 17:45 Uhr).
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| Zitat:
Das sieht bei einem Betreuungsvertrag anders aus, aber nur wenn da eine Zusatzvereinbarung mit bei ist.
__________________ Liebe Grüße Heike
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| Natürlich ist ein Vorkaufsrecht durchsetzbar im Rahmen eines wirksamen Kaufvertrages. Bei Rassehunden ist dies durchaus üblich weil vielen Züchtern ihre Welpen am Herzen liegen. Nur hat man bei vergleichsweise "weniger wertvollen" Tieren wie Kaninchen halt das Problem dass diese oft verschenkt werden. Bei einem Hund für über 1000 Euro passiert das eher weniger. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Vorkaufsrecht Da Schutzverträge idR rechtlich nicht durchsetzbar sind, würde ich auch keinen abschließen. Sollte die bisherige Besitzerin auch weiterhin bereit sein, die Kosten mitzutragen, wäre wie Marinahexe schrieb ein Betreuungsvertrag eine gute Lösung.
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