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Honeymouse 01.08.2016 16:44

Zitat:

Zitat von Sonne1680 (Beitrag 956996)
Wo steht das Auto denn jetzt?

Das weiß ich nicht. Sie versuchen jetzt wen zu finden, der ihnen das Geld vorstreckt.

Sonne1680 01.08.2016 16:50

Zitat:

Zitat von Honeymouse (Beitrag 956998)
Das weiß ich nicht. Sie versuchen jetzt wen zu finden, der ihnen das Geld vorstreckt.

Hat sicher was mit den Abschleppkosten zu tun oder so was ähnliches. Könnte ich mir vorstellen. Wenn es beim Noiron steht, dann hätten sie es wenigstens auf der Tür.

Honeymouse 01.08.2016 16:52

Kann ich ja verstehen, aber nicht, dass sie nicht mal die Wohnungsschlüssel raus rücken. Oder den Kinderwagen.

Ne sie sind ein Stück gefahren, soweit ich weiß.

Lupine 01.08.2016 16:57

Zitat:

Zitat von Honeymouse (Beitrag 956995)
Sie müssen erst 320€ zahlen. Wofür auch immer.
Da sind auch die Schlüssel drin, Brille, ...

Abschlepp- und Sicherstellungskosten. Das Bergungsunternehmen bzw. das Abschleppunternehmen gibt grundsätzlich die Fahrzeuge bzw. deren Inhalt nur gegen Zahlung der Kosten heraus, und das dürfen die auch. Sonst würden sie auch - gerade bei Totalschäden - möglicherweise ewig hinter ihrem Geld her laufen.

Das mit dem Kinderwagen ist halt echt blöd gelaufen, Wickeltasche ist nicht so das Problem, da kann man sich erstmal anderweitig behelfen. Schlüssel etc. ist auch ärgerlich, aber wie gesagt - da ist leider das Unternehmen im Recht.

Können sie sich evtl. so einen kleinen Buggy übergangsweise irgendwo ausleihen, bis sie wieder an den Kinderwagen ran können?

Lupine 01.08.2016 16:59

Oder evtl. gegen Teilzahlung wenigstens Schlüssel und Brille herausgeben lassen - manchmal lassen die Unternehmen da mit sich reden.

Honeymouse 01.08.2016 17:02

Ja, sie versuchen an KiWa/Buggy und Geld zu kommen. Ist das ärgerlich :cuss:

Sonne1680 01.08.2016 17:17

Das ist jetzt echt blöd.

Abschleppkosten sind nicht zu verachten. Die können ziemlich hoch ausfallen. Ist das Auto nur noch Schrott, hat ja keiner mehr wirklich Interesse an dem Fahrzeug und würde sich sicher auch gerne die Kosten sparen. Da bleibt dann der Abschleppdienst drauf sitzen. So werden die sich absichern.

Vielleicht ist es ja wirklich möglich gegen Zahlung eines Teilbetrages etwas von den Sachen zu bekommen.

janh 01.08.2016 17:30

:hurray: Ich schenke mir zum Geburtstag ein neues Fahrrad.Bin schon ganz hibbelig,wann´s ankommen wird :willy_nilly:

LuLu03 01.08.2016 18:16

Soll Bubi kochen! Oder eine röhre bauen! Eben das was ihm lieber ist :cool:

Honeymouse 01.08.2016 18:24

Haben die Sachen. Die Kosten sind mit der Versicherung abgedeckt. Als die Versicherung anrief wurde es klein mit Hut und meinte es sei ein Missverständnis dass sie nicht ans Auto dürften. Ja ne, is kla.

Sonne1680 01.08.2016 18:54

Kochen und essen - Check
Badezimmerboden ungeplant wischen - Check
Kaninchen misten - Check

Lupine 01.08.2016 19:28

Zitat:

Zitat von Honeymouse (Beitrag 957023)
Haben die Sachen. Die Kosten sind mit der Versicherung abgedeckt. Als die Versicherung anrief wurde es klein mit Hut und meinte es sei ein Missverständnis dass sie nicht ans Auto dürften. Ja ne, is kla.

Mit Deckungszusage von der Versicherung sieht das natürlich schon anders aus. Die sind nur mittlerweile extrem vorsichtig damit, das einfach anzunehmen weil es zunehmend Versicherer gibt die die Bergungskosten nicht so ohne weiteres zahlen wollen. Prima dass sich das inzwischen hat regeln lassen, zusätzlich zu den ganzen gesundheitlichen Belastungen ist so ein Stress natürlich besonders arg.

Wie geht es dem Patenbaby? Hat er den Schreck gut weggesteckt?

Honeymouse 01.08.2016 19:38

Patenbaby merkt man gar nix an.
Und weil weder Mama noch Papa tragen können muss leider ( :D ) die Patentante ran. Irgendwie müssen wir ja was einkaufen.

http://blusheep.de/img/4d53f7c551b917bce39077583ec9ba64

Lupine 01.08.2016 19:43

Zitat:

Zitat von Honeymouse (Beitrag 957034)
Patenbaby merkt man gar nix an.

:thumbsup:

Zitat:

Und weil weder Mama noch Papa tragen können muss leider ( :D ) die Patentante ran.
Selbstnatürlich :cool::rofl:

LuLu03 01.08.2016 19:46

Die Jacke kenn ich!


Mal ne kleine Frage :o
Sagt mal wenn mein Partner arbeitslos wird und Arbeitslosengeld bezieht. Dann können die nicht verlangen das ich für ihn aufkomme oder? :o

Honeymouse 01.08.2016 19:47

Der herr hat schon auf dem Boden auf der Straße wieder gelacht. Okay, nachdem die Mama gestillt hat .

Honeymouse 01.08.2016 19:49

Weiß gar nicht woher du die kennst, die Jacke :D

Lupine 01.08.2016 19:50

Zitat:

Zitat von LuLu03 (Beitrag 957037)
...Mal ne kleine Frage :o
Sagt mal wenn mein Partner arbeitslos wird und Arbeitslosengeld bezieht. Dann können die nicht verlangen das ich für ihn aufkomme oder? :o

ALG 1 oder ALG 2?

LuLu03 01.08.2016 19:54

Zitat:

Zitat von Lupine (Beitrag 957040)
ALG 1 oder ALG 2?

ALG1. Ist doch das,wenn man gerade erst Erwerbslos wird und vorher min. So und so viel gearbeitet hat?!
Boah fühle ich mich doof:o

Lupine 01.08.2016 19:56

Soweit ich weiß ist das ALG 1 von der Anrechnung nicht betroffen. Beim ALG 2 weiß ich sicher, dass das Gehalt einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person anzurechnen ist. Morgen früh einfach mal beim JobCenter anrufen, dann hast du Sicherheit.

Edit: Ja, ALG 1 ist die Leistung die man direkt mit Eintritt in die Arbeitslosigkeit bezieht wenn man vorher mind. 12 Monate innerhalb der letzten 2 Jahre in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis war.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:44 Uhr.



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