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Kaninchen von Katze geholt auf Kaninchen Forum

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Benutzerbild von Sarabi
Kaninchen
 
Registriert seit: 09.04.2012
Beiträge: 1.503
Sarabi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 25.07.2015, 22:20

Zitat:
Zitat von Nathi Beitrag anzeigen
Tut mir leid wenn sich das jetzt ein bisschen böse liest, aber Katzen haben nunmal ein ausgeprägten Instinkt, und können nicht wie Hunde an einer Leine spazieren geführt werden.

Und wäre das freilaufen von Katzen verboten zb., könnten viele Halter keine Katze haben.
Den Freigang hat, glaub ich, keiner verbieten wollen, es geht nur um die Frage wer für den Schaden der entstanden ist aufkommt.
Und einen Hund nur an der Leine zu führen ist nicht artgerecht. Man kann auch Katzen an die Leine gewöhnen, kommt das Gleiche raus

Zitat:
Zitat von Nathi Beitrag anzeigen
Bei mir ist der Tagesfreilauf auch nicht zu 100% sicher gegen Fressfeinde, aber ich würde nimals ohne Beweise zu meinen Nachbaren gehen und sagen das seine Katze mein Kaninchen erlegt hat.(Auch nicht wenn ich es gesehen hätte)
Deswegen war ich eben ein bisschen "mürrisch" weil...natürlich ist es traurig ein Kaninchen zu verlieren! Ich weiss wie das ist. Aber sich so dermaßen gegen den Nachbaren aufzuregen, das ist einfach nicht fair.
So wie ich es verstanden habe, hat sie eindeutige Beweise und hier wird nicht jeder Katzenhalter verteufelt. Dass die Threaderstellerin sauer ist kann jeder verstehen und das darf man auch loswerden. Immerhin geht es um ein geliebtes Tier, welches man verloren hat. Ich würde genauso reagieren, wenn eine fremde Katze mir ein Kaninchen verletzt oder tötet. Ich bin einfach der Meinung, wenn man sich ein Tier anschafft, dann muss man für den Schaden, welchen es anrichtet, aufkommen, Punkt.



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Benutzerbild von Minerva
Kaninchen
 
Registriert seit: 19.10.2013
Beiträge: 42.082
Minerva befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 25.07.2015, 22:27

Zitat:
Zitat von Sarabi Beitrag anzeigen
Ich bin einfach der Meinung, wenn man sich ein Tier anschafft, dann muss man für den Schaden, welchen es anrichtet, aufkommen, Punkt.
Das müsste das Mindeste sein. Sehe ich auch so. Auch wenn es dazu kein Gesetz gibt, wäre es von Seiten der Katzenhalter angebracht, in Eigeninitiative den Schaden finanziell zu begleichen. Für mich wäre dies kein Thema.



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Benutzerbild von marinahexe
Moderatorin
 
Registriert seit: 24.10.2010
Beiträge: 24.639
marinahexe befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 25.07.2015, 23:20

Du könntest Fotos von den Verletzungen (http://www.kaninchenforum.de/#61881271) machen und Dir vom TA schriftlich bescheinigen lassen, dass es von der Katze sein könnte. Die Katzenhalterin würde ich wegen "Sachbeschädigung" anzeigen. Das wird wohl nicht vor Gericht gehen, sondern beim Schiedsmann landen, aber so zeigst Du der Halterin, dass Du Dir nicht alles gefallen lässt.

Ich hab auch schon den Wasserschlauch auf eine unserer vielen freilaufenden Katzen gehalten. Danach hat diese Katze zumindest Reißaus genommen, sobald sie mich sah.

Ach, mir würden da noch ein paar Sachen einfallen...




Benutzerbild von Tinachen
Kaninchen
 
Registriert seit: 26.09.2010
Beiträge: 11.070
Tinachen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 26.07.2015, 10:18

Das ist wirklich schlimm was mit dem Kaninchen passiert ist und es tut mir sehr leid.
Selbstverständlich sollte wenn ein Schaden angerichtet wurde, dieser immer reguliert werden. Egal ob Sachschaden oder sonstwas. Zumindest geht man zu den Geschädigten und bespricht den Schaden mit ihnen. Das ist doch wohl normal und gute Sitte und ich denke daran hapert es hauptsächlich.
Und bitte trotz dieses wirklich schlimmen Vorfalls nicht sofort wieder alle Katzen verteufeln......



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Benutzerbild von Kokosaurer
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 26.11.2012
Beiträge: 136
Kokosaurer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 26.07.2015, 13:46

Ich denke, dass der Katzenhalter hier erst mal für die Schäden aufkommen muss die die Katze verursacht hat. Hier also den Anschaffungspreis des Kaninchens und die Tierarztkosten. So regelt es zumindest der Paragraph 833 Satz 1 BGB.


Nun ist es hier aber so, dass Du wusstest das dieses Tier bei Euch Jagd und somit hast du eine Mitschuld, da das Gehege nicht ausreichend gesichert war.Wäre dann also 50 % des "Schadens" der entstanden ist (kein Vorwurf,nur einfach die rechtliche Lage).



