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Gesetze zur Kleintierhaltung Ihr Lieben, ich bin auf der Suche nach GesetzesTexten, Gerichtsurteile etc.pp. rund um die Rechte der Besitzer von Kaninchen und Meerschweinchen in Mietwohnungen/Häusern/Garten. Bitte keine Vermutungen oder vom Hören&Sagen Thesen sondern FAKTEN!!! Ich danke Euch für die Hilfen und Mühen. |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung Ich arbeite im Nebenjob für einen Anwalt, der sich mit Baurecht auskennt. Den kann ich mal fragen, ob er mir da auf Anhieb was nennen kann. Kann aber nichts versprechen und auch nicht sagen wie schnell es geht. Eilt es sehr? |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung Das ist echt nett, P&C. So riesig doll eilt es nicht aber wäre schön, wenn's nicht Monate dauern würde. Mein Vermieter hat mir ein striktes Aufnahme Stopp bzgl. Meeris und Nins verhängt. Ich wohne in einem großen Haus (300qm²) mit kleinem Garten (ca. 100qm²). Im Haus leben 2 Meeris und 1 Hamster. Im Garten (Gehege ca 35qm²) leben 8 Meeris und 3 Nins. Mit den Meeris ist alles i.O.. Bei den Nins gibt es Probleme. Oskar (Deutsche Riese) hat sich Lotte unter den Nagel gerissen und nun sitzt Rübe, der vorher mit Lotte liiert war, immer alleine da. Oskar tolleriert gerade so den süßen Rübe aber mehr auch nicht. Rübe braucht nun auch wieder ein Mädchen. Die Vorstellung, er müsste jetzt noch 10 Jahre ohne richtigen Kuschelkontakt dort leben, macht mich total traurig. Natürlich werde ich vorher mit meinem Vermieter reden und ihm die Situation schildern aber was mache ich, wenn er bei seinem NEIN bleibt? Dann will ich im Notfall mit dem Gesetz kommen und ihm deutlich machen, das auch ich als Mieterin Rechte habe. Deshalb meine Suche. |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung Ich gucke morgen mal, wenn ich dran denke, im BGB und StgB...evtl. find ich da ja was ;) |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung Zitat:
unter dem link steht noch mehr dazu. vielleicht hilft dir das ja. ansonsten kann ich auch mal die schwester von meinem freund fragen (studiert jura). ich weiß nur nicht ob die sich gerade damit auskennt. |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung genau so kenne ich das auch nur, ein Vermieter darf es nicht verbieten, zumal du ihn wegen Kleintiere gar nicht fragen musst. Wir ziehen ja nun auch grade um, in eine grosse Wohnung mit Garten, die Katze habe ich angemeldet.. aber die Hasen auch nicht.... Die Vermieterin war schon ein paar mal da und hat aber auch nichts gesagt.... |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung bleibt aber dennoch die frage, ob der vermieter die menge eingrenzen darf... |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung da hast du Recht... aber vom logischen Her... er darf es nicht verbieten oder es bedarf keiner Zustimmung, warum sollte er dann eine Anzahl vorschreiben können? Das ist ja widersprüchlich in meinen Augen. Zumal sie im Garten sind, wenn Du nun 25 in der Wohnung hättest und er Angst um seine Einrichtung hätte, ok..... aber.... im Garten. Solange sich die Nachbarn nicht beschweren es ist laut oder stinkt oder sonst was.... hat er doch gar kein Recht dir was zu bestimmen. Zu zahlst Miete und kommst deinen Pflichten nach. Schau doch mal die TV Sendungen, wegen Mietnomaden und Messis... die teilweise mit Schafen in Häusern gehaust haben oder mit 18 Katzen, der Vermieter war machtlos und konnte sich nur ansehen, wie seine Bude verkommt... also wenn da schon nichts zu machen, warum sollte ein Vermieter Hasenhaltung im Garten verbieten können oder die eine Anzahl von Tieren aufs Auge drücken dürfen? schau mal hier, da steht was wegen einer Anzahl von Tieren.. [url=http://www.verbraucher-urteile.de/miet/tierecontent.html]www.verbraucher-urteile.de - Tierhaltung in Mietwohnungen, Tipps, Hinweise und Urteile[/url] mal ein Ausschnitt: Der Mietvertrag erlaubt die Tierhaltung. Sie dürfen dann übliche Haustiere wie Hunde, Katzen oder Vögel halten. Aber bei ungewöhnliche Tiere wie zum Beispiel eine Würgeschlange bedarf es der Zustimmung des