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bunny84 15.08.2010 22:01

Abmahnung und Drohung auf fristlose Kündigung wegen Zwergkaninchen
 
Hallo zusammen,

ich benötige dringend Hilfe!
Seit 8Jahren wohne ich in meiner jetzigen Wohnung, seit 3Jahren halte ich Zwergkaninchen auf dem Balkon. Ganzjährig. Dazu habe ich einen großen Stall gebaut, der sehr gut isoliert ist. Meine Nachbarn - sofern sie überhaupt bemerkt haben dass ich Zwergkaninchen habe - gaben immer nur positive Kommentare dazu ab 'wie süß' 'ooor wie niedlich' 'das haben sie aber schön gebaut' usw. Jetzt flatterte mir eine Abmahnung von der Wohnungsverwaltung ins Haus. Angeblich hielte ich unerlaubt Hasen, Nachbarn fühlten sich durch den üblen Geruch belästigt, die Haltung verschandele das Erscheinungsbild der Wohnanlage und durch Heu und Stroh dass auf dem Balkon gelagert wird, bestünde dass Risiko Ratten und Mäuse anzulocken. Zuerst Mal glaube ich dass die falsche Formulierung 'unerlaubte Hasenhaltung' darauf abzielt mir die Haltung von Nutztieren zu unterstellen. Zweitens lagere ich gar nichts auf dem Balkon und halte meine Zwergkaninchen sehr sehr sauber - eben damit kein Geruch entsteht. Drittens ist der Stall ästhetisch und geht gerade Mal 10cm über die Balkonbrüstung - man sieht also nur ein kleines Stück sauberen Holzes. Und auch andere Mieter hier halten ihre Zwergkaninchen oder Meerschweinchen auf dem Balkon. Zudem halte ich die Kaninchen seit 3Jahren - und jetzt plötzlich sind sie so unerträglich belästigend?
Jedenfalls droht mir die Verwaltung mit fristloser Kündigung zum Monatsende wenn ich Stall und Kaninchen nicht bis zum 20.08. abschaffe. Ich weiß nicht mehr weiter. Für einen so plötzlichen Umzug fehlt mir Zeit und Geld und ich würde hier auch so schnell keine Wohnung finden (das habe ich bereits geprüft). Die Kaninchen abschaffen will ich aber auch nicht. Was kann ich tun?
Ich weiß auch von welcher Mieterin die Beschwerde kommt. Sie sucht sich ständig irgendwelche hirnrissigen Vorwürfe zurecht, um alle Nachbarn zu terrorisieren. Viele sind wegen dem Stress und der üblen Nachrede mit der sie ihre Tage füllt schon ausgezogen. Sie hat Nachbarn hier schon die Polizei wegen erfundener Ruhestörung (die Nachbarn waren teilweise im Urlaub - konnten also gar keinen Lärm erzeugen oder haben schlicht geschlafen) auf den Hals gehetzt. Klingelt manchmal mitten in der Nacht, um erfundene Vorwürfe von sich zu geben oder zu fragen ob einem die Wäsche im Trockenraum gehört weil sie jetzt dringend etwas aufhängen muss usw. Kurz sie ist ein wahrer Haustyrann und sie macht allen das Leben schwer. Leider weiß die Hausverwaltung das natürlich nicht.
Für Hilfe und Antworten, Ratschläge und Tipps bin ich sehr dankbar!

Brausemaus 15.08.2010 22:07

AW: Abmahnung und Drohung auf fristlose Kündigung wegen Zwergkaninchen
 
@Bunny84,

wende dich mal umgehend morgen an die Verbraucherzentrale. Die können Dir günstig Rechtsberatung geben! Kostet so um die 15-20 Euro! Aber es lohnt sich! Schau auch in deinen Mitvertrag und führe mal eine Liste mit allen Bewohner die Kaninchen auf dem Balkon bei euch halten! Evtl. mit Fotos von den Balkonen! Hier mußt Du nur an dich denken und Beweise vorlegen das andere es auch machen! Endweder müssen dann alle oder keiner!

Melanie

bunny84 15.08.2010 22:16

AW: Abmahnung und Drohung auf fristlose Kündigung wegen Zwergkaninchen
 
Das werde ich direkt mal versuchen, danke für den Tipp!

Divaa! 15.08.2010 22:16

AW: Abmahnung und Drohung auf fristlose Kündigung wegen Zwergkaninchen
 
Frage doch deine Nachbarn und mache eine liste mit denen die, die Kaninchen ok finden und geb diese dann der Verwaltung..

Lupine 15.08.2010 22:19

AW: Abmahnung und Drohung auf fristlose Kündigung wegen Zwergkaninchen
 
So einfach ist das nicht, schon gar nicht fristlos. Du hast als Mieter Rechte, die in deinem Mietvertrag auch festgelegt sein müssen.

Kleintiere sind grundsätzlich in Mietwohnungen zu dulden, so lange es den "üblichen Rahmen" nicht überschreitet. Wenn du 2 - 3 Nins hälst, ist dieser übliche Rahmen gewahrt. Eine Abschaffung könnte nur dann von dir verlangt werden, wenn Mitbewohner über Gebühr belästigt werden, z. B. durch laute Geräusche zur Nachtzeit (klopfen, massives Stallnagen) oder durch Gestank (was eine übliche Reinigung verhindert).