Nun ist sogar noch die Frage, ob Du da komplett leer ausgehen könntest wenn Du es auf ein Verfahren anlegst, da du bewusst das Risiko in Kauf genommen hast und es somit als Provokation ausgelegt werden könnte da das Gehege trotz deines Wissens und schon vorherigen Fällen nicht ausreichend gesichert wurde.Denn auch du als Kaninchenhalter hast dafür zu sorgen, dass kein anderes Tier deinem Tier einen Schaden zufügen kann. Das wiederum wird geregelt durch das Tierschutzgesetz wo man ein Tier so zu halten hat das ihm keinen Schaden zugefügt werden kann.


Ich würde einfach nochmal in Ruhe mit der Nachbarin darüber reden und vorallem ganz schnell das Gehege komplett absichern.

Es tut mir sehr leid was da passiert ist.



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Liebe Grüsse Niki



Geändert von Kokosaurer (26.07.2015 um 13:49 Uhr).

Benutzerbild von Keks3006
Kaninchen
 
Registriert seit: 24.01.2012
Beiträge: 4.002
Keks3006 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 26.07.2015, 14:32

Zitat:
Zitat von Hase2 Beitrag anzeigen
Genau das macht aber den Unterschied. Eine Katze ist kein Wildtier, bei jedem anderen Haustier, das Schaden anrichtet, kann der Halter zur Rechenschaft gezogen werden, nur bei Katzen nicht, da muss dringend eine Gesetzesänderung her.
Woher kommt eigentlich dieser hartnäckige Irrglaube, dass der Halter einer Katze nicht für die Schäden haftet, die die Katze angerichtet hat?!

Natürlich haftet der Halter dafür!



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Ninchen
 
Registriert seit: 16.07.2015
Beiträge: 23
Eva2012 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 26.07.2015, 19:51

Keks nein tun sie nicht, ich habe einen Anwalt gefragt.




Benutzerbild von Kokosaurer
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 26.11.2012
Beiträge: 136
Kokosaurer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 27.07.2015, 12:22

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__833.html

Sie müssen es ersetzen,wobei hier das Kaninchen als Sachbeschädigung angesehen wird. Die Schwierigkeit liegt eher darin, zu beweisen das es diese Katze war. Wenn Du kein Foto hast würde ich sagen unmöglich und bei Aussage gegen Aussage im Zweifelsfall für den Angeklagten.

Das es menschlich nicht richtig ist steht ohne Zweifel,aber bei Geld zählt Menschlichkeit oft nicht.



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Liebe Grüsse Niki



Kaninchenfreund
 
Registriert seit: 18.10.2014
Beiträge: 797
Birdy312 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 27.07.2015, 12:37

Wie auch die Kleintiere sind auch Katzen in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Also müsste sie das Geld ja nicht selbst bezahlen.

Und auch wenn hier evtl. eine Mitschuld gegen wäre, würde dann die Versicherung zumindest einen Teil des "Schadens" bezahlen.

Wir haben auch schon mal einen Schaden bearbeitet, wo die Kaninchen den kompletten Garten des Nachbarn unterhöhlt haben.

Für die Garten Wiederaufbereitung wurden sage und schreibe 4300 Euro bezahlt!



__________________
Naseweiss, Timmy, Lisa, Micky, Mariechen, Lilly, Paul und Felix





Benutzerbild von shiwa74
Zwergkaninchen
 
Registriert seit: 12.03.2014
Beiträge: 76
shiwa74 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Geschrieben am 27.07.2015, 19:40

Leider hat sich von den Nachbarn Niemand bei mir gemeldet und ehrlich gesagt, so wie die Mutter auf mich wirkte hat es mich nicht gewundert.
Also bin ich am nä. Tag mit meiner geliebten Lumina im Schuhkarton noch mal zu ihr, hab diesmal gleich die richtige Klingel zur Tochter gedrückt und ihr den Sachverhalt erneut erklärt und ihr das getötete Häschen gezeigt.
Sie hat leider nur pampig geantwortet, es wäre mein Pech, wenn ich das Gehege nicht richtig abgesichert habe und ich hätte ja keine eindeutigen Beweise, dass es ihre Katze war.
Da hat sie leider Recht...ich bin zwar mit Fotoapperat hinterher aber die Katze habe ich leider nicht mehr rechtzeitig aufs Bild bekommen, bevor sie ins Gebüsch abgetaucht ist.
Tja war leider ein Satz mit X und viel Ärger...!
Die Bestizerin lebt mit 4 Katzen und wie ich gesehen habe mit min. einem gr. Schäferhund in einem Mehrfamilienhaus...das sagt finde ich schon alles...
Nun sitzt unser verbliebener Sunny meistens drinnen in Einzelhaft. Wir haben nun provisorisch damit er wenigstens kurz mal Raus kann ein großes Netz von einem Anhänger oben drüber gespannt, da ist die Maschenbreite ca. 5 cm, da kommt zumindest die blöde Katze nicht rein.

Ich habe ja auch gar nichts gegen Katzen, habe ja selbst zwei aber die beiden haben auch nur interessiert an den Häschen geschnüffelt und ihnen mal übers Fell geleckt aber mehr nicht.

Nun wird erst alles mit Draht komplett geschlossen und dann bekommt er eine neue Partnerin oder zwei



__________________
Liebe ist niemals ohne Schmerz...sagte der Hase und umarmte den Igel !



 
 
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