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Arren 04.06.2019 12:12

Zitat:

Zitat von Lupine (Beitrag 1151858)
Angehörige werden generell nicht von Betreuern über die finanziellen Verhältnisse des Betreuten informiert, es sei denn es handelt sich um eine Haushaltsgemeinschaft.

Streng genommen hätte die Betreuerin sogar dafür sorgen müssen (!) dass gerti nicht mehr in das Konto schauen darf. Es gilt das Bankgeheimnis, außerdem hat ein Betreuer grundsätzlich alle vorher bestehenden Vollmachten zu widerrufen. Für die Kontrolle des Betreuers ist das Gericht zuständig.

Der Betrag ist schon sehr hoch, könnte aber eine Rückforderung der Justizkasse sein, wenn bislang die Betreuervergütung aus der Justizkasse bezahlt wurde, die Betreute aber vermögend ist.

Und wieso darf der Betreuer das?
Hat er dann die Vormundschaft?

Ich dachte immer, Vollmachten sind genau für solche Fälle da.

Sonne1680 04.06.2019 12:27

Anhalten, nach rechts und links schauen, Schulterblick über die linke Schulter und wenn alles frei ist, links abbiegen. Anhalten, nach rechts und links schauen,....:crazy:

Jinro 04.06.2019 12:27

Zitat:

Zitat von Arren (Beitrag 1151860)
Und wieso darf der Betreuer das?
Hat er dann die Vormundschaft?

Ich dachte immer, Vollmachten sind genau für solche Fälle da.

Ein Betreuer ist der alleinige gesetzliche Vertreter eines Betreuten.

Joschi- Hans Ersatzmuddi 04.06.2019 12:34

Alles Gute zum Geburtstag Maren :seeya: hoffe du hast viele tolle Geschenke und einen schönen Tag, mit deinen Lieben

Noch drei Stunden, dann habe ich 1 1/2 Wochen Urlaub.

gerti 04.06.2019 12:44

...naja mein Mann hat schon vor der Betreuung die Bankvollmachten bekommen. Ich hab keine mehr. Ich hätte in der Bank auch nachgefragt ob die Vollmacht meines Mannes überhaupt Weiterbestehen würde und da bekamen wir die Auskunft, ja, weil es vor der Betreuung um Willen von Schwiemu abgeschlossen wurde.
Das ist mir schon klar, dass die Betreuerin nichts sagen muss, es war halt anders ausgemacht. Das ich die Betreuung übergeben habe war ja nicht der Grund dass wir von Schwiemu nichts mehr wissen wollen und mündlich war es halt auch entsprechend besprochen.
Meine Schwiemu hat von Anfang an alle Kosten der Betreuung selbst getragen, aber so wie es aussieht ruft sie eh nicht zurück.
Wenn sie sich halt wenigstens drum kümmern würde dass sie nicht in einem verdreckten, wirklich verdreckten Haus leben würde und das Ganze auch mit ordentlicher Essensversorgung...und nicht nur überwiegend Nudelsuppe als Hauptmahlzeit, die Haushaltshilfe kommt angeblich 3 Stunden täglich/7Tage die Woche ohne Urlaub etc.....da frag ich mich auch wie das sein kann. Schwiemu klappert schon beim Laufen, so nimmt sie stetig ab. Ich kann nicht mehr wie der Betreuerin anbieten, das sie sich meldet wenn von unserer Seite Hilfe benötigt wird. Arztfahrten mach ja offiziell ich, aber so wie es aussieht wird auch das wieder anderweitig geregelt. Das ärgert mich einfach. Wir fahren regelmäßig zum Spielen zu ihr hin und bekommen außer dem Verfall von Schwiemu und dem Versinken in Schmutz nichts mit.

Lupine 04.06.2019 12:44

Zitat:

Zitat von Arren (Beitrag 1151860)
Und wieso darf der Betreuer das?