Vermieters, auch wenn die Tierhaltung generell im Mietvertrag erlaubt ist. Dies wird aber auch unterschiedlich von den einzelnen Gerichten beurteilt, siehe unten unter den Urteilen. Zu beachten ist auch, dass es zu keiner Überbelegung mit Tieren kommt, bei einer 40 qm Wohnung sah ein Richter des AG München zwei Rehpinscher als "normal" an. (AZ: 473 C 30536/00). Auch 20 Katzen sind zuviel - wenn der Mieter sich weigert Tiere abzuschaffen ist auch eine fristlose Kündigung rechtens. AG Neustadt a. Rübenberge (AZ: 48 C 435/98). oder hier Meerschweinchen, Wellensittiche, Hamster, Ratten und Kaninchen und ist deshalb in der Regel unwirksam. Die Haltung von Kleintieren in dem Mietobjekt ist in angemessener Anzahl stets zu dulden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn keine negativen Auswirkungen auf die Mietsache oder Mitbewohner des Hauses zu befürchten sind. Deshalb ist jeder Mieter , auch ohne zu fragen, zur Haltung von Kleintieren berechtigt. Eine Zustimmungsverweigerung der Haltung von Tieren kann gegenüber dem Mieter sogar ein treuwidriges Verhalten darstellen, wenn nämlich z.B. schon andere Mieter Tiere in dem Haus mit der Kenntnis, Duldung oder gar Erlaubnis des Vermieters halten. Nun ja, angemesse Anzahl... ist ja immer relativ.... aber da steht auch überall solange sie nicht stören oder belästigen, ist das erlaubt. So würde ich daraus interpretieren, er kann Dir nichts und Dir auch nichts vorschreiben, solange du nicht 1000 Hasen im Garten hast und nicht mehr laufen kannst.... |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung @eike ist das dein eigener garten oder ein gemeinschaftsgarten? Zitat:
nur wenn man das dem vermieter so zeigen würde, würde der wohl sagen, dass er 2 oder 3 kaninchen für angemessen hält... ich weiß schon warum ich kein jura studiert habe... |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung ja wohl wahr.. echt Bescheiden, wenn man Rat sucht, das man auf Gesetze mit so schwammigen Aussagen trifft, die helfen einem ja im Härtefall nun wirklich nicht weiter. Ich bin echt froh, das meine Vermieterin so kulant und grosszügig ist, was das anbelangt.... ich kann da tun und lassen was ich will, wir haben sogar einen 10 mal 10m Teich bauen können, wir haben einen Pool, die Hasen, die Katze und halt die Fische.... und sie war schon oft zum gucken da.. und war total begeistert... Aber leider sind nicht alle Vermieter so.... Also ich interpretiere daraus, ich kann halten so viel ich will, so lange es artgerecht ist und nicht an Quälerei grenzt. Man kann im Garten laufen und muss nicht einen Spiessroutenlauf machen, weil dort überall Hasen sitzen. Die Tiere bedürfen generell keiner zustimmung, also kann er Dir weder was zur Haltung noch Anzahl sagen..da sie ja nicht in der Mietsache an sich wohnen sondern im Garten.. Meiner Meinung nach. |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung ich hatte bis jetzt auch immer glück. bei meiner mutter hatten wir einen gemeinschaftsgarten, wo die tiere leben konnten und in meiner jetzigen wohnung habe ich sowohl die kaninchen als auch die fische angegeben (wusste bis jetzt nicht das man das gar nicht muss). aber das war auch alles kein problem. hunde dürfen wir bis zu zwei wochen laut vertrag aufnehmen. wenn wir mal einen hund haben wollen, können wir den vertrag ändern (unsere nachbarn haben ebenfalls zwei hunde)... das glück einen netten vermieter zu haben Zitat:
aber theoretisch müsste es so sein, dass man von erlaubten tieren auch so viele aufnehmen kann wie man will (solange es eben keine 20 sind oder so) |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung Danke, Ihr Lieben, waren/sind ja schon mal eine Menge Infos. Der "Garten" ist mein Garten aber nicht extra begrenzt zum Garten vom Vermieter. Nur eben das Gehege ist eingezäunt. Naja, muss auf jeden Fall mit ihm reden. Immer wenn ich Rübe sehe und das ja oft am Tag, sitzt er alleine da. Oskar und Lotte sitzen immer zusammen. Gelegentlich gesellt sich Lotte mal zum Rübe aber das war es dann auch schon. Ich werde das Thema mal über seine Freundin angehen. Wenn ich mal