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, die Mietrecht einschließt, kannst du dich auch an einen Rechtsanwalt wenden der dir helfen kann.

honeydasilva 15.08.2010 22:22

AW: Abmahnung und Drohung auf fristlose Kündigung wegen Zwergkaninchen
 
das ist völlig albern... im Mietvertrag (so ziemlich in jedem...) steht drin, das die Haltung von Hunden und Katzen abgesprochen sein muss, KLEINTIERE aber erlaubt sind. Also können die dir gar nichts.. schau mal in deinen Mietvertrag, ob da was steht das du Kaninchen anmelden must, ich habe auch welche und nichts angemeldet, meine Katze habe ich aber gemeldet und sie in genehmigt. Wenn Leute aus deinem haus Katzen haben, kannst du das auch als argument einbringen - außerdem kannst du mal beim Mieterbund anrufen und dich erkundigen, die Verbraucherzentrale bringt da glaub ich nicht so viel. Also dann viel Glück und lass dich von der verrückten nicht bekloppt machen.
Es sei noch gesagt, das der Vermieter dich mindestens 3 x abmahnen muss, bevor er dir irgendwelche Fristen setzt (sh. Mietvertrag).
Ich weiß wovon ich schreibe, ich habe das studiert ;)

Liebe Grüße und TOI TOI TOi
Honeydasilva ;)

bunny84 15.08.2010 22:28

AW: Abmahnung und Drohung auf fristlose Kündigung wegen Zwergkaninchen
 
Danke für die Antworten!!!
Die zuständige Verwalterin ist nicht ohne, um es mal gemäßigt zu sagen. Sie ist eine überforderte Mutter und reagiert sehr schnell total irrational. Daher weiß ich nicht inwieweit ein Gespräch mit ihr fruchtet - versuchen werde ich es aber.
Werde mich auch mal an den Mieterschutzbund wenden. Nachdem ich mich in den letzten Stunden schon informiert habe, hatte ich eben wirklich Angst da die Entscheidung scheinbar sehr von dem jeweiligen Gericht abhängt. Und ich habe auch keine Rechtsschutzversicherung, daher wollte ich auf diesem Weg erstmal alle Möglichkeiten ausloten, bevor ich einen Anwalt einschalte.

andreasunshine64 17.08.2010 23:27

AW: Abmahnung und Drohung auf fristlose Kündigung wegen Zwergkaninchen
 
Also in Berlin gibt es an bestimmten Tagen eine kostenlose Rechtsberatung in den Bürgerämtern.
Ansonsten ist die Hasenhaltung nicht genehmigungspflichtig! Katze übrigens auch nicht.

santascorpio 18.08.2010 00:01

AW: Abmahnung und Drohung auf fristlose Kündigung wegen Zwergkaninchen
 
Du kannst u.a. mal PETA fragen. Sie können dir einen erfahrenen ("Tier") Anwalt in deiner Nähe, wenn vorhanden, nennen!

Oder ruf mal Anita/Christine von der

www. kaninchenrettung. de

an! Die können dir sicherlich auch Tipps geben.

Alles Gute und viel Glück wünscht dir Eike.

Brausemaus 18.08.2010 10:03

AW: Abmahnung und Drohung auf fristlose Kündigung wegen Zwergkaninchen
 
Zitat:

Zitat von bunny84 (Beitrag 75379)
Danke für die Antworten!!!
Die zuständige Verwalterin ist nicht ohne, um es mal gemäßigt zu sagen. Sie ist eine überforderte Mutter und reagiert sehr schnell total irrational. Daher weiß ich nicht inwieweit ein Gespräch mit ihr fruchtet - versuchen werde ich es aber.
Werde mich auch mal an den Mieterschutzbund wenden. Nachdem ich mich in den letzten Stunden schon informiert habe, hatte ich eben wirklich Angst da die Entscheidung scheinbar sehr von dem jeweiligen Gericht abhängt. Und ich habe auch keine Rechtsschutzversicherung, daher wollte ich auf diesem Weg erstmal alle Möglichkeiten ausloten, bevor ich einen Anwalt einschalte.

@Bunny,

ich habe Dir schon gesagt, der Miterschutzbund verlangt einen Eintritt in den Verein und tritt für den Fall noch nicht in Haftung, da es scoh vor Eintritt bestandt. Geh zur Verbraucherzentrale, diese haben auch Anwälte und die Erstberatung kostet 15 Euro, der schreibt Briefe und vertritt deine Rechte! Ich kann Dir zu diesem Weg raten. Und haben sie gut geholfen!

Melanie

bunny84 18.08.2010 22:49

AW: Abmahnung und Drohung auf fristlose Kündigung wegen Zwergkaninchen
 
Danke an alle, die mir hier mit Rat beseite standen!
Habe mittlerweile Rat von 3 Anwälten erhalten - alle meinten, dass ich die Abmahnung direkt in den Schredder werfen kann. Eine rechtliche Grundlage (wie beispielsweise Vertragsbruch oder tatsächlich existente Mängel) schien der guten Verwalterin unwichtig zu sein, damit ist das Schreiben nicht rechtskräftig.
Dafür ist die Wohnungsverwaltung weiterhin nicht erreichbar, auch eine Antwort auf meine Schreiben via Fax gab es bisher nicht.
Die Verbraucherzentrale meinte übrigens sie könne mir dabei nicht helfen, eine Rechtsberatung sei so kurzfristig nie möglich.


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