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Paulchen255 20.08.2013 10:25

Nachbarshund-Nur Auslauf im Garten
 
Hi Foris,

ich hab da mal wieder ein Anliegen.

Und zwar haben sich unsere Nachbarn vor nem halben Jahr einen Labradorwelpen zugelegt. Dieser hat jetzt mittlerweile eine anständige Größe erreicht und ist richtig aktiv. Allerdings bekommt der Hund nur "Auslauf", (Auslauf kann man das nicht wirklich nennen), im Garten (40qm) für max. ne Std, wo dann bisschen mit ihm gespielt wird, er sein Geschäft verrichten kann und danach wieder rein muss. Der Hund ist auch tagsüber die meiste Zeit alleine, sie arbeitet und er muss seine Autos stundenlang ausfahren.
Nun hab ich folgende Frage, kann ich irgendwas tun? Irgendwen informieren? Das ist ja kein Leben für einen Hund und schon gar nicht für einen Labrador, der muss beschäftigt werden. Mir tut das Tier richtig leid. Zumal der Garten zu unserer Seite nur mit einem Maschendrahtzaun versehen ist, hab schon ein komisches Gefühl dabei, irgendwann wird dem Hund dass da drüben zu langweilig und kommt auf dumme Ideen, zumal der auch keine Erziehung hat.
Die Leute persönlich drauf ansprechen, ist keine gute Idee, der Typ ist dafür bekannt, dass er gerne mal aggressiv wird, und schon mal seine Wohnzimmermöbel aus dem Fenster schmeißt.


lg

Jinro 20.08.2013 10:35

Es gibt eine Hundeverordnung im Rahmen des Tierschutzgesetz. Vielleicht findet sich da ja etwas, was das Ordnungsamt interessieren könnte.

Paulchen255 20.08.2013 10:56

Zitat:

Zitat von Jinro (Beitrag 548653)
Es gibt eine Hundeverordnung im Rahmen des Tierschutzgesetz. Vielleicht findet sich da ja etwas, was das Ordnungsamt interessieren könnte.


Da habe ich nur das gefunden:

1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen

Dort steht aber nicht, dass dieses als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.:confused:

Jinro 20.08.2013 11:06

Das Ordnungsamt ist eigentlich in jedem Bundesland die zuständige Behörde, wenn es um die Durchsetzung der Hundeverordnung geht. Es kann sein, dass dein Bundesland zusätzlich noch ein Landeshundegesetz hat, das weitere Auflagen vorschreibt.

Paulchen255 20.08.2013 11:23

Hab ich mir jetzt alles mal durchgelesen, auch speziell für NDS, über Auslauf, Sozialkontakten usw. gibt es keine gesonderte Regelung.

Es gibt jetzt nur die neue Regelung mit dem Sachkundenachweis, den man aber nicht erbringen muss, wenn in den letzten 10 Jahren mind. 2 Jahre lang druchgehend schon ein Hund gehalten wurde. Ich weiß, dass der Nachbar vorher schon zwei Hunde hatte, also fällt das auch raus.

Ich werde mal beim Ordnungsamt anonym bescheid geben und hoffen, dass das Ordnungsamt reagiert. Vielleicht ist der Hund ja nicht angemeldet, regestriert oder versichert, denn das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit.


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