| Angora-Angy | 24.04.2014 12:34 | Du bist auf jeden Fall verpflichtet, den Fund anzuzeigen. Entweder beim Tierheim oder bei der Polizei. Du kannst im Tierheim angeben, dass du dich als Pflegestelle anbietest bzw. bereit bist, den Kleinen in Obhut zu behalten. Die dürften darüber froh sein. Rechtlich gesehen ist nach 6 Monaten NACH Fundmeldung! das Tier deines, wenn sich bis dahin kein Eigentümer meldet. Meldet er sich in diesem Zeitraum, musst du das Tier aushändigen, hast aber Anspruch auf die Erstattung angefallener Kosten für Tierarzt, Futter etc.
In Quarantäne nehmen ist absolut richtig und du musst unbedingt darauf achten, den Fund als letztes zu versorgen und dann umfassende Hygienemaßnahmen zu ergreifen, also möglichst Kleidung wechseln, mindestens aber alles, was abwaschbar ist, abzuwaschen (Hände, Schuhe, ...) damit du etwaige Krankheitserreger nicht zu deinen Tieren einschleppst.
Zeig mal ein Bild vom verklebten Fell. Am einfachsten wäre es sicher, es zu scheren...
Nachtrag: Noch was interessantes, auch wenn es hier nicht reinpasst: Im Tierheim hat man mir erklärt, dass ein nachweislich herrenloses Tier (z.B. nach Tod des Eigners) nach drei Tagen rechtlich zu deinem Eigentum wird, wenn du es regelmäßig fütterst. Mit allen Rechten und PFLICHTEN! ;) |