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Schutzvertrag Vordruck ? Hallo ich hätte da mal eine Frage Eine Bekannte von mir möchte ihr Kaninchen vermitteln. Ich habe ihr geraten , einen Schutzvertrag zu machen . Weiß jemand , wie man an so einen Vordruck dran kommt oder hätte wer einen Vordruck , den er hier einstellen könnte ? Ich konnte nicht so recht beantworten, was der Schutzvertrag alles regelt . Vielen Dank für Eure Hilfe ! |
https://www.kaninchenschutz.de/docs/info/schutzvertrag-privat.pdf |
Ja , den hatte ich auch schon gesehen . Ist der vom Inhalt her OK oder müsste man da noch was hinzufügen ? Seid ihr auch der Meinung , dass man einen Schutzvertrag machen sollte ? |
https://www.kaninchenberatung.de/media/dokumente/Schutzvertrag%2022022010.pdf |
http://www.kaninchenwiese.de/wp-content/uploads/Schutzvertrag-kaninchen.pdf |
http://www.kaninchenhilfe.com/de/download/vorlagen/schutzvertrag.pdf |
Ich würde immer einen Schutzvertrag machen, auch wenn der rechtlich nicht stand hält. Würde allerdings keinen Vordruck nehmen, sondern selbst einen aufsetzen mit den Passagen die ich für mich sinnvoll halte ... |
Schau hier: http://www.kaninchenwiese.de/anschaffung/schutzvertraege/ https://kaninchenschutz.de/book/vermittlungsvertrag |
Ich danke Euch ! Seid ihr auch der Meinung man sollte einen Schutzvertrag machen ? |
Zitat:
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Danke für Eure Hilfe . Ich werde es weiter leiten und dazu sagen , dass sie vielleicht mit Hilfe von den Vordrucken selbst was aufsetzt . |
Wenn ich weiß wo mein Tier hinkommt, dann würde ich keinen Schutzvertrag machen. Ich würde eher Infoseiten für die Kaninchenhaltung aufschreiben und natürlich die ganzen Daten von dem betroffenen Tier. Das ist was anderes, wenn es um eine Tierart handelt, die man im Landratsamt melden muss. |
http://www.tierforum.de/t183930-trotz-schutzvertrag-verbot-weiter-verschenkt.html Ich würde mir ein Rückkaufsrecht bzw. Vorverkaufsrecht einräumen lassen. Das ist rechtlich wenigstens durchsetzbar. Das Tier muss bei Verkauf zuerst dem Vorbesitzer angeboten werden. Auch ein Verschenken ist dann nicht mehr ohne weiteres zulässig. Oder geht es in dem Fall darum, eine artgerechte Haltung sicher zu stellen und nicht um die Weitergabe? |
@Luke, schau Dir den link von kaninchenwiese.de mal genauer an. Danach sollte man einen "Betreuungsvertrag" abschließen. |
Zitat:
Das sieht bei einem Betreuungsvertrag anders aus, aber nur wenn da eine Zusatzvereinbarung mit bei ist. |
Natürlich ist ein Vorkaufsrecht durchsetzbar im Rahmen eines wirksamen Kaufvertrages. Bei Rassehunden ist dies durchaus üblich weil vielen Züchtern ihre Welpen am Herzen liegen. Nur hat man bei vergleichsweise "weniger wertvollen" Tieren wie Kaninchen halt das Problem dass diese oft verschenkt werden. Bei einem Hund für über 1000 Euro passiert das eher weniger. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Vorkaufsrecht Da Schutzverträge idR rechtlich nicht durchsetzbar sind, würde ich auch keinen abschließen. :) Sollte die bisherige Besitzerin auch weiterhin bereit sein, die Kosten mitzutragen, wäre wie Marinahexe schrieb ein Betreuungsvertrag eine gute Lösung. |
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