weg bin, versorgt sie meine Hündin, Meeris und Nins. Und wenn die Beiden verreisen, kümmere ich mich um ihren Hund und Katze. Sie soll erst einmal "vorsprechen". Und wenn alles nicht geht, dann werde ich ihm anbieten, mehr Miete zu zahlen, um noch ein Kaninchen aufnehmen zu dürfen. Und da weiß ich, kommt er sich doof vor - und will nicht mehr Miete haben und wird es dann hoffentlich erlauben. |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung hallo eike ich denke mal wenn es dein garten ist, könnte er nun nichtmal was machen wenn du 10 kaninchen hast. sicher bin ich mir da aber nicht. aber man sollte immer erstmal den netten weg versuchen und deswegen finde ich die idee über seine freundin zu gehen recht gut. ich hoffe es klappt, dass du noch eine süße für rübe aufnehmen kannst lg vany |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung Zitat:
der dozent meine, dass immer wenn solche aussagen im gesetz sind, es dazu verordnungen gibt (diese können schneller geändert/angepasst werden), die sowas spezialisieren. vielleicht gilt das hier ja auch |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung Danke Selkie aber nun die Frage, was Angemessen ist? Ich versuche es auf jeden Fall so zu klären. Habe allerdings totalen Schixx davor, dass er NEIN sagt. Was dann? Nehme ich dann trotzdem ein weiteres Nin auf, wird es wohl "Krieg" geben und das möchte ich nicht. Ich habe da einfach mal Gott vertrauen ... |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung so wie ich es verstanden hab soll sowas in einer verordung stehen was angemessen ist (bei uns war es wie gesagt ein anderer zusammenhang.nämlich it) diese müsste man wohl suchen... versuch es in ruhe zu klären. kannst ja auch versprechen dass es das letzte ist ;-) viel glück ;-) |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung Aber.... was wäre wenn du es aufnimmst.... und einfach hin setzt. zählt er täglich die Tiere durch? Dann stellt sich mir noch eine andere, wieso rennt er in Deinem Garten rum? Bist du sicher, das man wirklich nicht mit ihm reden kann???? es geht doch nur noch um eins... ein TIER.... dann kannste ihm doch versprechen es gibt keine weitern mehr. |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung Unsere Gärten sind nicht voneinander getrennt; gehen also ineinander über. Er hat täglich in seinem Garten etwas zu tun also fällt ihm irgend wann auf, dass noch ein Nin dazu gekommen ist. Er weiß jetzt, wie viele Tiere dort leben. Ich werde mit ihm reden; wenn bloß nicht die "Angst" wäre. Eigentlich ist er ja ein Netter ... Alles wird gut!!! |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung Naja, falls du die Süße von Brausemaus nehmen solltest, könnten ja die Powackler evtl zu mir. Dann wäre es sogar ein Tier weniger. Oder weiß der nicht von Bella und Lenni? |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung Bella und Lenni wohnen im Haus. Nein, davon weiß er nix. Muss er ja auch nicht. Sind im Haus und nur Zwei. Ja, wenn ich Molly nehme, dann bringe ich dir die Beiden vorbei oder wir machen ein Kaffekränzchen bei Brausi und den Nins ... :D Och Mensch, das wäre schön für Bella und Lenni. Die beiden sind wirklich total hübsch aber wie schon geschrieben, ganz scheu. Aber dann sind sie mit deinen Drei ja in bester Gesellschaft. Aber wenn, dann komme ich wohl erst so Mitte/Ende November. Naja, wie's ausschaut, werde ich Molly schon zu uns holen ... |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung Ich bin dann für Kaffekränzchen..... Bella und Lenni, ich muss sie mir noch mal anschauen. 