Weil er vom zuständigen Betreuungsgericht (meist das Amtsgericht) damit beauftragt wurde, die rechtlichen Angelegenheiten seines Betreuten in dem Umfang wahrzunehmen, in dem der Betreute dazu nicht in der Lage ist. Es gibt verschiedene Aufgabenkreise, um die Betreuung den Bedürfnissen des Betreuten individuell anpassen zu können.

Zitat:

Hat er dann die Vormundschaft?
Vormundschaften sind für Minderjährige. Eine Entmündigung für Erwachsene gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr. Betreuungen sind nicht so umfassend, wenn es nicht notwendig ist.

Zitat:

Ich dachte immer, Vollmachten sind genau für solche Fälle da.
Ja, durchaus. Aber sobald eine Betreuung für die Vermögenssorge eingerichtet ist, muss der Betreuer schon aus haftungsrechtlichen Gründen dafür sorgen, dass niemand dritter Zugriff auf Vermögenswerte hat.

Möhrengeberin 04.06.2019 12:47

Mein Mitbringsel vom Spectaculum:
[url=https://abload.de/image.php?img=20190602_194946jukwh.jpg]https://abload.de/img/20190602_194946jukwh.jpg[/url]
Muß jedes Jahr einfach sein :rolleyes:

Lupine 04.06.2019 13:04

Zitat:

Zitat von gerti (Beitrag 1151869)
...naja mein Mann hat schon vor der Betreuung die Bankvollmachten bekommen. Ich hab keine mehr. Ich hätte in der Bank auch nachgefragt ob die Vollmacht meines Mannes überhaupt Weiterbestehen würde und da bekamen wir die Auskunft, ja, weil es vor der Betreuung um Willen von Schwiemu abgeschlossen wurde.

Aus Sicht der Bank richtig. Die Vollmacht besteht so lange fort, bis sie widerrufen wird. Aus Sicht des Betreuers wäre grundsätzlich der sofortige Widerruf aller Kontovollmachten Dritter, die keine Haushaltsmitglieder sind, geboten.

Luke 04.06.2019 13:05

Zitat:

Zitat von Sonne1680 (Beitrag 1151864)
Anhalten, nach rechts und links schauen, Schulterblick über die linke Schulter und wenn alles frei ist, links abbiegen. Anhalten, nach rechts und links schauen,....:crazy:

Supi machst Du das :thumbsup:

Cupcake 2205 04.06.2019 13:23

Zitat:

Zitat von Möhrengeberin (Beitrag 1151871)
Mein Mitbringsel vom Spectaculum:
[url=https://abload.de/image.php?img=20190602_194946jukwh.jpg]https://abload.de/img/20190602_194946jukwh.jpg[/url]
Muß jedes Jahr einfach sein :rolleyes:

Etwa Spectaculum wie Mittelalterliches Phantasie Spectaculum? :D

Sonne1680 04.06.2019 13:45

Zitat:

Zitat von Luke (Beitrag 1151874)
Supi machst Du das :thumbsup:

Ich habe mir den Mund fusselig geredet. Die ersten 2 Stunden habe ich auch 2 Posten gleichzeitig bekleidet. Vorne eben gucken, zurufen und eine Station weiter flitzen.

Lupine 04.06.2019 13:48

Zitat:

Zitat von gerti (Beitrag 1151854)
...warte auf den Rückruf von Schwiemu´s Betreuerin....nachdem ich heute mal online bei Schwiemu auf der Bank war....ist mir ganz anders geworden.
Da wurden gut 10.000 Euronen für einen Gerichtsbeschluss von Ende März abgebucht.

Nur mal so ganz sicherheitshalber nachgefragt: du hast ja bestimmt geschaut ob es sich um eine Geldanlage handelt?

Für die, die sich nicht so gut auskennen mit Betreuungen: neue Geldanlagen müssen vom Gericht genehmigt werden, damit sichergestellt ist, dass sie auch mündelsicher sind. Mündelsicher heißt, dass es kein Risiko eines Kapitalverlustes gibt. Diese Genehmigung erfolgt durch einen Beschluss.

