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tier verletzt beim TierarztHallo Leute Heute war ich mit meinen beiden kaninchen beim TA zum impfen. Die noch recht junge Ärztin hat bei Flausch nicht richtig aufgepasst und diese ist entwischt und in panik vom Tisch gesprungen. Dabei hat sie sich den Mittelfuss zweimal gebrochen. Ist es normal, dass fluchttiere auf dem offenen tisch behandelt werden? Meine Frage ist inwieweit die TA nun für die Situation veranwortlich & haftbar ist. Ich will, dass die kleine wieder richtig hoppeln kann und keine Schmerzen hat. So richtig finden tu ich aber nix dazu wer verantwortlich ist wenn sich ein gesundes tier beim Arzt "selbst" verletzt. Grüße flausch & loeffel
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| Das ist aber sch... Ich hab damals bei Beginn der Ausbildung zur TA-Helferin als allererstes, bevor ich was anfassen durfte, gezeigt bekommen, wie man die einzelnen Tierarten richtig festhält. Bei Kaninchen z.B. IMMER die Augen verdecken (es sei denn man muss halt am Kopf was machen) - wenns dunkel ist, bleibt das Tier starr sitzen. Und NIE Niemals nicht und auf gar keinen Fall ein Tier "lose" auf dem Tisch sitzen lassen, immer eine Hand so dran, dass man es aufhalten kann. Ich mache das auch so, dass ich selbst halte. Ich kann meine eigenen Tiere auch besser einschätzen, wen ich zum Beispiel durchaus einfach frei sitzen lassen kann. Ich kann dir leider auch keinen rechtlichen Rat geben, da gibts aber Portale, in denen Anwälte antworten. Ob es jetzt lohnt, deshalb Beratungsbeihilfe vom Amtsgericht zu beantragen und sich von einem Anwalt beraten zu lassen, weiß ich nicht. Würde natürlich auch anderen Tierhaltern in ähnlicher Situation helfen, eine fachlich fundierte Antwort weitergegeben zu bekommen... Edit hat das hier gefunden, auch wenns nicht unbedingt zu vergleichen ist: Zitat:
Zitat:
Quelle: [url]http://www.emsbachdalmis.de/html/p_gerichtsurteile_rund_um_den_.html[/url] [url]http://www.tierrecht-aktuell.de/index.php?option=com_content&view=category&layout= blog&id=25&Itemid=36[/url]: " Der Tierarzt haftet, wenn zunächst ein Schaden eingetreten ist, ihm ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden vorzuwerfen ist (Pflichtverletzung; §§ 280 I, 276 BGB) und diese Pflichtverletzung kausal (ursächlich) für den Schaden ist." Geändert von Angora-Angy (23.05.2014 um 07:43 Uhr).
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| Hallo !! Das finde ich aber schon heftig. Mir ist es auch schon 2 mal passiert , dass ein Kaninchen vom Tisch springen wollte . Ist zum Glück immer noch gut gegangen . Konnte den Kerl jedesmal noch erwischen. Wenn so heftige Verletzungen dadurch entstehen, dann würde ich den TA dafür haftbar machen . Daraus folgende Behandlungskosten würde ich dem TA auferlegen. Leider sind Tiere soweit mir bekannt ist vor Gericht eine Sache und kein Lebewesen. Da weis ich nicht , wie es dann rechtlich aussieht . Alles Gute !!!
__________________ Viele Grüße von mir ![]()
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| Hat die TÄ denn irgendwas dazu gesagt? Wie hat sie überhaupt reagiert? Ich würde erstmal im freundlichen Gespräch deutlich machen, dass ich davon ausgehe, dass sie die Behandlung des gebrochenen Fußes (mit allen nötigen Maßnahmen, auch falls eine OP notwendig sein sollte) kostenlos durchführt. Auch ein Brief (sachlich, freundlich, getippt und ordentlich formatiert)könnte hilfreich sein, denn so wirkt es offizieller, und man wird nicht so leicht abgewimmelt, wie im persönlichen Gespräch. Rein vom gesunden Menschenverstand sollte ja klar sein, dass sie die Verantwortung trägt, wenn durch ihre Mitarbeiter ein Tier verletzt wird. Ob sie juristisch tatsächlich haftbar ist, weiß ich nicht. Aber es würde doch ein extrem schlechtes Licht auf sie werfen und ihren Ruf gefährden, wenn sie die Verantwortung von sich weisen würde. Falls du nun dein Kaninchen woanders behandeln lassen möchtest (was ja irgendwie verständlich wäre), und dafür einen Kostenübernahme von der schuldigen TÄ erwartest, würde es wohl schwierig, und auch auf ein "Schmerzensgeld" o.ä. würde ich mir keine Hoffnung machen.
