Zitat:
Zitat von Jinro
(Beitrag 736243)
Abgaben sind in dem Fall dann berufsbedingt und können steuerlich geltend gemacht werden. | Schon richtig. Aber du kriegst sie nie komplett zurück, sondern höchstens zu rund der Hälfte.
Ich kann das nur so an dich weitergeben, wie ich es sehe - übrigens werben die privaten Kassen eher damit, dass sie z. B. Sehhilfen bezahlen, und dass du eben bei den Ärzten die freie Auswahl hast. Zitat:
Zitat von Jinro
(Beitrag 736243)
A Das wäre ja gerade für die Krankenversicherer ein großer Nachteil. Die müssten dann für die gleiche Leistung mehr zahlen was den Handlungsspielraum für nicht-versicherungspflichtige Leistungen einschränkt. | Müssen sie. Das ist ja der Grund, warum es Ärzte gibt die Privatpatienten so krass bevorzugen. Da gibt es tatsächlich für die gleiche Leistung mehr Geld - und zusätzliche Leistungen auch noch, die man den Versicherten aufdrücken kann.
Übrigens, was die meisten nicht wissen: die privaten Krankenversicherer zahlen, anders als die gesetzlichen, nur eine sehr kleine Auswahl an Hilfsmitteln! Beispiel Inhalationsgerät: bei der gesetzlichen Krankenkasse bekommst du das ganz easy auf Verordnung bezahlt. Die private zahlt es nicht, das musst du selbst kaufen (es sei denn, sie zahlen es auf Kulanz).
Das Problem der gesetzlichen Versicherungen sind auch nicht zuletzt die beitragsfreien Mitversicherungen. Die gibt es bei den Privaten ja nicht - die müssen nur für den zahlen, der auch zahlt.
Allerdings gibt es mittlerweile ja diese Basistarife in der privaten Versicherung für die, die sich die normale nicht mehr leisten können und keine Chance haben in die gesetzliche zu wechseln. Da ist man dann wohl darauf angewiesen, dass die Ärzte das auch anbieten, zu diesen Bedingungen zu behandeln und da kommt dann wieder die kassenärztliche Vereinigung ins Spiel. |