M3llex 04.06.2019 14:37

Zitat:

Zitat von Möhrengeberin (Beitrag 1151871)
Mein Mitbringsel vom Spectaculum:
[url=https://abload.de/image.php?img=20190602_194946jukwh.jpg]https://abload.de/img/20190602_194946jukwh.jpg[/url]
Muß jedes Jahr einfach sein :rolleyes:


Cool das aus worms? :willy_nilly:


Alles liebe maren :)!

gerti 04.06.2019 15:34

Zitat:

Zitat von Lupine (Beitrag 1151877)
Nur mal so ganz sicherheitshalber nachgefragt: du hast ja bestimmt geschaut ob es sich um eine Geldanlage handelt?

Für die, die sich nicht so gut auskennen mit Betreuungen: neue Geldanlagen müssen vom Gericht genehmigt werden, damit sichergestellt ist, dass sie auch mündelsicher sind. Mündelsicher heißt, dass es kein Risiko eines Kapitalverlustes gibt. Diese Genehmigung erfolgt durch einen Beschluss.


Daran hab ich jetzt überhaupt nicht gedacht! Das ist es dann auch hoffentlich! Es wurde vor einer Zeit der Bausparer der schon seit Jahren abrufbar war (ich hatte den noch liegen lassen, wegen den guten Zinsen des alten Vertrags) ausgezahlt. Die Betreuerin meinte dann auch der soll noch möglichst lange bleiben...aber dann wird wohl das Geld inzwischen benötigt.

Das wird es hoffentlich sein, das das jetzt eine Art Umbuchung nach Gerichtsbeschluss war!:o Puh, dann kann ich wieder durchatmen. Ich sollte wahrscheinlich gar nicht mehr herumglucken, aber das kann ich halt einfach nicht:cool:.

Honeymouse 04.06.2019 15:42

Die Dozenten haben scheinbar alle keine Lust zwischen Himmelfahrt und Pfingsten zu arbeiten. Mein Seminar morgen fällt auch aus. Dafür kam allerdings heute immerhin eine E-Mail.

Olga 04.06.2019 16:53

Ich hatte heute einen schönen Tag.

Sehr warm. Das ist bissel anstrengend.


Mal sehen ob ich dann noch mal an den See fahre. Heute ist eigentlich Sporttag.


Ich könnte aber auch ganz entspannt mir meine neue DVD anschauen.


Bissel Wäsche muss ich auch noch machen und die Monster misten.

Lupine 04.06.2019 18:23

Zitat:

Zitat von gerti (Beitrag 1151886)
Daran hab ich jetzt überhaupt nicht gedacht!

Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht :D Blutdruck wieder im Normbereich? :wink:

Zitat:

Die Betreuerin meinte dann auch der soll noch möglichst lange bleiben...aber dann wird wohl das Geld inzwischen benötigt.
Ich glaube nicht unbedingt, dass die Betreuerin den Vertrag aufgelöst hat. Den hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Bausparkasse gekündigt. Die Kündigungswellen für die zuteilungsreifen Bausparverträge laufen schon seit bestimmt anderthalb Jahren, weil den Bausparkassen wegen der Niedrigzinsphase das Wasser bis zum Hals steht. Inzwischen trifft es auch Verträge mit hohen Guthabenzinsen, die noch nicht zuteilungsreif sind, und nicht regelmäßig bespart wurden.

maREN* 04.06.2019 18:31

Monster misten = Sport

Danach Film gucken

Zitat:

Zitat von Olga (Beitrag 1151893)
Ich hatte heute einen schönen Tag.

Sehr warm. Das ist bissel anstrengend.


Mal sehen ob ich dann noch mal an den See fahre. Heute ist eigentlich Sporttag.


Ich könnte aber auch ganz entspannt mir meine neue DVD anschauen.


Bissel Wäsche muss ich auch noch machen und die Monster misten.


Olga 04.06.2019 18:47

Habe ich jetzt genauso gemacht.:D

dangerschaf 04.06.2019 18:59

Und wieder Ärger mit dem Auto..


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:59 Uhr.



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