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| Hab das gefunden. Und Tiere gelten leider immer noch als Sache. Der Tierarzt haftet, wenn zunächst ein Schaden eingetreten ist, ihm ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden vorzuwerfen ist (Pflichtverletzung; §§ 280 I, 276 BGB) und diese Pflichtverletzung kausal (ursächlich) für den Schaden ist Recht zu haben ist die eine Sache, ob Sie jedoch auch Recht bekommen, eine andere. Als Grundsatz kann gesagt werden, dass der Geschädigte – in der Regel auch der Kläger – die behaupteten Mängel im Prozess darlegen und beweisen muss. Hierbei muss er nicht nur den Schaden darlegen und beweisen, sondern auch, dass dieser gerade durch die Pflichtverletzung (s.o.) des Tierarztes entstanden ist. Also musst du beweisen, dass sie vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Schwierig.
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| Was sagt denn Deine TÄ ? Vorkommen sollte so etwas nicht, aber auch ein TA ist nur ein Mensch und ich denke ihm vorsätzliches oder gar fahrlässiges Handeln vorzuwerfen dürfte juristisch schwierig werden. Ist es vernünftige TÄ sollte man annehmen das sie das Tier einfach kostenlos wieder "instand " setzt. Ich halte meine Tiere selber, sie kennen mich und verhalten sich bei mir ruhiger als bei einer TAH. Auch beim röntgen halte ich.
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| Danke für euer aller Anteilnahme. Flausch ist natürlich nicht so begeistert weil sie absolutes hoppel-verbot hat und ihr bruder frei herumspringen darf, von den Schmerzen mal ganz abgesehen. Aber sie frisst und ist auch nicht lethargisch also teuteuteu. Das mit der TÄ ist so ne Sache. Erste Reaktion war bloß nix passiert, schnell fertig geimpft und hat mich mit flausch nach Haus geschickt (zur Beruhigung) ohne nochmal ordentlich zu kontrollieren. Zu Haus ist mir aber gleich aufgefallen dass sie den lauf nicht belasten kann. Also angerufen und TA meint evtl verstaucht-soll nach der Mittagspause lang kommen. Hab ich auch gemacht und flausch wurde dann auf ihre Kosten geröntgt mit Diagnose 2facher Mittelfussbruch. Schmerzmittel durft ich aber wieder selbst bezahlen. Ich will der TA ja gar keine Absicht unterstellen, aber ich finde ihr Verhalten fahrlässig. Drum wollt ich nur wissen wie die rechtliche Lage ist. Nicht um gegen Sie juristisch vorzugehen sondern um zu wissen wie die Sache zu bewerten ist. Am Ende will ich das es meinen Häschen gut geht und dazu geh ich auch weiter dahin, aber ich werd mir auch weitere Informationen einholen.
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| Also ich würde da nochmal vorbei gehen und denen klar machen, dass es fahrlässig war und sie gefälligst die Kosten zu tragen haben. Würde mir auch das geld fürs Schmerzmittel zurück holen. Wie alt bist du? Wenn du noch jünger bist, bitte einen Erwachsenen, vorbei zu gehen. Am besten einen mann, die können am besten klar machen, was Sache ist. Ich zum Beispiel bin Viel zu gutmütig, lass den depp mit mir machen ![]() Mittlerweile schick ich meinen Freund vor bei solchen Sachen (oder meine mutter, die regelt so was auch super)
__________________ Liebe Grüße von Mir und meinen Vierbeinern ![]() Die terrorzwerge abby und emil, phantomhamsteropi leroy und zwergenbaby jamie. Mit Jack, Pebbels und Lucy im Herzen Seitdem ich die Menschen kenne, liebe ich die Tiere. Arthur Schopenhauer, (1788 - 1860)
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| Geh auf jeden Fall nochmal hin und rede mit ihr- wie schon geschrieben wurde- nett und höflich aber mach deinen Standpunkt klar, dass du nicht die Kosten tragen wirst, da es ihr verschulden ist. Das dumme ist nur: Du warst ja erst daheim, kamst dann erst wieder zur Praxis und hast dann erst die Diagnose erhalten, das Knochen gebrochen sind. Da wird es schwer wenn es hart auf hart kommen sollte nachträglich ohne weiteren Zeugen zu beweisen, dass der Bruch vom Sturz kommt und nicht evt. durch den Transport nach Hause oder bei dir irgendwas passiert ist... Meine ist auch vom Tisch "gefallen", weil sie mega gezappelt hat und ist aber gottseidank in diesen kleinen Mülleimer der am Ende des Tisches hängt, hineingefallen und von dort auf den Boden gesprungen. Ihr ist gott sei dank nichts passiert. Ich hatte aber ein Kaninchen dass ein gebrochenes Vorderpfötchen hatte und das hat mich echt viel gekostet im Laufe der Behandlung (und das ohne OP). Also versuch da echt was zu erreichen! Und gute besserung für dein Kaninchen!
__________________ Floyd und Milou sagen hallo
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| Stichworte |
| haftung, kanichen, tierarzt, verletzung |
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