5 Meeris sind ja auch ein Tolles Gespann 4 Mädels und ein Bock. |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung Bei einem Meeri Harem sagt man so ca. 10 Mädels, einen Kastraten. Dann sind alle glücklich! Aber mehr Mädels sollten es dann auch nicht sein. Die Bilder sind vom April. Da hatte ich die Drei gerade aus München abgeholt und in das Quarantäne Gehege gesetzt. Bella ist die Schöne mit dem süßen Krönchen. http://i54.tinypic.com/kyono.jpg http://i51.tinypic.com/2drgk5w.jpg http://i53.tinypic.com/23mvamh.jpg http://i51.tinypic.com/9t3ifs.jpg http://i53.tinypic.com/5d2mn6.jpg |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung Das sind ja echt zwei supersüße.... Naja 11 Schweine wöllte ich jetzt nicht, aber ich denke 4 Mädels sind auch schön für Lenni. Dessen Farbe ist ja auch wunderbar. |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung Ich denke auch, das wäre eine tolle Zusammenstellung. Ja, Lenni ist hübsch angemalt und Bella mit ihren Fusseln auf dem Kopf finde ich auch herrlich. Ich hatte ja schon versucht, Bella & Lenni in mein bestehendes Harem zu integrieren aber keine Chance ... Valentin hat Lenni ganz schön zugerichtet. Richtig an der Kehle gepackt und auf den Rücken gedreht und sich verbissen. Hört sich schlimm an, sah auch schlimm aus aber ist Natur. Manchmal klappt die Vergesellschaftung mit zwei Böcken und Harems wenn genug Platz da ist aber so nicht bei mir ... |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung Soviel ich weiß, darf der Vermieter haltung von Meerschweinchen und Hasen nicht verbieten. Wäre was anderes wenn es um einen Hund ginge... Solange du keine Nachbarn hast, die unter dir wohnen und ständig sich wegen deinen Ninchen ständig beschweren, so wie es bei mir ist... |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung santascorpio: Wie ist es denn nun weiter gegangen? Hast du mit deinem Vermieter gesprochen? Wohnt ein weiteres Kaninchen bei dir? (: |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung ... ich habe immer noch nicht gefragt ... Aber ein 4. Nin muss her. Warte irgendwie immer noch auf die passende Situation ... http://www.smilies.4-user.de/include...ie_tra_081.gif |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung Ich drücke dir die Daumen dass du dir bald den Mut fasst. (: |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung Da ich beruflich häufig mit Animal-Hoardern zu tun habe, habe ich mich etwas intensiver mit den Gesetzen dazu befasst. Richtig ist, dass Vermieter die Kleintierhaltung an sich nicht verbieten können. Jedoch müssen sie die Anzahl der Tiere nur in einem angemessenen, bzw. üblichen Umfang tolerieren. In den meisten Geetzestexten wird die übliche und angemessene Anzahl von Haustieren auf 3-5 festgelegt. Wenn man über 10 Tiere hält ist dies bereits ein erster Gefahrenindikator (!) für Animal-Hoarding, wobei man von Animal-Hoarding erst dann spricht, wenn eine Versorgung der Tiere im notwendigen Maße nicht mehr gewährleistet ist, bzw. der Mensch nur noch für die Tiere lebt. Da ich allerdings bezweifle, dass es einen großen Unterschied macht, ob du jetzt 3 oder 4 Kaninchen hast (an dem Gehege ändert sich ja nichts), würde ich versuchen noch einmal mi deinem Vermieter zu reden. Nur berufe dch nicht auf die Kleintiergesetze, denn nach denen ist dein VVermieter im Recht ... |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung Danke ... ich habe angst vor einem NEIN und deshalb mich noch immer nicht getraut zu fragen. Weil, was mache ich dann? Muss Rübe dann noch 10 Jahre alleine leben oder muss ich ihn weggeben? Darüber will ich gar nicht nach denken. |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung naja da du selber gegen einzelhaltung bist kennst du ja die antwort. vielleicht sagt er ja "ja". und das wird dann auch das letzte kannst du ihm sagen |
Stopp!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Stopp!!! Rübe ist nicht alleine. Sie sind zu dritt. Aber Oskar hat sich Lotte genommen und toleriert Rübe gerade mal so ... Deshalb soll für Rübe ein 4. Nin her ... |
AW: Gesetze zur Kleintierhaltung ah sorry. ich dachte weil du geschrieben hast "Muss Rübe dann noch 10 Jahre alleine leben", dass er im moment alleine ist, bzw bei den meeris. rübe kam doch aus einzelhaltun oder? vielleicht ist dass der grud wieso er sich nicht integrieren kann? die frage ist natürlich, ob es mit einem vierten klappt. bei melanie sieht man ja z.b. dass es egal ist wie viele andere da sind. theo ist dennoch alleine. aber versuchen würde ich es dennoch mit einem vierten (sofern erlaubt). |
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