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Soweit ich weiß ist so ein schutzvertrag nicht rechtlich bindend. |
Die Frage ist, was genau im Vertrag steht, den ihr im Tierheim unterschrieben habt. Dort ist ja im Normalfall auch geregelt, was im Falle einer Abgabe zu tun ist bzw. für diesen Fall vereinbart wird. |
Ein Schutzvertrag ist vor keinem Gericht rechtswirksam .... Tiere sind (leider) rechtlich gesehen nach wie vor "Sachen" Zitat:
Glaubst du wirklich jemand betreibt den Aufwand dagegen zu klagen ... wegen einem Kaninchen :eek: (bitte icht falsch verstehen ) |
Zumindest die Klausel mit dem uneingeschränkten Betretungsrecht kannst du vergessen. Das ist ein klarer Grundrechtsverstoß und daher nicht durchsetzbar. :wink5: Aber um diesen Punkt geht es dir auch gar nicht, denke ich. Nur weil eine Klausel unwirksam ist, heißt das ja noch nicht, dass der gesamte Vertrag nichtig ist. Die Frage ist, handelt es sich bei dem Vertrag den du unterschrieben hattest um einen ganz normalen Kaufvertrag oder hat sich der Verein das Eigentum an den Kaninchen vorbehalten? Streng genommen müsstest du die schriftliche Zustimmung der neuen Halter einholen, wenn du ihre Daten an das Tierheim weiter gibst... |
Ganz ehrlich, ich würde mir da gar nicht so viel Gedanken machen. Wenn du eine gute Pflegestelle hast, dann gib sie dort hin und teile dem Tierschutzverein später die Adresse der endgültigen Besitzer mit. Ich bezweifele irgendwie, dass die das wirklich ernsthaft interessiert passieren kann dir auf keine Fall was. |
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