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Zitat von gerti Ich sitz grad wieder vor einem Schreiben an das Amtsgericht....ist so zermürbend....
Hab Freitag Post bekommen, bei der ich aufgefordert bin bis 14.12. evt. den Antrag auf Unterbringung zurückzunehmen....ich fühle mich so hilflos.... |
Gerti, wenn du der Meinung bist dass dein Antrag trotz des Gutachtens des Amtsarztes gerechtfertigt ist, weil deine Schwiegermutter sich selbst oder andere akut gefährdet, dann lass ihn bestehen. Du wirst allerdings wahrscheinlich mit einem ablehnenden Bescheid zu rechnen haben. Vielleicht hilft es dir aber mit der Situation besser umzugehen wenn du schwarz auf weiß hast dass du es ja versucht hast, und die Verantwortung nicht mehr bei dir gelegen hat.
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und meine Schwägerin wollte am Freitag nicht telefonieren, weil sie schlecht drauf ist....sie ruft zurück...nur wann.... kotz
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Du machst es ihr zu einfach finde ich. Setze ihr nächstens eine Frist bis zu der sie dich zurückzurufen hat und triff ansonsten deine Entscheidungen allein. Es ist ohnehin einfach nur ein Entgegenkommen deinerseits, dass du dich mit ihr absprichst - verpflichtet bist du als Betreuerin nämlich dazu nicht.
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Im Brief vom Amtsarzt steht drin: Angesichts des Ergebnisses der Begutachtung kann eine Unterbringung gegen den Willen der Betreuten nicht genehmigt werden. Soweit der Antrag nicht in der Frist zurückgenommen wird, wird nach Fristablauf eine Entscheidung ergehen.
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Dann war deine Schwiegermutter zum Zeitpunkt der Begutachtung orientiert genug, dass ein Unterbringungsbeschluss nicht in Frage kommt. Die Hürden für eine solche Maßnahme sind extrem hoch, immerhin reden wir über eine geschlossene Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Und es ist gut dass die Hürden so hoch sind, auch wenn es für dich jetzt anders wirkt. Wären sie niedriger, wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Und für die Geschlossene reichen eben verschimmelte Lebensmittel nicht aus, so lange sie sich damit keine heftige Lebensmittelvergiftung zuzieht.
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Jetzt hab ich angefangen zu schreiben und irgendwie zweifel ich schön langsam dran, warum ich überhaupt die Betreuung mache, wenn doch eh nur nach dem Willen von Schwiemu gehandelt wird. Sie kann doch machen was sie will, wann sie will, wie sie will und erst wenn was passiert wird eingegriffen, und ich kann warten bis die Bombe platzt.....
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Du solltest die persönliche Versorgung deiner Schwiegermutter einstellen. Sie ist das eigentliche Problem, nicht die Betreuung. Engagiere eine Haushälterin - und wenn sie die verschlissen hat eben die nächste. Die kommt dann jeden Tag, kocht für Schwiegermutter und guckt 2 Mal die Woche in die Schränke und entsorgt die Lebensmittel die verdorben sind. Außerdem übernimmt sie das einkaufen und waschen und putzen. Dann kannst du durchatmen. Will Schwiegermutter das nicht, kriegt sie Essen auf Rädern. Der Hunger wirds schon reintreiben.
Und ja, du musst abwarten bis die Bombe kurz vorm platzen ist - denn erst dann ist der Zeitpunkt gekommen an dem eine Unterbringung gerechtfertigt ist. Wir reden hier über einen Freiheitsentzug, darüber muss man sich im Klaren sein. Das ist einer der heftigsten Eingriffe in das Leben eines Bundesbürgers den es überhaupt gibt. Leg das Gutachten des Amtsarztes dem behandelnden Neurologen vor, er soll es sich ansehen und dir sagen was er davon hält.
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Zitat von knuffelchen Solche Amtsrichter sind doch blöde Seckel!
Meine Mutter war durch ihren Hirntumor räumlich total desorientiert. Da ist sie schon ganz zu Anfang im KH ausdem Bett gefallen und haatte sich einen Trümmerbruch des Ellbogens zugezogen. 3 Monate lang hatte sie da ein riesen Metallgestell Schrauben am Knochen befestigt und sie bekam immer ein Bettgitter. Zuhause haben wir das auch rangemacht aber als sie ins Pflegeheim kam sagten die Schwestern, sie dürfen das nicht ans Bett machen, da muss eine richterliche Bestätigung her weil es sonst Freiheitsberaubung sei, obwohl ich eine Vollmacht hatte.
Ich hab dann auch ans Amtsgericht geschrieben und eine regelrechte Abfuhr kassiert. Dann haben wir im Heim die Hand meiner Mutter geführt und den Wisch von ihr unterschreiben lassen. Da wars dann wurst, ob sie verstanden hatte, was sie da tat.
Ich hab mich damals auch so aufgeregt, da hatte sie so ein Theater mit dem Trümmerbruch und der Richter zog es vor, dass sowas nochmals passieren kann. |
Da bin ich jetzt ehrlich gesagt sehr betroffen knuffelchen - und zwar über dich.
Du beleidigst hier einen Betreuungsrichter, ohne dass du dich mit der Rechtslage auskennst. Aus deiner Schilderung ist ziemlich klar ersichtlich, dass er euch so gut er es konnte geholfen hat. Er war alles andere als ein Seckel, glaub mir.
Freiheitsentziehende Maßnahmen - und dazu gehört auch ein Bettgitter - sind ein ganz heißes Thema. Es gab Zeiten wo das nicht so streng gehandhabt wurde, mit dem "Erfolg" dass es Heime wie auch Privatpersonen gab, die des ungestörten eigenen Schlafes halber Angehörige bzw. Patienten nachts fixiert haben, selbst wenn diese nur wegen Durst auf der Suche nach einem Glas Wasser aufstanden. Sie waren dadurch lästig. Dem musste man einen Riegel vorschieben, um die Betroffenen zu schützen. Und aus diesem Grund wurden die gesetzlichen Vorschriften verschärft.
Wenn man nun einfach nur so einen solchen Antrag losjagt, ohne ihn von dem behandelnden Neurologen per Attest absichern zu lassen und darzulegen warum es keine andere Möglichkeit gibt Schaden vom Betroffenen abzuwenden, dann MUSS der Richter ablehnen. Er hat keinen Spielraum. Seinen Spielraum hat er genutzt, indem er das von deiner Mutter unterschriebene Papier nicht angezweifelt hat. Hätte er euch nicht helfen wollen, hätte er kein Problem damit gehabt anzuzweifeln ob sie wusste was sie unterschrieb. Und falls du ihm im Antrag geschrieben haben solltest dass du schon daheim ein Bettgitter für sie angeordnet hattest, darfst du ihm gleich doppelt dankbar sein - denn auch zuhause muss eine solche Maßnahme genehmigt werden. Dass sich daran kaum jemand hält, steht auf einen anderen Blatt, aber freiheitsentziehende Maßnahmen bleiben das nun einmal, egal ob Heim oder zuhause. Das hätte dir einiges an Ärger bescheren können.